Wiedererlangung (Retention) der philippinischen Staatsbürgerschaft

Das heißt:
Ich habe den ganzen Mailverkehr als wir in den USA waren erledigt.
Weil ich dachte mir schon, dass Trump wieder ran kommt und wollte das mit den USA davor noch machen.
Zurück sind wir auf die Phils geflogen, aber nur für eine Woche, in der haben wir dann die Heiratsurkunde bei der PSA vor Ort in Oz geholt.
Danach ging unser regulärer Rückflug nach Dt.

Wenn du nicht auf den Phils bist, kannst du das mit der PSA auch per Post machen.
Glaube da gibt es eine Online Möglichkeit.
Wenn nicht, frage einen Verwandten ob er das Dokument für dich holt.
Der braucht dann eine Vollmacht von dir, die schickst du runter.
Das Dokument muss dann per Post zu dir geschickt werden.
Da gibt es Versender, z.B. DHL hats bei uns, da ist das dann sicher in wenigen Tagen bei dir.
Ca. 60 Euro hat das bei uns gekostet, als wir früher mal was von den Phils brauchten.

Der ganze Prozess hört sich wirklich sehr aufwändig an und sind daher am Überlegen, ob ein SRRV-Visum dann nicht doch sinnvoller ist.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, ist das eigentlich nicht sehr aufwändig.

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Das Problem bei ihm ist aber so wie ich verstehe, dass die GU gar nicht beim PSA registriert ist. Wenn man „nur“ eine PSA Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde in D braucht geht das easy über psasebills mit DHL Express. Das funktioniert aber natürlich nur wenn die Dokumente überhauot beim PSA registriert sind.

Naja Widererlangung der Deutschen Staatsbürgerschaft wenn man diese verloren hat da man die Phil angenkmmen hat - also der umgekehrte Fall gedacht - ist viel komplizierter bzw oft gar nicht möglich.

Korrekt (Milay ist meine Frau). Die Geburtsurkunde wurde anscheinend nie registriert (damals noch NSO). Das LCR in San Jose del Monte sagt, sie hätten keinen entsprechenden Eintrag. Daher die Empfehlung mit der Late registration. Ob das überhaupt legal wäre konnte bislang noch niemand beantworten. Meine Frau hat ja eine Geburtsurkunde (ausgestellt 1965), wenn dann nochmal eine Registrierung durchgeführt würde, gäbe es sie ja zweimal :sweat_smile:

Anstatt der Geburtsurkunde hat das PSA meiner Frau die Negativbescheinigung geschickt, was ja auch völlig korrekt ist.

Hm, lebt Milay auf den Phils?
Wenn ich das recht verstanden habe in Dt.
Ohne Geburtsurkunde der NSO gabs damals aber keine Möglichkeit nach Dt zu kommen, nicht einmal einen philippinischen Pass bekam man dann.
Meine Frau ist auch late registration, weil sie als Nr. 8 von 10 auf dem Reisfeld zur Welt kam.
Da wurde dann nix registriert.
Aber als wir uns durchgerungen haben zu heiraten und dann nach Dt zu emigrieren :wink: , brauchte sie einen philippinischen Pass.
Den gabs schon damals nur bei Vorlage der Geburtsurkunde der NSO.
Daher hat sie sich bei der NSO nachregistrieren lassen müssen.

Meine Frau (Milay) lebt mit mir in Deutschland und ist seit 7 Jahren deutsche Staatsbürgerin. Den ersten Pass hatte sie 1990 erhalten, mit der alten Geburtsurkunde, also nicht vom NSO. Alle 6 Jahre gab es einen neuen Pass. Auch zum Visum zur Familienzusammenführung (Jahr 2000) reichte die Geburtsurkunde aus, da waren wir aber schon verheiratet.

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Hätte noch mal oben lesen sollen, ok.
Die NSO gab es seit 1987.
Die älteste NSO-Urkunde meiner Frau ist von Januar 1993.
Ohne die hätte meine Frau damals schon den philippinischen Pass nicht bekommen.
Ohne den Pass konnte man auch nicht nach Dt. wo sollte denn sonst die Aufenthaltserlaubnis eingeklebt, gestempelt werden?
So ist es bei uns gewesen.

Ohne jetzt ewig lang rumzugoogeln sagt KI:
Ja, für die Beantragung eines philippinischen Passes war früher die Vorlage einer Geburtsurkunde, die vom National Statistics Office (NSO) ausgestellt wurde, erforderlich. Diese Originalurkunde muss als „certified true copy“ vorliegen, also als beglaubigte Kopie.

Ja, richtig, ich habe aber meinen ersten philippinischen Pass Anfang 1990 beantragt. Ich hatte nur die alte Geburtsurkunde vom Civil Registry.

Nein, wirklich aufwendig ist das nicht. Ich habe sonst alle Papiere, das war alles recht einfach zu besorgen. Eine einzige Übersetzung muss sein, die Übersetzung von der Einbürgerungsurkunde.

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Ich habe nochmal ans Konsulat geschrieben. Habe erklärt, dass das LCR in San Jose del Monte keinen Record findet (ob sie nicht können oder wollen weiß ich nicht). Als Antwort kam:
Ich solle mich ans LCR in San Jose del Monte wenden, die wären zuständig für die Übermittlung ans PSA. Naj ja. Das war auch vorher klar. Ich liebe mein Heimatland, aber wenn es um bürokratische Dinge geht, ist es manchmal zum Haare raufen.

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Nur kurz zur Info, ich habe eine Mail an PSA geschickt. Das ist 2 Wochen her. Keine Antwort bislang. Ich schätze da kommt auch nichts mehr.

Du kennst doch deine Landsleute - manchmal muss man sie zum Jagen tragen :rofl: