✈️ Günstige Langzeit- Reisekrankenversicherung

Ich stelle hier die Langzeitreisekrankenversicherung Care Expatriate der Care Concept vor – ein Tarif, der für Zeiträume von bis zu fünf Jahren gilt. Die Versicherung richtet sich an Reisende und angehende Auswanderer, die sich noch nicht endgültig für ein Leben im Ausland entschieden haben und sich die Option einer Rückkehr offenhalten möchten.

Der Versicherungsmakler ist die Care Concept AG mit Sitz in Deutschland. Es gilt deutsches Recht. Versicherer ist die Advigon Versicherung AG mit Sitz in Liechtenstein, ein Tochterunternehmen der HanseMerkur-Gruppe. Die gesamte Kommunikation erfolgt auf Deutsch über Care Concept. Im Streitfall steht außerdem kostenlos der Versicherungsombudsmann zur Verfügung.

Vorteile des Tarifs Care Expatriate:

  • Weltweiter Versicherungsschutz (mit Zuschlägen für Aufenthalte in den USA, Kanada und Mexiko), ausgenommen sind das Land der eigenen Staatsangehörigkeit sowie das Land, in dem vor Reiseantritt der Wohnsitz bestand.
    (Hinweis: Ein Abschluss aus dem Ausland ist möglich, solange der Wohnsitz nicht im künftigen Auswanderungsland liegt.)
  • Heimaturlaube von 30 bis 90 Tagen pro Jahr (je nach gewähltem Tarif) sind mitversichert.
  • Umfassender Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlungen – abzüglich Selbstbehalt und einzelner tariflicher Einschränkungen. Die Leistungen orientieren sich weitgehend an denen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
  • Vorerkrankungen können häufig durch einen einfachen Fragebogen mitversichert werden.
  • Einmalzahlung des Beitrags: Die Versicherungsprämie wird zu Beginn für den gesamten Zeitraum fällig. Bei vorzeitigem Reiseabbruch und Rückkehr ins Heimatland erfolgt eine anteilige Rückerstattung.
  • Kostenbeispiele – Tarif „Care Expatriate Comfort“ mit 500 € Selbstbehalt und 45 Tagen Heimaturlaub:
    • Eintrittsalter 41–60 Jahre: 77 € / Monat
    • Eintrittsalter 61–74 Jahre: 248 € / Monat

Mögliche Nachteile:

  • Nach Ablauf der ersten fünf Jahre ist eine einmalige Verlängerung um weitere fünf Jahre garantiert, ggf. mit Risikozuschlägen.
    Weitere Verlängerungen sind – mit Zustimmung des Versicherers – bis zum Ende des 75. Lebensjahres möglich.
    Spätestens mit Vollendung des 80. Lebensjahres endet der Versicherungsschutz endgültig, und eine Neuaufnahme durch andere Anbieter ist dann meist ausgeschlossen.

Für wen eignet sich dieser Tarif?
Das Angebot richtet sich an Auswanderer, die sich ihre Rückkehrmöglichkeit offenhalten wollen oder bereits Rücklagen für eine spätere Anschlussversicherung gebildet haben oder noch bilden möchten.

Bei einer dauerhaften Auswanderung empfiehlt sich hingegen eine internationale Vollversicherung ohne automatisches Vertragsende, z. B. von BDAE, April, PassportCard usw. – hier kann ein kostenloses Angebot über den unabhängigen deutschen Versicherungsmakler www.grenzenlos-sicher.de interessant sein.


Transparenzhinweis:
Ich habe dieses Angebot nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig geprüft und mit anderen Krankenversicherungen verglichen. Für mich selbst habe ich den Tarif Care Expatriate Comfort mit 500 € Selbstbehalt gewählt.

Ich bin kein zugelassener Versicherungsberater. Es gelten immer die offiziellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Leistungsbeschreibungen der Versicherung. Fragen sollten direkt mit dem Versicherungsmakler verbindlich geklärt und dokumentiert werden.

Ich habe mit Care Concept eine Tippgebervereinbarung abgeschlossen und erhalte bei Vertragsabschluss über den folgenden Affiliate-Link eine kleine Provision. Für dich als Versicherungsnehmer entstehen dadurch keine Mehrkosten. Ich würde mich freuen, wenn du bei Interesse folgenden Link nutzt:

:backhand_index_pointing_right: Langzeit-Auslandskrankenversicherung über Care Concept abschließen

Die Vereinbarung ist langfristig gültig und kann auch noch in einigen Monaten oder sogar Jahren genutzt werden.

