So haben wir die Steuerbehörde in der Provinz kennengelernt. Wir mussten 4 Steuerklärungen im Jahr abgeben. Die vierte war der annual tax return (oder so ähnlich). Also im Prinzip eine Erklärung über alle Einnahmen bzw. Ausgaben des Jahres. Die bereits bezahlten Steuern hätten abgezogen werden müssen. Dies führte zu einer (müßigen) Diskussion mit dem verantwortlichen Personal. Anscheinend hatte das niemand dort verstanden. Als Resultat haben wir die nächsten Jahre viel mehr inoffiziell abgerechnet.
steuerparadies ? das kommt drauf an wie paradisisch erhrlich man(n) ist. ich habe nie mehr bezahlt als notwendig. wobei man(n) solche sachen guten professionellen beratern ueberlassen sollte.
steuern rente dtld, habe jahre lang nichts bezahlt bis die stadtverwaltung meiner dt postanschrift mich zur abgabe einer erklaerung aufgefordert hat. auf grund meines alters und frau und familie habe ich mich entschlossen die dinge in ordnung zu bringen u. ueberga alles einem steuerberater der auf auslandssteuern (auch philippinen) spezialisiert ist. nachzahlung bei weitem nicht so viel wie ich erwartet hatte u. keine steuern auf die firmenrente. ansonsten geht jetzt alles automatisch. der steuerberater bekommt den bescheid, prueft den u. ich bezahlt u. dann wieder 1 jahr ruhe.
meine philippinischen steuern waren immer maessig. zuerst, „regional headoffice“, dann pra (das aller beste), dann 13a/b. und verkauf einer property hat mich das finanzamt uebers ohr gehauen. hat mich 100k gekostet. man(n) haelt sich besser von solchen leuten fern. um ehrlich zu sein, einige der probleme hier versteh ich nicht.
die anschrift des steuerberaters in bremen gerne auf anfrage.
Ja ich bin bei all meinen 4 Depotbanken (3 deutsche und eine ausländische Bank) Steuerausländer und ich fühle mich durch das Wort Ausländer (auf englisch Alien) gar nicht diskriminiert.
Ich konnte bereits 1 Monat nach meiner Auswanderung ohne Steuerabzug Gewinnmitnahmen steuerfrei realisieren, die sich zuvor bereits angesammelt haben. Das Ganze funktioniert natürlich nur, wenn ich mindestens 24 Monate ausgewandert bleibe. Ansonsten wäre ich nur vorübergehend weg und müsste den ganzen Kram nachversteuern, wenn ich mir es anders überlegen würde.
Die erforderlichen Nachweise bei den Banken waren teilweise unterschiedlich, aber beliefen sich insgesamt auf folgende 3 Angaben:
- deutsche Abmeldebescheinigung MIT Angabe den neuen Wohnsitzlandes
- Certificate of Residence (ist ja eigentlich nur eine amtliche Bestätigung, dass ich da wohne)
- Tax Identification Number (TIN) der ausländischen Steuerbehörde
Die Beantragung der TIN bedeutet alleine noch nicht, dass man auf den Philippinen eine Steuererklärung abgeben muss oder gar Steuern bezahlen muss. Sie dient lediglich zur Identification, das man schon mal im System der Behörde ist. Es gibt da auf dem Formular ein eigenes Kästchen, das man auf dem Formular ankreuzt, das man Ausländer ist und nicht steuerpflichtig ist.
Ich habe keine Ausbildung im Steuerrecht, aber ich habe meine Steuererklärung immer selbst gemacht. Man hat mich schon mehrmals gefragt, ob ich vom „Fach“ bin. Also kann es nicht so verkehrt sein. Wie Du schon sagst, das muss jeder selbst wissen, was er kann und wie er sich da reinbeisst.
Als Privatperson bist du nie verpflichtet zum Steuerberater zu gehen.
Ja ich bin bei all meinen 4 Depotbanken (3 deutsche und eine ausländische Bank) Steuerausländer
ich habe leider nur 1, die anderen 2 haben das depot gekuendigtt. wuerde mich deshalb interessen welche banken das sind.
DANKE
GRUSS
Das sind DKB, Consorsbank, Targobank und Interactive Brokers. Ich hatte zusätzlich noch FNZ Bank und Fidelity auch noch gehabt und umgemeldet. Von den Exoten habe ich mich dann aber anschließend getrennt, weil das dann zuviel des Guten war;-)
Grundsätzlich Probleme bereiten die Discountbroker zum Beispiel Flatex (aber vermutlich auch Trade Republik; Scalable Broker…) Die akzeptieren oft nur deutschen oder europäischen Wohnsitz.
Die Akzeptanz bei Banken beim Wohnortwechsel nach Philippinen ist sicher dieses Jahr gestiegen, weil die Philippinen von der grauen Liste möglicher Geldwäschegeschäften heruntergenommen worden sind. Wenn Deine Kündigung länger zurücklag, lohnt sich einer erneute Abfrage.
mach mir keine Angst…
Im Artikel 23 Absatz 2 geht es um bewegliches Vermögen. Den zitierten Satz finde ich nicht…
das neue Abkommen ist von 2013 !!!
ne der zitierte Artikel ist immer noch falsch. Den zitierten Satz finde ich im kompletten Text nicht.
Als Nicht-Fachmann in steuerlichen Belangen habe ich hier mal eine Verständnisfrage.
