Sind die Philippinen ein Steuerparadies?

Die Philippinen ein Steuerparadies? Ein gewisser Herr Sauerborn (Wohnort Texas) will uns das erzählen… :face_with_monocle:

Ich wäre da eher auf andere Länder gekommen, aber vielleicht liege ich da ja falsch. :thinking:

Fun fact am Rande: Laut Webseite sollen die Philippinen das drittgrösste englischsprachige Land der Welt sein… :person_shrugging:

Ja kommt aber darauf an, ob man - wie im Falle von philippinischen Partnern - man einen Philippinischen Pass hat oder nicht.

Auf den Philippinen werden die Einkünfte der dort ansässigen Bürger auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Nicht dort ansässige Bürger und Ausländer, unabhängig davon, ob sie dort ansässig sind oder nicht, werden nur auf Einkünfte aus Quellen innerhalb der Philippinen besteuert.

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Das ist korrekt, und kann als „0% Steuern“ gedeutet werden. Man zahlt natürlich trotzdem Steuern und Abgaben: VAT, Grundsteuer, Langnasenzuschlag, … :smiley:

Ich meine bemerkt zu haben, das dies einmal so gewesen sei, aber mittlerweile verschiebt sich dies eher nach rückwärts und Filipino und Taglish sind im Aufschwung, seit es eine Bewegung gibt, die eher darauf ausgerichtet ist, philippinische Traditionen und Sprache zu bevorzugen.

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Ich erinnere mich an Eraps Zeit als Präsident. Da wurde die Bedeutung der englischen Sprache teils ignoriert. In der Provinz konnte ich mich nicht eimal mit der Schulrektorin der High School auf englisch unterhalten, von den Lehrkräften ganz zu schweigen.

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Ich habe mir das jetzt mal durchgelesen und so wie er es beschreibt, hat er Recht. Wer Infos braucht sagt Bescheid, ich mach es für 20% weniger :smiley: :smiley: :smiley:

(Im Ernst, das ist meistens ein bisschen komplizierter und man sollte mindestens einen echten Steuerberater dazu befragen)

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Ja da ist was dran… :grinning_face:
Denn die Philippinen wenden ein Territorialbesteuerungssystem an; d.h. nur Einkünfte aus philippinischen Quellen sind steuerpflichtig.
Ausländische Einkünfte (einschließlich deutscher Renten), sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Daher ist es unter bestimmten Voraussetzungen evtl. möglich, Einkünfte im ausländischen Quellenstaat gar nicht oder nur mit einer geringeren Steuer - wie z.B. bei unbeschränkter Steuerpflicht in D - zu belasten und in den Philippinen steuerfrei zu vereinnahmen. Das setzt allerdings zwingend einen Lebensmittelpunkt auf den Philippinen voraus, um das entsprechende DBA sinnvoll nutzen zu können.

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Das ist korrekt! Aber wie Du schon geschrieben hast, wird die staatliche Altersrente (nicht die Betriebsrente!) in Deutschland versteuert. Die unbeschränkte Steuerpflicht kann aber nicht jeder beantragen und die Steuer ist dann auch mindestens so hoch, wie wenn man in Deutschland leben würde (bei beschränkter Steuerpflicht ist der Steuerabzug im Ausland höher als in Deutschland). Steuerfrei ist man aber, wenn man als „Digitaler Nomade“ auf den Philippinen arbeitet und sein Business richtig aufstellt. Genauso ist man in den meisten Fällen auch mit seinem Wertpapierdepot mit Wohnsitz Philippinen steuerfrei (das gilt auch für Trading).
Das Video den Herrn Sauerbein kenne ich. Auch wenn er in anderen Videos schon viel Blödsinn erzählt hat, ist das Video größtenteils richtig. Philippinen kann man aus meiner Sicht zu den Steuerparadiesen zählen.

Das ist korrekt: für gesetzliche Renten aus der DRV und für Beamtenpensionen bleibt das Besteuerungrecht in Deutschland, auch wenn in D kein Wohnsitz mehr bestehen sollte. Bei beschränker Steuerpflicht verliert man grds. auch den Grundfreibetrag, es sei denn, man stellt den Antrag auf fiktive unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG). Die Voraussetzungen dürften von den meisten Auslandsrentnern theoretisch erfüllt werden (90 % Test), aber es scheitert oft an den formalen Nachweisen; u.a. müsste hier vom philippinischen FA bzw. IRS Bescheinigungen vorgelegt werden.

