Auch Glückwunsch von mir an Euch.
Wenns tatsächlich so weit kommt, sind wir vorher sicher dauerhaft auf den Phils.
Auch Glückwunsch von mir an Euch.
Wenns tatsächlich so weit kommt, sind wir vorher sicher dauerhaft auf den Phils.
Von chatgpt aber perfekt zusammengefasst
Die deutsche Seite
Deutschland erlaubt inzwischen die Mehrstaatigkeit.
Das heißt: Wenn deine Frau Deutsche wird, muss sie ihre philippinische Staatsbürgerschaft nicht abgeben.
Aus deutscher Sicht darf sie also beide Pässe behalten, wenn die Philippinen das zulassen.
Die philippinische Seite
Hier ist der Unterschied: Die Philippinen sagen nicht automatisch, dass deine Frau die Staatsbürgerschaft behält.
Nach dem alten Recht (vor 2003) hätte sie die philippinische Staatsangehörigkeit sofort verloren, sobald sie Deutsche wird.
Nach RA 9225 (seit 2003): Sie „verliert“ sie nicht endgültig, aber sie muss ein Verfahren machen (Retention/Reacquisition), damit die philippinische Regierung sie weiterhin als Filipina anerkennt.
Das Missverständnis
Viele sagen: „Deutschland erlaubt doch Doppelstaatsbürgerschaft, warum also noch was machen?“
Die Antwort ist:
Deutschland erlaubt es – also kein Problem von deutscher Seite.
Aber die Philippinen verlangen ein Verfahren, sonst behandeln sie deine Frau als Ausländerin.
Ohne RA 9225 hätte sie also nur theoretisch noch den philippinischen Ursprung, aber praktisch (Pass, Aufenthaltsrecht, Eigentum, Wahlrecht) wäre sie keine Filipina mehr.
Kurz gesagt
Deutschland: Kein Problem, zwei Staatsbürgerschaften sind erlaubt.
Philippinen: Nur mit RA 9225 bleibt man offiziell Filipina und hat alle Rechte.
Deshalb muss man das Verfahren machen, wenn man die philippinische Staatsbürgerschaft wirklich behalten will.
Moin, dazu die Frage(n): Was ist mit Land und Immobilien die die Filipina schon vor der Einbürgerung besaß? Und was ist wenn sie solche Liegenschaften erbt?
Ein philippinischer Staatsbürger mit ausländischem Pass kann grundsätzlich Land auf den Philippinen besitzen.
Entscheidend ist die ursprüngliche philippinische Staatsbürgerschaft, die auch bei doppelter Staatsbürgerschaft erhalten bleibt.
Allerdings ist, soland die philippinische Staatsbürgerschaft nicht wieder erlangt wurde, der Neukauf von Land auch für sie limitiert:
Wohnnutzung: bis zu 1.000 m² städtisches Grundstück oder 1 Hektar ländliche Grundstücksgröße.
Für gewerbliche oder andere Zwecke: bis zu 5.000 m² städtisches Grundstück oder 3 Hektar ländliches Grundstück.
Erbe (hereditary succession) dürfte auch kein Problem darstellen - aber hier habe ich keine Quellen bisher (gesucht).
Meine Frau ist sehr glücklich, dass sie wieder die philippinische Staatsbürgerschaft hat.
Als sie diese damals bei der Einbürgerung in Dt abgeben musste, war sie sehr, sehr traurig.
Hatte es nie verstanden, auch innerlich nie akzeptiert und sich immer trotzdem als Filipina verstanden.
Jetzt ist wieder alles gut.
Meine Frau hätte sich auch extrem schwergetan wenn es diese Gesetzesänderung nicht gegeben hätte.
Vor allem die Philippinen erlauben ja Dual Citizenship.. nur Deutschland nicht .. also damals. Das muss man ihr ja auch erstmal erklären..
Für uns kam die Gesetzesänderung zur perfekten Zeit ![]()
Congratulation von mir!