Visumverlängerung minderjähriger Kinder wenn ein Elternteil nicht in D wohnt

Meine Frau kam mit ihren Kids (12+13) im Januar 2024 mit einem FZV Problemlos nach Deutschland. Ohne Einwilligung des Vaters, der in den Geburtsurkunden der Kinder steht. Hat zwar hinterher ein Drama gemacht, aber ohne Konsequenzen.
Für mich wirds demnächst aber evtl. Problematisch, weil die Mutter inzw. auf die Philippinen zurück ist und ich nicht weiss, ob das 3 jährige Visum, in 2 Jahren ohne die Mutter verlängert wird …!?
Es geht ja bei der Verlängerung eigentlich nur um die B1 Sprachkenntnisse, die die Kids bereits haben …

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Das kommt vor allem auf den Rechtsstatus an. Seit ihr getrennt? geschieden? wer hat das Sorgerecht? etc.
Es sind ja - wenn ich es richtig verstanden habe - auch nicht deine Kinder.
Kompliziert.

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Hier könnte der Aufenthaltstitel der Kinder bereits erloschen sein, da die Mutter ja nicht mehr in D ist sofern das dauerhaft ist.

Wenn die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel nicht mehr gegeben sind erlischt dieser nicht erst mit Ablauf sondern vorzeitig. Mit b1 hat das erstmal nix zu tun .

Hier wäre ich vorsichtig bevor ich mit der ABH spreche. Hier würde ich empfehlen bei Interesse mal in Info4alien.de Forum den Fall zu schildern da ja nicht Filippinen speziell.

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Danke für Eure Antworten. Offieziell bin ich bei der Anmeldung in Hamburg als Stiefvater eingetragen worden. Und bisher sind wir nicht getrennt, daher konnte ich die Kids auch vor 4 Wochen über meine Krankenversicherung mit versichern. Nach Vorlage der Heiratsurkunde. Ich war mit den Kids vor kurzem beim Jugendamt und die rieten mir, das Sorgerecht auch auf mich übertragen zu lassen. Das geht aber wohl nur beim Familiengericht im Beisein meiner Frau, aber die weigert sich leider z.Zt. zurück zu kommen. Ich arbeite aber dran …

Ja das scheint die einzige Option zu sein - Sorgerecht übertragen zu lassen.

Hast du schon mal mit einem auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt die Sachlage durchgesprochen?
Kann man evtl. die Mutter (wie es manchmal bei anderen Prozessen auch gehend habt wird) per Videoschalte dabei haben?

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Nein, aber das ist mein nächster Gang, wenn wir aus dem Urlaub zurück sind

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Will dein deine Frau dass die Kinder zurückkommmen auf die Philippinen ?

Dann wird’s natürlich schwierig. Wenn nicht kannst du ihr ja gegenüber argumentieren dass sie zurück kommen muss um die Sachen zu regeln

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Bevor sie abflog, wollte sie die Kids mit nehmen, die Kids weigerten sich aber vehement. Sie sah dann auch ein, dass die Kids hier eine wesentlich bessere Zukunft haben.
Jetzt haben Beide ihre Mutter gebeten, für die Sorgerechtsformalitäten zurück zu kommen.
Mal sehen, was sie antwortet

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Wichtig ist noch zu wissen dass der Aufenthaltstitel deiner Frau nach 6 Monaten im Ausland abläuft also sie danach nicht ohne erneutes Visum einreisen kann. Daher ggf nicht zu lange warten.

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Danke dir. Aber wie erfährt das Ausländeramt, ob und wie lange sie im Ausland ist?

Dass es in der Praxis bei wiedereinrise nicht auffällt kann durch aus sein. Fakt ist aber dass er theoretisch erloschen ist.

https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/erloeschen-von-aufenthaltstiteln/

Gerade bei einer Verlängerung oder gar evtl Einbürgerung könnte das brenzlig werden dort falsche Angaben zu mache.

Weil sollte es doch auffallen evtl auch erst soäter stehen ja Sachen wie illegaler Aufenthalt im Raum.