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Korrekt…

Trotz zahlreicher Versuche und zudem einer persönlichen Vorsprache beim örtlichen Behördenleiter des BIR in Vigan City, in der er sogar telefonische Rücksprache mit der Hauptbehörde in Manila gehalten hatte, werden für Ausländer mit Touristenstatus - trotz Vorlage einer Barangay Clearance, daß ich seit Jahren dort mit festem Wohnsitz lebe - keine Bescheinigungen deutscher Steuerbehörden unterschrieben oder eine eigene ausgestellt. Da gehen mir für jeden Monat gut 500 Euro zuviel gezahlter Steuern durch die Lappen…

übrigens ein Umstand, welcher in den meisten Vergleichsberechnungen über die Lebenshaltungskosten auf den Pinas zum Leben in Deutschland nicht berücksichtigt wird.

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Wenn man korrekt ist :innocent:

Da kann ich sogar eine „behördliche“ Logik finden: man ist auf Touristenvisa im Lande, also kein Aufenthaltsstatus, aus dem hervorgeht, das man dauerhaft hier wohnen will und wird.

13a geht bei dir ja nicht, aber warum dann nicht ein SRRV Visum oder Quota Visum?

Das ist ja interessant, d.h. dass phil BIR macht die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung von deinem Visum-Status abhängig? Lebst du derzeit mit Balikbayan-Visum in den PHP? Kannst du in Erfahrung bringen, ob das BIR mit dem SRRV-Visum die Bescheinigung erteilen würde?
Finanziell würde das SRRV sich ja schon lohnen (Hinterlegung von 10k USD?) , denn du verlierst wegen der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland nicht nur den Grundfreibetrag (aktuell 11.604 EUR), sondern auch andere steuerlichen Pausch- und Freibeträge. Nur durch den Antrag auf fiktive unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG) lässt sich ein voller Abzug von Freibeträgen erreichen.

Also nach den von mir bisher recherchierten Informationen erhält man bei allen Visumsarten, die nicht touristische Visen sind die BIR Bescheinigung.

Das wären:

SSRV
13a
Quota Visum
Investoren Visum

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Für die Anwendung des deutsch-philippinischen DBA wäre für das deutsche Finanzamt eine sog. Ansässigkeits-Bescheinigung erforderlich. Es wäre mal interessant zu wissen, ob es hier einen Betroffenen gibt, der diese Bescheinigung schon mal erhalten hat?

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Mein Finanzamt war mit dem Certificate of Residency vom Barangay zufrieden. Den Rest hat ihnen meine Steuerberaterin beigebogen.

Also ich bin kein „Betroffener“. Ich bin noch nicht im Rentenalter.
Aber das Certificate of Residence habe ich bei meiner Barangay schon 3 Wochen nach meiner Einwanderung mit einem Langfristmietvertrag über 6 Monate erhalten können. Nach meinem 9a Visum hat niemand gefragt. Mit dem Certificate of Residence bin ich dann zur BIR und habe die TIN beantragt und auch erhalten (Ich habe die TIN für meine Depotbanken zur Wohnsitzummeldung benötigt.) Von daher glaube ich nicht, dass das Certificate of No income bzw. das NON EU Certificate vom deutschen Finanzamt ein größeres Problem darstellen sollte. Eine gewisse Überzeugungskraft hatte ich für den Akt schon auch benötigt. Es kann natürlich aber sein, dass das von Behörde zu Behörde und Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt wird. Ich kenne auch ein Reihe von Berichten von Leuten, die diese Nachweise in den Philippinen erhalten haben und dann die unbeschränkte Steuerpflicht vom Finanzamt gewilligt bekommen haben.
Nachtrag: Es ist immer auch gut, wenn man eine Kopie aus dem Internet dabei hat, damit die Bearbeiter wissen, was Du willst und dass andere Behörden das auch schon mal genehmigt haben.

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Alles schön und gut… aber wer die Pinas kennt, weiß, daß der Umgang mit Behörden hier oftmals nur wenig mit gesetzlichen Grundlagen zu tun hat…
Ich hatte z:B. ein wirklich angenehmes Gespräch mit dem Behördenleiter der BIR in Vigan… aber sein Blick auf meine Gattin sprach Bände…

Das war’s wohl für ihn…

Meine Gattin wird - vor allem von offiziellen Stellen - immer wieder gerne mit ‚Mister‘ aufgerufen oder so tituliert…
Dinosaurier auf Level0 gibbet halt auch hier genug… :face_vomiting:

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Dann war das phil. „Certificate of Residence“ ausreichend für die Ummeldung deines deutschen Bankdepots und du wirst jetzt von der Bank als Steuerausländer geführt? D.h. es wird keine Abgeltungssteuer mehr einbehalten?

Das nennt mal wohl „Diskriminierung“ … :grimacing:

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