Ausländer können auf den Philippinen kein Land / Grundstück erwerben.
Nach §2 Art. XII der Verfassung, ist der Besitz von Land auf den Philippinen ausschließlich Filipinos vorbehalten.
Somit kann mit 2 Ausnahmen:
-er hat das Land vor dem Inkrafttreten des §2, Art. XII in 1935 erworben, oder
-er hat es als hinterbliebener Ehepartner, gemäß § 7 geerbt (aber nur wenn keine notariell beglaubigte eheliche Gütertrennung vereinbart war und der hinterbliebene Ehepartner nicht im Testament mit dem Grundstück bedacht war – ja alles etwas kompliziert),
ein Ausländer kein(!) Land auf den Philippinen besitzen.
Ein Ausländer kann eine Wohneinheit (Condominium/Condo) in bestimmten Eingentumswohnungsanlagen kaufen, hier müssen aber mindestens 60% der Einheiten von Filipinos besessen werden.
Man kann wohl als Ausländer ein Haus auf den Philippinen kaufen und somit auch legaler Besitzer sein, das Grundstück, auf dem das Haus steht, wird einem aber nie gehören.
Aber es ist möglich, das Grundstück, auf dem das Haus steht oder gebaut werden soll, für einen Zeitraum von 50 Jahren pachten.
Grundlage hierfür ist der Implementing Rules and Regulations of Republic Act. No. 7653, auch bekannt als “Investors’ Lease Act”.
Diese Art von Pachtverträgen darf man rechtlich auch noch einmal um weitere 25 Jahre verlängern, womit die Höchstpachtdauer somit gesetzlich auf 75 Jahre begrenzt ist.
Zu beachten hierbei sind folgende Punkte:
-
- Ein Land-Lease-Vertrag kann nicht mit dem Ehepartner abgeschlossen werden. Hintergrund ist die rechtliche eheliche Gütergemeinschaft, welche seit 1988 den „Regelgüterstand“ auf den Philippinen darstellt.
-
- Nach Ablauf des Pachtvertrages fallen die darauf befindlichen Gebäude in das Eigentum des Grundstückeigentümers.
Immer noch Lust ein Grundstück zum selbst bebauen oder ein Haus zu erwerben / bzw. von seiner Philippinischen Lebenspartnerin / seinem Philippinischen Lebenspartner erwerben zu lassen?
Dann in den weiteren Posts zu diesem Thema lesen.