Gerne beantworte ich sachliche Rückfragen – soweit es mir möglich ist – auch direkt hier.

(Diesen Text habe ich gerade für ein anderes Forum erstellt. Daher habe ich die Gelegenheit genutzt ihn auch gleich hier zu teilen)

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Das trifft sich hervorragend - bin gerade auch dabei den Markt abzuscannen, um für einen sehr langen oder auch dauerhaften Aufenthalt auf den Philippinen eine geeignete Krankenversicherung zu finden.

Werde sie mir mal genauer anschauen.

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Da wird es interessant, wie kann ich das unverbindlich versuchen?

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In den Vertragsbedingungen stehen noch einige Einzelheiten zu Vorerkrankungen. Ansonsten einfach anfragen. Der Fragebogen selbst ist eher ein Witz. Da werden nur wenige Angaben gemacht (Körpergröße und Gewicht). Wenn die letzte Behandlung länger als 3 Jahre (??) zurücklag, wird die Vorerkrankung meines Wissens nicht mehr berücksichtigt.

Ich empfehle immer noch Pacific Cross ohne jeglichen Profit davon zu haben:


Hier alle infos dazu
select-brochure-full2024-02-february-26.pdf (5,0 MB)
Mir persönlich würde Semi Private reichen um abgesichert zu sein
P.S. : Das gilt eher für dauerhaften Aufenthalt auf den Philippinen und weniger für Urlaub/Reisen.
Mit Wohnsitz D z.B. hat mir „Hanse- Merkur Langzeit Auslandskrankenversicherung“ in der Vergangenheit mehrfach gut und schnell im Notfall geholfen.In meinem Alter Ü70 aber dann doch recht teuer

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Man müsste Mal Begriffe definieren.
Langzeit und Reise.
M.M. Langzeit ist über 56 Tage, da sonst die einfache Reisekrankenversicherung greift.
Reise heißt für mich, es besteht ein Wohnsitz im Heimatland. Sonst wäre es „Ausreise“ ?!?

Wenn ich einen Wohnsitz in der Heimat habe, besteht da auch eine Krankenversicherung.
Ist die nicht sogar inzwischen Pflicht?
Habe ich die, ist der Aufpreis für eine Heimatreiseversicherung sinnlos.

Wenn ich mich nur in der Heimat und in Phils aufhalten, ist es ebenfalls sinnlos, viele andere Länder mitzuversichern.
Da ist es schon gut, wenigstens USA ausklammern zu können.

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Ich habe das Angebot nicht aus Profitgier, sondern als eine Option hier eingestellt, die mir persönlich sehr zugesagt hat. Die Provision ist nur ein kleiner side effect.

Die Auswahl der Krankenversicherung ist immer eine sehr individuelle Sache. Im Vergleich zur Pacific Cross stechen bei der Care Expatriate die unbegrenzte Versicherungssumme (bei Semi-Private „nur“ ca. 30.000 EUR) und die deutsche gutregulierte Rechtssicherheit aus meiner Sicht hervor. Bei einer Versicherungssumme von 30.000 EUR ist trotz niedriger Hospitalkosten eine 2. Herz-OP oder eine langwierige Krebsbehandlung auch auf den Philippinen nicht mehr abgedeckt. Will man sich in Thailand oder Singapur behandeln lassen, reicht es 2mal nicht.

Die Care Concept gilt auch für dauerhafte Auswanderung. Der Wohnsitz in Deutschland darf mit der Auswanderung aufgelöst werden. Die Hanse Merkur hatte ich mir auch angeschaut. Sie war aber im Detail etwas ungünstiger.

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Der Versicherungsschutz gilt auch bei dauerhafter Auswanderung ohne Wohnsitz im Heimatland, wenn kein ständiger Wohnsitz im Ausland begründet wird. Auf meine Nachfrage, wie ein ständiger Wohnsitz definiert ist, antworte Care Concept: „Sie haben ein ständigen Wohnsitz im Reiseland, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt verlegen, kein Rückkehrwillen in Ihr Heimatland haben und wenn Sie ein unbefristeten Aufenthaltstitel im Reiseland erhalten.“

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Aufpassen, genau darum gehts, „Lebensmittelpunkt“. Ohne Experte zu sein, prüft mal nach wieviel Tage im Jahr man in D sein muß und wie das definiert ist! Bloße Adresse reicht dazu nicht. Bin genau deswegen bei der Hanse Merkur wieder raus und bin jetzt bei der BDAE und zufrieden damit!

