Wiedererlangung (Retention) der philippinischen Staatsbürgerschaft

Hier in dieser Kategorie geht es wohl meistens um Ausländer, die ein Visum oder andere Dokumente in und für die Philippinen brauchen.

Aber seit einiger Zeit gibt es ja auch die Möglichkeit für ehemalige Philippinische Staatsbürger, diese Staatsbürgerschaft wieder zu erlagen und trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten.

All dies kann dann auf der Botschaft der Philippinen des jeweilen Wohnsitz-Landes gemacht werden.

Hierzu muß ein entsprechender Termin vereinbart werden und in der Regel werden folgende Unterlagen gefordert:

  1. für die Beantragung der Retention:
  • Antrag (application)
  • Passbilder im Format 5x5, 6 mit weißem Hintergrund, 2 mit blauem Hintergrund
  • aktueller deutscher Pass
  • alter philippinischer Pass
  • CEMAR (von der PSA)
  • Geburtsurkunde (birth certificate von der PSA)
  • original Einbürgerungsurkunde (DACH) mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer

Alles im Original und jeweils 3 Kopien

2.) für den Pass

  • Antrag (application)
  • aktueller DACH Pass
  • CEMAR (von der PSA)
  • Geburtsurkunde (birth certificate von der PSA)
    -einen frankierten Rückumschlag für die Zusendung des Pass, sofern man ihn nicht selbst abholt.

Alles im Original und jeweils 1 Kopie

Die Originale werden nur gesichtet, die Kopien verbleiben bei der Botschaft.

1 „Gefällt mir“

Es können aber noch zusätzliche Dokumente bei Bedarf verlagt werden.
Bei uns war das der Fall, weil die Heiratsurkunde die wir auf den Phils bei der PSA besorgten, kaum zu lesen war.
Das wird aber alles zuvor mit der Botschaft per Mail vorbereitet.

Hoffentlich gibt es Vertrauensschutz für die, die die doppelte Staatsbürgerschaft wie meine Frau bereits wieder haben.
Meine Hoffnung, daher so schnell wie möglich erledigt.
Habe den Prozess mit der Botschaft schon abgeklärt, als wir noch in den USA waren.

Gibt’s hierzu Erfahrungswerte, ob man auch einen Online Dienst nutzen kann? Diese werben damit, dass sie beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern ausstellen. Ich frage, da bei uns im Städtchen vereidigte Übersetzer Mangelware sind.

Hallo Wumk.
Ich habs online gemacht.
Glaube die waren in Bonn.
Ich guck nachher mal in der Cloud nach und poste dann die Adresse.
Sind noch beim Cafe.

1 „Gefällt mir“

Bei denen hat alles wie am Schnürchen geklappt, in der angegebenen Zeit.
Wenn ich mich recht erinnere, hatten die auch die besten Beurteilungen im Web.
Konnte alles online machen, deren Prozess ist transparent, gut erklärt und gut durchdacht.
49 Euro hat das Komplettpaket gekostet, da ist die Übersetzung und die Beglaubigung dabei, wurde laut Stempel von einem Gericht, Bevollmächtigten in Bonn gemacht.
Jedenfalls hat es das Generalkonsulat in Frankfurt akzeptiert.

Hatte mir auch davor mehrere Angebote von anderen Instituten, auch in der Region geholt, die Preise sind teilweise unverschämt, mache wollten über 160 Euro für exakt den selben Dienst.
Also vergleichen lohnt sich hier wirklich.

Eingestiegen in den Prozess bin ich hier:

Olingua Translation
Multilingua International GbR
Berliner Freiheit 26
D-53111 Bonn

2 „Gefällt mir“

Vielen Dank für die Infos!

1 „Gefällt mir“

@Guimaras habt ihr das wirklich erfolgreich durchgezogen (mit welcher Zeitdauer) ?

Folgende Fragen:

  • Was bedeudet CEMAR (von der PSA), wo kriegt man das?
  • Geburtsurkunde (birth certificate von der PSA?), muss man wo neu beantragen?
  • Original Einbürgerungsurkunde (DACH) mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer?

Ich habe das nicht durchgezogen, da ja Single und nicht verheiratet.
Habe hier nur die gesammelten Information für die betroffenen Mitglieder eingestellt.

Aber @bayani ist da glaube ich dran - mal sehen was er dazu beitragen kann.

Ich kann den Retention Antrag auch über E-Mail stellen ?

Ja es wäre auch interessant mal die potentiellen Vorteile aufzulisten, die mit einem doppelten Pass verbunden sind.
Mir fällt für meine Frau insbesondere die Möglichkeit des Immobilienerwerbs auf den PHP ein sowie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, das über den Balikbayan-Status hinausgeht.

Als natural born Filipino kann sie auch so Grund erwerben, allerdings nur im begrenzen Maß - genauen Angaben hierzu müsste ich aber erst im Netz suchen.

Neben dem positiven Aspekt des uneingeschränktem Aufenthaltsrechtes für sie muss man aber auch bedenken, das sie aber auch keine deutsche konsularische Hilfe mehr in den Philippinen in Anspruch nehmen kann.

Es sind halt immer zwei Seiten einer Medaille - muß jeder für sich entscheiden, was der persönlich bessere Weg ist.

Aber sie wäre doch auch weiterhin deutsche Staatsbürgerin; warum verliert sie dann die deutsche konsularische Hilfe?

Weil - wenn man auch die Staatsbürgerschaft des Landes hat, in dem man sich gerade aufhält, die Staatsbürgerschaft des Landes greift.

