Der gegenseitige Verteidigungsvertrag zwischen den USA und den Philippinen wurde am 30. August 1951 unterzeichnet
Am 30. August 1951 wurde der Verteidigungsvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik der Philippinen in Washington, D.C., von den Präsidenten Harry Truman und Elpidio Quirino unterzeichnet.
Die beiden Länder vereinbarten Folgendes:
– ihre individuelle und kollektive Widerstandsfähigkeit gegen bewaffnete Angriffe durch Selbsthilfe und gegenseitige Hilfe zu erhalten und auszubauen,
– einen bewaffneten Angriff im Pazifikraum auf eine der beiden Parteien als Gefahr für deren eigenen Frieden und Sicherheit anzuerkennen. Darüber hinaus vereinbarten sie, dass jede der beiden Parteien im Einklang mit ihren verfassungsmäßigen Verfahren handeln werde, um der gemeinsamen Gefahr zu begegnen.
Der Ratifizierungsbescheid wurde am 20. März 1952 vom US-Senat angenommen. Der Präsident der Vereinigten Staaten ratifizierte den Vertrag am 15. April 1952, der philippinische Senat folgte am 12. Mai 1952.
Dieser gegenseitige Verteidigungsvertrag trat am 27. August 1952 in Kraft.
Verteidigungsvertrag zwischen den Vereinigten Staaten und der Republik der Philippinen
Die Vertragsparteien dieses Vertrags
bekräftigen ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, in Frieden mit allen Völkern und Regierungen zu leben. Sie sind bestrebt, das Friedensgefüge im Pazifikraum zu stärken.
In gegenseitigem Stolz erinnern sie sich an die historischen Beziehungen, die ihre beiden Völker im letzten Krieg durch ein gemeinsames Band der Sympathie und gemeinsamer Ideale zusammenbrachten, um Seite an Seite gegen die imperialistische Aggression zu kämpfen.
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Sie bekunden öffentlich und formell ihren Sinn für Einheit und ihre gemeinsame Entschlossenheit zur Selbstverteidigung gegen bewaffnete Angriffe von außen, sodass kein potenzieller Angreifer der Illusion erliegen kann, einer von ihnen stehe im Pazifikraum allein. Sie wollen ihre derzeitigen Bemühungen um kollektive Verteidigung zur Wahrung von Frieden und Sicherheit bis zur Entwicklung eines umfassenderen regionalen Sicherheitssystems im Pazifikraum weiter verstärken.
In Übereinstimmung darüber, dass nichts in diesem Dokument so zu verstehen oder auszulegen ist, als würde es bestehende Abkommen oder Absprachen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik der Philippinen in irgendeiner Weise ändern oder einschränken.
Wir sind wie folgt übereingekommen:
ARTIKEL I
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle internationalen Streitigkeiten, in die sie verwickelt sind, mit friedlichen Mitteln so beizulegen, dass der internationale Frieden, die internationale Sicherheit und die internationale Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. In ihren internationalen Beziehungen verzichten sie auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt, sofern dies mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist.
ARTIKEL II
Um das Ziel dieses Vertrags wirksamer zu erreichen, werden die Vertragsparteien einzeln und gemeinsam durch Selbsthilfe und gegenseitige Hilfe ihre individuelle und kollektive Widerstandsfähigkeit gegen bewaffnete Angriffe aufrechterhalten und weiterentwickeln.
ARTIKEL III
Die Vertragsparteien beraten sich durch ihre Außenminister oder deren Stellvertreter von Zeit zu Zeit über die Umsetzung dieses Vertrags. Darüber hinaus finden Beratungen statt, wenn eine der Vertragsparteien die territoriale Integrität, politische Unabhängigkeit oder Sicherheit einer anderen Vertragspartei durch einen bewaffneten Angriff von außen im Pazifik als bedroht betrachtet.
ARTIKEL IV
(1) Jede Vertragspartei erkennt an, dass ein bewaffneter Angriff im Pazifikraum auf eine der Vertragsparteien ihren eigenen Frieden und ihre eigene Sicherheit gefährden würde. Sie erklärt, dass sie im Einklang mit ihren verfassungsmäßigen Verfahren handeln wird, um den gemeinsamen Gefahren zu begegnen.
Jeder derartige bewaffnete Angriff sowie alle infolgedessen ergriffenen Maßnahmen werden unverzüglich dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gemeldet. Diese Maßnahmen werden beendet, sobald der Sicherheitsrat die zur Wiederherstellung und Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.
Artikel V
Im Sinne von Artikel IV gilt als bewaffneter Angriff auf eine der Vertragsparteien auch ein bewaffneter Angriff auf das Mutterland einer der Vertragsparteien, auf die ihrer Gerichtsbarkeit unterstehenden Inselgebiete im Pazifik oder auf ihre Streitkräfte, öffentliche Schiffe oder Flugzeuge im Pazifik.
ARTIKEL VI
Dieser Vertrag berührt weder die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus der Charta der Vereinten Nationen, noch die Verantwortung der Vereinten Nationen für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Er darf auch nicht so ausgelegt werden, als ob er diese Rechte und Pflichten berührte.
ARTIKEL VII
Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung durch die Vereinigten Staaten von Amerika und die Republik der Philippinen gemäß ihren jeweiligen verfassungsmäßigen Verfahren. Er tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Manila in Kraft.
Artikel VIII
Dieser Vertrag bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft. Jede Vertragspartei kann ihn mit einer Frist von einem Jahr kündigen.
Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung zu Washington am 30. August 1951.
Quellen:
- American Chamber of Commerce of the Philippines, Volume 32, Number 3, March 1956.
- American Foreign Policy 1950-1955 Basic Documents Volumes I and II Department of State Publication 6446 General Foreign Policy Series 117 Washington, DC : U.S. Governemnt Printing Office, 1957 (via The Avalon Project, Yale Law School)