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Bei dieser Langzeit-Versicherung ist es zulässig komplett den Wohnsitz im Heimatland aufzulösen und sein Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlegen. Man benötigt auch nicht mehr die Krankenversicherung im Heimatland, die außerhalb der EU sowieso nicht zahlt (Im Einzelfall kann man überlegen, ob man eine Anwartschaft abschließen will.). Es handelt sich hier um eine komplette Vollversicherung, jedoch zeitlich begrenzt und nicht mehr gültig bei endgültiger Niederlassung im Auswanderungsland. Für diejenigen, die ein SRRV oder ein 13a Visum haben, ist eine dauerhafte Versicherung, wie zum Beispiel eine BDAE vermutlich notwendig.

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Ein Beitrag wurde in ein neues Thema verschoben: Steuerliche Absetzbarkeit der Auslandskrankenversicherung im Jahr der Auswanderung

In Dt existiert eine Versicherungspflicht nur, wenn man sich auch in Dt (EU) aufhält.
Also wer seinen vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr im Ausland hat, kann sich auch bei seiner KK abmelden und dann wieder anmelden, wenn er zurück kommt.
Das Ausland muss außerhalb der EU liegen und darf kein Sozialversicherungsabkommen mit Dt im KK-Bereich haben.
Ich lasse mir diese Wiederaufnahme bei Rückkehr aber jedes mal vom Sachbearbeiter aufs neue geben.
Wohnsitzabmeldung und Nachweis einer Auslandskrankenversicherung auf den Phils wurde dabei von uns noch nie verlangt.
Abgemeldet in Dt. waren wir aber von uns aus auch schon mal.
Auslandsreisekrankenversicherung hatten wir bisher sowieso immer, denke aber ab 65 verzichten wir drauf, weil dann zu teuer.
Zumindest bei unserer KK ging das bisher so und das haben wir schon einige male so gemacht.
Sehe es gar nicht ein eine deutsche KK zu füttern, die überhaupt nichts auf den Phils zahlt.

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Eine Reisekrankenversicherung ist darauf abgestellt, einen Rücktransport zu organisieren bei längerer Erkrankung/ Unfall.
Dann übernimmt die Krankenkasse wieder, wenn man eine hat.
Ich hätte da keinen Bedarf, zu erklären, warum ich keine Versichertenkarte habe.
Anders bei einer Vollversicherung im Ausland.
Da trägt die dt. KV keinerlei Risiko während Abwesenheit.

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Bei der GKV kann man sich auch wieder anmelden, wenn man zurück kommt.
Habe aber keine Erfahrungswerte ob das funktioniert, wenn man als Krankenhausfall zurückgeflogen wird.
Kann sein, dass die dann ablehnen, weil es offensichtlich ist, dass man deswegen nach Dt zurück gekommen ist.

Ab 65 überlege ich bei der Deutschen Flugrettung Mitglied zu werden, weil die Auslandsversicherungen ab dem Alter so teuer sind, die fliegen einen auch zurück, wenn man im Ausland verunglückt und dort nicht ausreichend versorgt werden kann.
Haken ist aber, wenn ich mich recht erinnere, maximal 6 Monate darf man sich im Ausland aufgehalten haben, danach gibts kein Rückflug mehr.
Hoffen wir halt das Beste Herr Staatsanwalt!

Habe mal geschaut, die Techniker nimmt ca. 80€ im Monat für die Anwartschaft.

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Die 80 Euro zahlst du aber nur als freiwillig versicherter.
Als ich noch arbeitete, war ich auf Sabbatical auf den Phils, da muß man keine Anwartschaft zahlen.
Also bei mir rechnet sich das momentan zumindest theoretisch.
Denn ich zahle monatlich in Dt fast 700 Euro in die GKV, meine Frau ist dabei familienversichert.
Das liegt aber daran, weil ich damals meinen ExArbeitgeber verklagt habe, der mir meine monatliche Betriebsrente nicht zahlen wollte.
Vom Gericht wurden die dann zu einer saftigen Abfindung verdonnert.
Nachteil, für den Betrag muss ich nun 10 Jahre lang KK-Beitrag zahlen.
Ist aber trotzdem für mich von Vorteil, so kann das Geld für mich arbeiten.
Also ich kann nur vor der BetriebsrentenMafia in Dt warnen.
Die zeigen ihr wahres Gesicht erst, wenns ans Zahlen geht.
Das tolle daran, Auswandern um nicht mehr die 700 Euro Arbeitger+Arbeitnehmer-Anteil monatlich zahlen zu müssen geht auch nicht, weil selbst wenn ich dann sterbe, die das Geld bei meinen Erben, meiner Frau holen, bis es abbezahlt ist.
Daher gucke ich, dass ich das bis zur Regelaltersrente in einigen Jahren abbezahlt habe und sich meine Frau nach mir damit nicht mehr rumschlagen muß.
Ich komme in die KVDR rein, das habe ich von der GKV in Dt schon schriftlich bekommen. Aber nur, weil ich 2 Kids in erster Ehe gezeugt habe, sonst hätte es nicht gereicht. LOL!

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Ich kann tatsächlich beide Seiten verstehen.
.der Vater meiner Frau auf den Philippinen hat ja z.b. auch keine KV obwohl er fast 70 ist.

Ist ja nicht bezahlbar. Was machen wir wenn er jetzt ins KH muss und die z.b. 50k Euro wollen ? Wir haben dieses Geld auch nicht. Insofern geht es ihm wie viele Filipinos die auch keine KV haben . Und wenn ein Auswanderer jetzt sagt er will das auch so, dann ist das eben so :wink:

Abfindungen sind doch von Sozialversicherung befreit und nur steuerpflichtig. Ist das dann eher ein Nachzahlung überfälliger Betriebsrente gewesen?

Abfindung hätte ich nicht schreiben dürfen, denn es ist keine Abfindung.
Genau nennt sich das Vorsorgeguthaben und da kam noch eine Entschädigung dazu, damit ich die Klappe halte.
Schreibe ja auch nicht, welcher Laden das war.
Wusste aber schon von Exkollegen, dass das Probleme gibt, wenn man den Betrieb vorzeitig verlässt.
Deshalb habe ich dann gleich einen Rechtschutz abgeschlossen.
War auch richtig so, der Gerichtsprozess dauerte über 2 Jahre.
Ja, es ist so, solche Betriebsrenten-EinmalZahlungen sind 120 Monate sozialversicherungspflichtig.
Da kommt man auch nicht drum rum, wenn man auswandert.

Grundsätzlich habe ich es auch so recherchiert, dass die letzte deutsche Krankenversicherung den Rückkehrer aus dem Ausland auch ohne Anwartschaft wieder aufnehmen muss. War man zuvor in einer PKV versichert, muss man wieder in die PKV zurück. War man in einer GKV, so muss die GKV den Rückkehrer auch wieder aufnehmen. Man sollte aber unbedingt vor Rückkehr mit der KV Kontakt aufnehmen und den Versicherungsbeginn klären.

Wer eine Rückkehr nach Deutschland völlig ausschließt, braucht die Anwartschaft und ggf. den günstigen Zugang zur GKV sowieso nicht ins Auge fassen.

Für potenzielle Rückkehrer gibt es aus meiner Sicht aber 2 gute Gründe eine Anwartschaft in Betracht zu ziehen:

  1. Wie oben schon erwähnt, kann eine Rechtsunsicherheit bestehen, wenn man mit einer Vorerkrankung nach Deutschland zurückkehrt. Es gibt im Netz widersprüchliche Aussagen, ob die deutsche Krankenversicherung gleich vom ersten Tag an die Kosten der Krankenversorgung dann übernimmt. Jedenfalls ist ein Rechtsstreit wahrscheinlich.
  2. Wer die Anforderung der Neun-Zehntel Regelung (Erklärung hier 9/10-Regelung – Wikipedia) und damit den Zugang zur Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung noch nicht erfüllt hat, kann die fehlenden Zeiten mit der Anwartschaft auffüllen.

Wie immer ist eine Versicherung (oder eine Anwartschaft) eine individuelle Risikobetrachtung. Jeder muss für seine Situation selbst die Vor- und Nachteile für sich abwägen.

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