In der DBA-Philippinen ist ja ein alleiniges Besteuerungsrecht im Kassenstaat bei Renten aus der Sozialversicherung verankert. Also heisst für mich, keine Besteuerung der Renten aus Deutschland auf den Philippinen - soweit auch bekannt.
Aber gilt dies nun nur für Rentenbezüge oder gilt das DBA auch für andere in Deutschland erzielte (bzw. ausserhalb der Philippinen erzielte) Einkommen?
Okay, das artet ja in einen richtigen Experten-Streit aus. Aber ich habe mir jetzt noch mal den DBA-Text im Original angesehen und auch das zugehörige Protokoll.
Und die KI hat hier tatsächlich – trotz meiner gezielten Fragestellung als Experte !! - assoziiert. Denn nach Überprüfung des DBA zwischen Deutschland und den Philippinen vom 9. September 2013 sowie des zugehörigen Protokolls, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil II 2014, Seite 822 ff. konnte ich und auch ChatGPT keine explizite Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) mehr finden.
Im früheren DBA von 1983 war noch eine Rückfallklausel enthalten, aber im neuen DBA von 2013 ist die zum Vorteil der Steuerpflichtigen entfallen! Dies macht die PHP tatsächlich zu einer interessanten Steueroase, und es frägt sich, ob hier nicht die Regeln der erweitertert beschränkten Steuerpflicht (§ 2 AStG) greifen, aber bitte erspare mir das jetzt auch noch im Detail zu erörtern und zu prüfen, denn langsam artet das in unerlaubte Steuerberatung aus.
Ist wohl OT hier, daher auch nur ganz kurz:
Noch ist ChatGPT und auch anderen KI-Tools bei sensiblen Fragestellungen nicht zu trauen.
Das wird auch noch eine zeitlang wohl so bleiben - daher mache ich nach einer solchen Abfrage noch mal ein Kontrolabfrage im ganz normalen „Google-Modus“ und nur bei höchstmöglicher Übereinstimmung ziehe ich das Ergebnis für mich dann heran.
Und back to Topic.
Bei Renteneinkünften gilt das Kassenstaats-Prinzip nur für gesetzliche DRV Renten (Art. 18 Abs. 2) und Beamtenpensionen (Art. 19); d.h. Betriebsrenten sind im Ansässigkeisstaat zu versteuern.
Bei der Verteilung der Besteuerungsrechte für andere Einkünften kommt es wirklich konkret auf die jeweilige Einkunftsart im Sinne des DBA an. Ich bitte dich, solche Fragen besser in einer PM an mich zu stellen.
Gebe dir recht, bei juristischen Themen sollte man es immer besser zweifach und am besten in der Originalquelle gegenprüfen. Da war ich auf die Schnelle zu gutgläubig
vorab du musst nicht antworten, wenn es zuviel wird…
Was ich bei der Betriebsrente interessant finde, dass die Rentner, die diese erhalten oft die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag nicht genehmigt bekommen, weil die Betriebsrente als „ausländische Einkunft“ fiktiv zählt, obwohl es sich real um innerdeutsche Unternehmen handelt. Das wäre echt was für einen Spezialisten…
Also nur ganz kurz Gary „Taxman“ (als Kompliment gemeint)… ;))
, weil es ja echt mein Fachbereich ist, wobei ich natürlich als StB schon noch auf mein berufliches Standesrecht achten muss…
Du sprichst hier den Antrag auf fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG an. Hier zählen Betriebsrenten oder auch andere Einkünfte, die nach DBA-Recht im ausländischen Ansässigkeit Staat zugewiesen werden, nicht als inländischer Einkünfte für den sog. 90%-Test, was also nicht die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht ermöglicht! Andererseits sind diese Betriebsrenten, da sie aus Deutschland stammen, in den Philippinen, ja steuerfrei!
Bei Betriebsrenten gibt es aber in manchen DBAs einen Vorbehalt (der meist in Protokollen oder Notenwechseln zum DBA verankert sein kann), dass der Staat, wo die Betriebsrente erdient wurde, d.h. also wo die Arbeit ursprünglich ausgeübt wurde, dann doch wieder das Bestimmungsrecht zugewiesen werden könnte. Auf die Schnelle konnte ich aber im DBA-Philippinen nichts finden, aber man müsste hier für eine „haftungssichere“ Auskunft tiefer einsteigen; und es ist zudem noch auf mögliche unilaterale Rückfallklauseln zu achten! Aber gerne kannst du mich ja kostenpflichtig beauftragen.
ok. Ich geb deine Adresse weiter, wenn der Fall nochmals aufpoppt. Das war ein Bericht aus einem anderen Forum, wo der betroffene Rentner so frustiert über die Entscheidung des Finanzamtes und seines Steuerberaters war, dass er nicht mehr diskutieren wollte. Ich bekomme keine Betriebsrente.
Interessant in diesem Zusammenhang sind ja auch sonstige private Renten (z.B. aus Rürup oder Riester Verträgen) … wohl (ohne nähere Prüfung!) auch nur Besteuerung in Ansässigkeitsstaat PHP und damit steuerfrei !
Wenn Dich jemand beauftragt, heb die Antwort auf! In 5 Jahren komm ich dann auf Dich zu
DKB haben wir auch. eigendlich das beste was es in dt gibt., consors und comdirect haben mir gekuendigt. wir haben noch ein 2. depot, allerdings bei keiner haushaltsbank. die anderen schau ich mir mal an.