Konsularabteilungen dürfen sich ja nicht in innere Angelegenheiten einmischen und das wäre es ja.

Wie das genau abläuft und wo es evtl. Ausnahmen geben könnte weiss sicherlich @Bucanero genauer.

1 „Gefällt mir“

Hi zusammen,
Wir müssen den Prozess ja erst machen sobald meine Frau die D Staatsangehörigkeit hat.

Ich kenne aber jemand der hat das letztes Jahr gemacht.

Hier ist der Prozess für Frankfurt beschrieben

PSA Geburtsurkunde sollte man ja noch haben ? Falls nicht kann man die online bestellen und per DHL auch nach D liefern lassen. Kostet aber knapp 100 Euro. Certificate Delivery | PSA (NSO) Certificates

Ansonsten ist der Prozess ja eh so, dass man alle Unterlagen vorher ans Konsulat sendet und die prüfen alles, bevor man einen Termin bekommt.

Ja das kann man.
Wir hatten dazu mit dem philippinischen Generalkonsulat in Frankfurt per Mail Kontakt aufgenommen.
Die schreiben dann einem welche Papiere sie genau haben wollen.
Das muß man dann per PDF in Kopie hinschicken und die gucken sich das dann durch.
Schreiben einem was für den Antrag geändert oder korrigiert werden muß.
Das geht dann paar Wochen per Mail so hin und her, bis man alles so hat wie sie es wollen.
Final bekommt man dann einen Termin auf der Botschaft wo man die original Papiere vorlegen, Fingerabdrücke usw. machen muß.
Da gibts dann eine Zeremonie zur WiederEinbürgerung die man durchläuft.


So wie ich mitbekommen habe, machen die Meisten das, weil sie auf den Phils doch mehr Land gekauft haben, als dass sie es als Forma Filipina dürfen, damit sie deswegen keine Probleme später bekommen.
Wir haben ja auch 300m2 mehr, als wir zuvor hätten haben dürfen.
Mit nur deutschem Pass sind das nur 1000m2, die meine Frau auf den Phils besitzen darf.
Aber…, das war auch ohne den philippinischen Pass nie ein Thema, sie hat den Titel für das ganze Land trotzdem bekommen.
Wir haben den Pass vorrangig deshalb gemacht, damit sie später, nach mir, ohne Visumgedönse und Kosten dafür auf den Phils leben kann und auch mal wieder unbehelligt ausreisen kann.
Eine Bekannte auf Bohol, die schon jahrelang mit nur deutschem Pass dort lebt, hat das die ganzen Jahre so gehandhabt, dass sie gesagt hat, ich zahle kein Visum, warum auch, ich verlasse die Phils eh nie wieder.
Dann braucht man auch keine philippinischen Pass.
Nee, meine Frau soll ein- u. ausreisen können, wie ihr es Spaß macht.

2 „Gefällt mir“

Ja aber das gleiche müssen auch die Pinays durchlaufen, welche jetzt die D Staatsangehörigkeit angenommen haben siehe Webseite

„Dual citizenship (Filipino and foreign citizenship) is not automatic upon acquiring a foreign citizenship. A Filipino who naturalized as a citizen of another country needs to complete the process of reacquiring/retaining their Filipino citizenship in order to effectively reacquire or retain their Filipino citizenship alongside their new citizenship and be able to continue using a Philippine passport.“

Na ja, viel Papierkrieg halt.
Alles irgendwie sehr umständlich.
PSA Geburtsurkunde brauchten wir damals bei unserer Hochzeit auf den Phils nicht.
Die mussten wir dann erstmal auf den Phils besorgen.
Die war total unleserlich, die Kopie die wir da bekamen.
Daher mussten wir dann noch andere Nachweise vorlegen.
Jedenfalls viel Papier…

Habe mal nachgeschaut wie die derzeitige Lage bei Immo-Erwerb für Ex-Filipnos mit Balikbayan-Status ist:

"Deine Rechte im Überblick:

  1. :house_with_garden: Erwerb von Immobilien
  • Du darfst eine städtische Wohnimmobilie (residential land) mit bis zu 1.000 m² oder
  • eine ländliche Grundstücksfläche (rural land) bis zu 1 Hektar kaufen – unter deinem eigenen Namen.
  1. :woman_standing: Nur eine Immobilie pro Kategorie
  • Du darfst jeweils nur ein Grundstück pro Kategorie (städtisch oder ländlich) erwerben.
  • Dein philippinischer Ehepartner (falls vorhanden) darf ebenso ein Grundstück erwerben, das dann auch dir zugutekommt.
  1. :office_building: Kauf von Eigentumswohnungen
  • Eigentumswohnungen (Condominiums) kannst du ebenfalls erwerben, sofern nicht mehr als 40 % des Gebäudes im Auslandseigentum sind (gemäß philippinischem Gesetz).
  1. :page_facing_up: Langfristiges Eigentum
  • Anders als ausländische Staatsbürger, die oft nur Pachtverträge bekommen, darfst du als Balikbayan das Eigentum dauerhaft halten.
  1. :airplane: Balikbayan-Privileg bei Einreise
  • Du erhältst bei Einreise mit einem ausländischen Pass und früherem philippinischen Nachweis (z. B. Geburtsurkunde) visafreien Aufenthalt für ein Jahr."
3 „Gefällt mir“

D.h. der philippinische Pass ist insbesondere bei geplanten größeren Immobilien Investments sinnvoll! Allerdings kann damit evtl. auch ein steuerlicher Nachteil verbunden sein, muss ich nochmals genauer recherchieren … :nerd_face:

3 „Gefällt mir“