Oft kommt die Frage auf bzgl der Verpflichtungserklärung.
Bei hier hauptsächlich relevanten Fällen kann diese benötigt werden für:
-Einladungen (Schengen Visum )
-Eheschliessung in Deutschland .
Daher möchte ich hier einige Infos Posten. Gerne bei Fragen hier fragen.
Die VE bekommt ihr bei der Ausländerbehörde oder falls wohnhaft auf den Philippinen bei der Botschaft.
Diese kann von euch oder bei Einladungen auch von einer beliebigen dritten Person z.b. Eltern abgegeben werden. Oft geht dies auch bei einem Heiratsvisum - hier einfach mit einer ABH sprechen.
Bezüglich des notwendigen Einkommens findet man bei Einladungen die Informationen in der Regel auf der Webseite der zuständigen Ausländerbehörde.
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Wichtig ist darauf zu achten dass die ABH das Häkchen bei „Bonität nachgewiesen“ setzt.
Beim Heiratsvisum halten sich die ABHs auf der Webseite häufig gedeckter. Berlin z.b. verlangt fast 3000 Euro netto.
Aber keine sorge nicht in allen Städten das so hoch - ich poste dieses Beispiel von Berlin extra, da dies häufig nicht bedacht wird und wäre ja schade wenn das dann daran scheitert.
Also empfehle ich hier direkt nachzufragen .
Es gibt allerdings ein Bundeseinheitliches Merkblatt welches alle Fragen beantworten sollte:
Hier wird auch erklärt warum bei einem Heiratsvisum höhere Grenzen gelten als bei Besuch.
Soviel erstmal zu diesem Thema - wie gesagt wenn ihr Fragen habt gerne fragen .
Aus gegebenen Anlass:
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