Hi, bei Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht ist zu beachten das bei Bewilligung der Steuerfreibetrag nach Länderliste gekürzt wird. Im Falle der Philippinen um 75%! Wer z. B. eine hohe Beriebsrente erhält und nur eine kleine Rente, muß dann genau rechnen…
Ach ja: Der Sauerborn erzählt natürlich nicht alles, man soll ja schliesslich die Beratung dort Buchen!
Das ist ja ein interessanter Aspekt, den ich auch noch nicht auf dem Schirm hatte!
Grundsätzlich kann man als beschränkt Steuerpflichtiger die fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG beantragen, und dadurch wie wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden (z. B. Grundfreibetrag, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen; evtl. auch Ehegatten-Splitting).
Voraussetzung ist, dass die nach DBA-Recht „inländischen Einkünfte“ (z. B. Pensionen oder Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Mieteinkünfte) zu mindestens 90% der gesamten (Welt-)Einkünfte betragen (sog. 90%-Test). Wenn also z.B. die Kapitaleinkünfte weniger als 10 % der Renteneinkünfte betragen, sollte es bereits funktionieren!
ODER
Die nach DBA-Recht nicht in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte (d.h. Kap-einkünfte, aber auch Betriebsrenten!) sind kleiner als der Grundfreibetrag (2025: 12.096 €).
Aber wenn dieser Grundfreibetrag nun im Falle der PHP um 75 % (!) gekürzt werden soll, wird es natürlich schwieriger!
Zur Prüfung der 90 %-Grenze oder des Grundfreibetrags ist allerdings ein (amtlicher) Nachweis (z.B. Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde) der „ausländischen Einkünfte“ (eigentlich sind es ja inländische Einkünfte, die nach die DBA-Recht dem Ausland zugewiesen werden) notwendig; daran wird es in den Philippinen regelmäßig scheitern!
Nein, das ist nicht das Problem. Ein solches „Certificate of no income“ stellt die örtliche Gemeinde (Barangay) normalerweise ohne Probleme aus und von der Steuerbehörde BIR gibt es dann noch ein offizielles Certificate of Tax Exemption. Das ist erprobtes Vorgehen, was schon viele Rentner hier erfolgreich beantragt haben. Das wird auch so von Deutschland akzeptiert.
Von der Betriebsrente und von den Kapitalerträgen können aber die Behörden in den Philippinen nichts wissen. Das muss dann schon freiwillig der Auswanderer dem Finanzamt angeben oder das Finanzamt bekommt das auf anderem Wege heraus.
Die Konten und Depots deutscher Staatsangehörigen im Ausland werden der BAFIN von den ausländischen Steuerbehörden automatisch mitgeteilt; OECD/CRS. Die Philippinen nehmen (noch) nicht daran teil, ebenso die USA nicht.
Dennoch müssen die nach DBA-Recht ausländischen Einkünfte unterhalb der 10 %-Grenze oder des Grundfreibetrags liegen, wenn es keine Steuerhinterziehung sein soll! Eine andere Frage in diesem Zusammenhang, ist die Prüfung möglicher Rückfallklauseln; im deutsch- philippinischen DBA ist dazu jedenfalls nichts geregelt!
Was wird dann in diesem „Certificate of No Income“ genau bescheinigt? Dass kein auf den Philippinen steuerpflichtiges Einkommen existiert? Grundsätzlich ist das ja nach dem „Resident Alien“ Status auch korrekt ! Das befreit aber im Zweifel m.E. nicht von der Angabepflicht dieser „ausländischen Einkünfte“ für den 90 % Test. Solange diese aber unterhalb der 10%-Schwelle liegen, wäre auch bei Nicht-Angabe keine Steuerhinterziehung gegeben.
Das ist natürlich auch noch ein nicht zu unterschätzender „Steuervorteil“, dass die Philippinen nicht an dem automatischen Informationsaustausch auf Basis der von der OECD eingeführten CRS teilnehmen. D.h. Kap-Vermögen und Kap-Einkünfte, die in einem philippinischen Bankdepot generiert werden, werden nicht automatisch an die deutschen Finanzbehörden gemeldet. Ist natürlich attraktiv für möglicherweise illegale Offshore-Geschäfte (der Wirecard-Skandal lässt grüssen, hier haben die PHP ja auch eine maßgebliche Rolle gespielt!)
