Versicherungen in Deutschland nach der Einwanderung

Du widersprichst mir nicht, sondern bestätigst es.
Der Geschädigte muss nachweisen…
Kann er nicht, also kriegt er nichts.

so wie ich das verstehe (ohne jetzt den ganzen Text zu lesen) sollte ich wenn sie in Manila ihr a1 hat und das Visum zur Eheschließung (zusammenführung) erteilt wurde die Versicherung schon abschließen. Richtig?

Also meine Frau mußte damals, bevor sie nach Dt durfte, erstmal noch einige medizinischen Gesundheits Checks durchlaufen.
Gibts das heute nicht mehr?

Das musste meine Frau 2024 im Zuge der Familienzusammenführung nicht machen.

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du soweit bin ich noch nicht. wir sind gerade erst mal „Weg von HongKong“ und bei „Ab nach Manila für A1 Lernen (per Goethe-Institut)“. Kann also alles noch kommen ^^

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Die „Kurzzeit Versicherung“ für meine Frau habe ich für sie abgeschlossen, als sie noch in Manila war. Weiß aber noch, dass es zwischen Ablauf dieser Versicherung und Bestätigung der Familienversicherung eine kleine Zwischenzeit gab, in der sie quasi ohne Versicherung herum lief. Ob in dem Fall bereits meine Familienversicherung gegriffen hätte, weiß ich nicht.

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danke robin für diese info. ich als voll deutscher möchte natürlich da 100000% sicher gehen und würde das abklären :smiley:

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Diese auch Incoming Versicherung genannte Krankenversicherung würde ich eh IMMER schon abschließen, solang sie noch keinen deutschen Boden unter den Füßen hat. Egal ob Schengenvisum, oder Familienzusammenführung.
Bei Familienzusammenführung bietet es sich an, sie für die ersten 1-2 Monate ihres Aufenthalts zu machen. Nachdem sie dann in deiner Familienversicherung aufgenommen wurde, kannst du die Incoming Versicherung ja taggenau aufheben lassen und die zu viel bezahlten Tage werden dir von der Versicherung wieder erstattet.
Wir reden hier ja auch von keinem Vermögen, was die Versicherung kostet.

LG
Dexter

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Na tagesgenau wäre perfekt natürlich

Sobald du weißt, ab wann das Visum gültig ist und du das Flugticket gebucht hast, schließt du die Versicherung zum Tag ihres Abfluges von z.B. Manila online ab und hast innerhalb von Sekunden das Thema erledigt.
Bestätigung der Versicherung kommt per Mail.

LG
Dexter

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Erstaunlich, meine Frau musste damals Röntgen, Lunge machen, Blutwerte im großen Blutbild verlangt, einen Aidstest und auch noch andere Tests.
Das ging dann alles nach Manila und war entscheidend ob sie ein Visum für Dt bekam.
Auch gab es davor noch in Manila so einen Interview-Termin, wo sie Rede und Antwort leisten musste über mich ob sie Kids hat und wurde nach dem Wieso, Weshalb, Warum gefragt.
Auch bekam sie noch Adressen wo sie sich in Dt hin wenden muss, falls ich ein böser bin.
Immerhin wusste ich nach dem ganzen, dass mit ihr alles ok ist und sie vor allem wirklich gesund ist.
Fand das daher gar nicht so schlecht.

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zweischneidiges schwert. Wenn es gut ausgeht ist es echt was wert, aber wenn es negativ verläuft was macht mann dann? Seine Verlobte hängen lassen? Nein so einer bin ich nicht und daher ist das so gerade doch wesentlich angenehmer :smiley:
Sonst hast du ja noch mehr scherereien…

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Wir waren schon verheiratet, hatten auf den Phils geheiratet.
Immerhin wurde damals deutsch sprechen können von ihr nicht verlangt.

Ein Bekannter von mir, der inzwischen ü85 ist, bei dem war es sogar noch so, dass der philippinische Führerschein seiner Frau in den deutschen umgeschrieben wurde und sie seither damit fahren darf.
Hat er mir zumindest erzählt, obs stimmt weiß ich nicht.
Ändert sich halt immer mal was.

Fehler, Frau sagt grad, der Bekannte ist inzwischen ü90 Jahre alt und das mit dem Führerschein stimmt, sie hat den schon gesehen und sie hat den nicht in Dt gemacht.

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na das geht für mich nicht, da ich mich nicht in das Gesetz der Philippinen noch einlesen will.

Nein, mein lieber Mc Tan, da müssen wir schon noch genauer sein.
Du sprachst von Lebensrisiko, also „höherer Gewalt“. Dagegen ist niemand gefeit und da kannst du auch niemanden für haftbar machen.
Bei der Frage nach Haftung und Beweislast, steht das Ergebnis doch am Anfang noch gar nicht fest. Und wenn dann ein Sachverständiger bei deinem Dach etwas feststellt, was so nicht in Ordnung ist und er einen Zusammenhang zum heruntergefallenen Ziegel feststellt, dann muss deine HuGHV eben entschädigen.
Der Gedanke: „das soll der mir erstmal beweisen“ hilft einem ja nicht, wenn der andere Recht bekommt.
Deshalb…du hast ja die HV für´s Haus, damit musst du dich mit dem Thema nicht weiter rumschlagen.
Jetzt noch ne PHV und du bist save :wink:

LG
Dexter

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