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Nicht das Ausländeramt - sonder bei der Passkontrolle bei der Wiedereinreise.
Die müssen nur nachschauen wann sie zuletzt ausgereist ist, ob länger als 6 Monate im Ausland und wenn ja, können sie die Einreise verweigern.

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Der „normale“ Fall wäre doch hier sogar Eher wenn keine Kinder in Spiel wären, dass du gar nicht mehr willst dass sie wieder einreist.

Dann wäre der Weg zur ABH dort mitteilen dass Trennung erfolgt ist und Frau auf den Philippinen ist. Dann würde ihr Aufenthaltstitel per sofort erloschen sein. Das würde mE dann auf jeden Fall bei Einreise auffallen

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Naja, der Kinder wegen will ich das schon, zumindest bis ich auch das Sorgerecht habe.

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Eine Frage noch du schreibst du warst beim Jugendamt. Was genau haben die denn empfohlen ? Einfach so per Unterschrift das Sorgerecht übertragen geht mE nicht . Oder ist eine Adoption gemeint ?

Edit: sorry du schreibst ja beim Familiengericht. Genau so habe ich das auch recherchiert. Und wenn die Mutter jetzt nicht zurückkommt muss mE eigentlich das Jugendamt trotzdem tätig werden, denn die Kinder sind jetzt genau genommen ohne Erziehungsberechtigten im Land. Denke einfach aber mal die waren jetzt eher beruhigt du bist ja von selbst dort aufgetaucht mit den Kindern :+1:

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Ja „meine“ Tochter wurde kurz nach ihrer Mutters Ausreise wegen ihrer Traurigkeit in der Schule angesprochen, was los wäre. Sie erzählte denen dann, was los ist. Darauf hin bin ich dann von selbst mit den Kids zum Jugendamt. Die empfahlen mir dann, dafür zu sorgen, dass ich auch das Sorgerecht bekomme. Aber ohne Mutter gehts nicht

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""Als Stiefvater haben Sie durch Heirat mit dem sorgeberechtigten Elternteil ein „kleines Sorgerecht“ mit Mitspracherecht bei alltäglichen Entscheidungen und ein Notvertretungsrecht in dringenden Situationen. Ein gesetzliches Erbrecht besteht nicht, kann aber per Testament geregelt werden. Ein Umgangsrecht haben Sie, wenn eine enge Beziehung zum Kind besteht und der Umgang dem Kindeswohl dient. Um umfassendere Rechte zu erlangen, kann eine Stiefkindadoption beantragt werden.

Rechte im Alltag und bei Notfällen

  • Alltägliche Entscheidungen:

Durch die Heirat mit dem sorgeberechtigten Elternteil erhalten Sie ein „kleines Sorgerecht“. Das bedeutet, Sie dürfen bei Alltagsfragen mitentscheiden, zum Beispiel bei der Erziehung und der Gestaltung des Zusammenlebens."

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Das war die beste Entscheidung überhaupt. Pro-aktiv werden ist in solchen Fällen meist (leider nicht immer) der beste Weg. jedenfalls besser, als wenn die Iniative vom Amt aus geht und man dann praktisch ein „Angeklagter“ ist.

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Nunja wie gesagt trotzdem müsste irgendwann das Jugendamt selber tätig werden wenn man jetzt nichts regeln würde z.b. nach meinen Recherchen über einen Vormund den das Gericht bestimmt. Was wahrscheinlich dass du sein wirst - bietet sich ja an.

Dennoch wäre es mE am Besten das „richtig“ zu klären mE am Besten mit Adoption. Das wäre auch auch vor dem Hintergrund Klasse dass sich dann mit Volljährigkeit nicht wieder die Frage stellt wie das Kind jetzt einen Aufenthaltstitel bekommt, da es mit Adoption deutsch wird.

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Ich werde berichten, wie sich das alles weiter entwickelt.
Vorab schon mal vielen Dank für Eure guten Informationen und Tips :+1:

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