Aber hier war es ja andersrum als beschrieben: der Steuer erklärt man, es sei kein Geld da wo eigentlich welches ist. Wirecard hat erklärt, dass Geld da sei wo in Wirklichkeit gähnende Leere herrschte
D.h. Kap-Vermögen und Kap-Einkünfte, die in einem philippinischen Bankdepot generiert werden, werden nicht automatisch an die deutschen Finanzbehörden gemeldet. I
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…aber in den philippinen versteuert. d.h. direkt von den zinsen abgezogen.
der Wirecard-Skandal lässt grüssen, hier haben die PHP ja auch eine maßgebliche Rolle gespielt!)
nein, da sass nur jemand der seine anschrift fuer ein wenig geld hergegeben hat. und der dann spaeter auch noch „verstorben“ ist. was hier auch kein problem ist.
Wie hoch ist denn die in den Philippinen einbehaltene Quellensteuer? An sich müsste man als als „resident Alien“ für nicht-philippinische Einkünfte keine Steuer zahlen; insofern kommt es doch auf die Depotzusammensetzung an. Beispiel: wenn ich Zinsen von US-Treasuries erhalte oder Dividenden von deutschen DAX-Aktien und diese Wertpapiere in einem philippinischen Bank-Depot gehalten werden, sollte doch keine philippinische Steuer anfallen, da die Einkunftsquelle außerhalb der Philippinen wäre.
Aber wahrscheinlich ist es ohnehin „sicherer“, dass Bank-Depot in einem Drittstaat zu führen (z.B. Singpore); allerdings greift dann auch wieder der automatische Informationsaustausch
Auf Zinseinnahmen, die ich z.B. für Festgeld oder Tagesgeld in den Philippinen über meine dortige Bank erhalte, ist diese Quellensteuer sicher berechtigt.
Anders wäre es eben für Zinsen oder Dividenden ausländischer Emittenten. Wäre m.E. ein Fall für eine phil. Groß-Bank oder NL einer ausländischen Bank, die auch vermögende Privatkunden betreut. Z.B. hat ja auch HSBC eine Niederlassung in MNL.
Da die Philippinen ja ein territoriales Steuersystem haben, kann ich mir nicht vorstellen, das Dividenden und Zinsen von ausländischen Emittenten, die nicht über eine Bank auf den Philippinen gehalten werden, erhoben werden.
ACHTUNG: die Territorialbesteuerung gilt nur für dort ansässige Ausländer, nicht für Pinoy Citizens; d.h. für phil. Staatsangehörige gilt das Welt-Einkommensprinzip! Übrigens auch ein evtl. Gegenargument für das Retentionverfahren!
Und der steuerliche Status hängt nicht von der Depot-führenden Bank ab, d.h. Kap- Einkünfte von ausländischen Wertpapieren sollten auch über eine philippinische Bank steuerfrei vereinnahmt werden können bei entsprechenden Steuerstatus! Daher mein Hinweis auf führende Großbanken, da eine Provinz Bank mit der korrekten Qualifizierung sicher überfordert wäre.
Verstehe ich nicht.
Nichtansässige Filipinos unterliegen ja nicht dem Welt-Einkommensprinzip.
Nur in den Philippinen ansässige.
Hat man also seinen Lebensmittelpunkt noch ausserhalb der Philippinen und ist dort nur für Urlaube oder als Winter-Bird, dürfte es ja dann auch nicht zur Anwendung kommen und wenn man ganz im Ausland lebt und die Heimat nicht besucht, sowieso nicht.
Ja, das ist korrekt. Ich meinte diesen Hinweis ja auch nur für die Fälle, wo ein Ex-Filipino seinen Ruhestand auf den Philippinen verbringen möchte. Hier wäre das SRRV Visum steuerlich interessanter als die Wiedererlangung des philippinischen Passes, der dann zu Besteuerung des Welteinkommens führt.
Interessanter Aspekt.
Vor allem da ja auch das für diesen Personenkreis erhältliche SRRV Courtesy nur ein Deposit von $ 1.500,00 verlangt, sofern eine monatliche Rente von mindestens $ 1.000,00 vorhanden ist.
@Guimaras Ich bin da noch ein bisschen altmodisch und will eigentlich nicht wegen Visa und Steuer heiraten aber wenn es dann es sich sowieso mal ergibt, dann ist das ein Argument:wink: