Dexter - Visum zur Familienzusammenführung - Fragen & Ratschläge

Hallo an Alle.
Da bei uns nun das Visum zur Familienzusammenführung ansteht, stellt sich mir die Frage, ob hierfür auch eine Verpflichtungserklärung notwendig ist und ob man vorsorglich auch ein AOS besorgen sollte.
Kann jemand aus eigener Erfahrung berichten, oder Informationen hierzu verlinken??
Bin nächste Woche in Berlin, da könnte ich das AOS gleich in der philippinischen Botschaft besorgen.

LG
Dexter

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Hi Dexter ihr seit schon verheiratet?
Wenn ja keine VE.

AOS braucht es in beiden fällen nicht, aber CFO ganz wichtig !

Habt ihr denn einen Termin bei der DBM bekommen und mit welchem Vorlauf ? Aktuell sind seit Wochen gar keine Termine buchbar oder ich schaue zur falschen Tageszeit

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Hi Bayani,
ja, wir haben letzten Juli in DK geheiratet.
Einen Termin bei der DBM haben wir noch nicht, aber meine Maus meinte schon, dass da vor Juni/Juli nix mehr verfügbar sei.
CFO hatte sie vor 2 Jahren schon gemacht, aber das muss sie wohl nochmal erneuern, oder updaten.
Ist das ROM eigentlich für das FRV notwendig?

LG
Dexter

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Siehe hier.

Das ROM brauchst du nicht aber wenn die Ehe nicht auf den Philippinen registriert wurde dann brauchst du ein von der DBM legalisierts CEMONAR nicht älter als 6 Monate.

Allerdings will CFO so oder so dass die Ehe auf den Philippinen registriert ist - sonst kann es zu Problemen kommen :

  1. Philippine Statistics Authority (PSA) Marriage certificate in security paper (if married in the Philippines);
  2. Report of Marriage in Philippine Statistics Authority (PSA) security paper (if married overseas)

Daher: wie ist es denn aktuell ? Dann ist es einfacher zu beantworten :slight_smile:

Eine Bekannte konnte heute einen Termin buchen für den 6. Juni.

Tipp: sehr früh morgens Philippinen Zeit an Werktagen reinschauen die scheinen jeden Tag ein paar freizugeben

Wir haben jetzt einen Termin am 13.06., brauchen ja aber noch einen für die Tochter, da für jeden Einzelnen ein Termin gebucht werden muss.

Da hab ich noch eine Frage.
Im Antragsformular muss ja angegeben werden, von wann bis wann das Visum beantragt wird. Diese Frage erscheint mir allerdings unlogisch, wenn es um eine Familienzusammenführung geht.
Welchen Hintergrund hat das?

LG
Dexter

Ich kann mir nur vorstellen, das sie die beantragte Dauer des Visums wissen wollen, da das Visum ja nur ein Visum ist und somit zur Einreise und Verbleib innerhalb des Zeitraumes des Visum gilt und nach der Einreise noch der Aufenthaltsstatus mit der Ausländerbehörde geklärt werden muss.

Aber sicherlich weiss @Bayani dazu noch näheres.

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Bei dem „bis“ datum gibt es keine Verifizierung wir haben damals „für immer“ geschrieben :wink:

Ich würde dir empfehlen die Botschaft wegen dem 2. Termin anzuschreiben. Ich denke das kann alles an dem einen Termin gemacht werden.

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Wir hatten nun doch noch ein wenig Chaos, denn plötzlich war der Termin im Mai storniert und die Jagd auf einen neuen Termin begann von vorn.
Es scheint aber bei diesem Prozess ein Geoblocking zu geben. Während meine Frau öfters freie Termine zur Auswahl hatte, hatte ich bei sämtlichen Versuchen über Chrome, Firefox und über´s iPone kein einziges Mal einen freien Slot. Sie selbst hatte nur oft das Problem einer „Zeitüberschreitung“, so dass ich es auch von Deutschland aus versuchte.
Am Ende hat sie aber nun „2“ Termine am 10.07. ergattert, welche dann aber zu einem vereinigt werden.
Es ist aber wirklich so, dass man auch für das Kind einen gesonderten Termin buchen muss, wie für jede andere Person.
" Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Falls Sie gemeinsam mit Ihren Kindern beantragen, beachten Sie bitte, dass für jede Person eine eigene Terminregistrierung erforderlich ist."

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Wurde ein Grund genannt, warum die DBM den Termin im Mai storniert hat?

Jedenfalls wünsche ich euch viel Glück am 10. July, damit dann in der Botschaft auch alles so läuft wie erhofft.

Nochmal zum ROM.

Musste jemand von Euch bei einer evtl. vorher bestandenen und geschiedenen Ehe das deutsche Scheidungsurteil übersetzen lassen und mit vorlegen?
Wenn die philippinischen Mädels sich untereinander austauschen, kommen ja immer wieder neue Dinge auf den Tisch, die man „unbedingt“ erfüllen/bereitstellen muss, um ein ROM, oder ein Visum zu bekommen. Möglichst alles in zwanzigfacher Ausführung, übersetzt, autorisiert, legalisiert u.u.u.
Da bekam ich heute einen Screenshot, wonach wir ein in´s Englisch übersetzte Scheidungsurteil , autorisiert durch´s LANDGERICHT, benötigen würden.
Das macht für mich irgendwie gar keinen Sinn.
In Deutschland ist Deutsch Amtssprache und es ist daher ja widersinnig, dass ein deutsches Landgericht eine englische Übersetzung eines deutschen Urteils autorisieren sollte/würde.
Muss mich wohl mal auf die Suche nach der Quelle dieses Screenshots machen müssen…

Nein, es kam nur plötzlich eine Mail, in der man sich dafür bedankte, dass wir den Termin rechtzeitig storniert und somit einen Slot für andere frei gemacht hätten. :rofl:

Für das Visum braucht es das Scheidungsurteil nicht. Oder siehst du es auf der DBM Seite ?

Für das CFO aber sehr wahrscheinlich

https://cfo.gov.ph/cfo-hybrid-frontline-services-for-guidance-and-counseling-program/

Also auf deutsch: es kann erforderlich sein wenn der CFO consular es für notwendig hält daher wird empfohlen alles beizubringen sofern zutreffend.

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Also für die Deutsche Botschaft in Manila brauchst du keine englische Übersetzung der Scheidungsurkunde.

Nun kommt es aber für die philippinischen Behörden und den damit verbundenen Behördenkram auf die „Kleinigkeiten“ an. Z.B.: habt ihr auf den Philippinen geheiratet oder ausserhalb der Philippinen.

Wenn dort geheiratet - dann habt ihr ja sowieso schon alles beibringen müssen, was so gefordert wird. Wenn im Ausland - da kann es schon noch sein, das die eine oder andere Formalität noch zu erledigen ist.

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Wir haben in Dänemark geheiratet.
Die Botschaft, wie nicht anders zu erwarten, benötigt keine Übersetzung.
Da war dann noch der Hinweis, dass wir die Übersetzung des Scheidungsurteils evtl. für das CFO brauchen. CFO hatte meine Frau ja schon vor ihrem ersten Schengenvisum belegt und dort auch eine Kopie des Scheidungsurteils in Deutsch vorgelegt, Das hat vollkommen gereicht. Es wäre schon seltsam, wenn sie nun plötzlich eine Übersetzung bräuchten. Zumal…wie oft soll/muss man denn das CFO ablegen, bevor es dann mal endgültig nicht mehr verlangt wird?

Nach meiner Meinung müsste das dann genügen, da ja schon einmal alle Unterlagen für das CFO vorlagen.

Weiss aber auch nicht, ob das CFO mehrmals gefordert werden kann - vielleicht weiss das @Bayani ?

Das Problem hier ist, dass CFO für ein Besuchervisum gar nicht (mehr ) benötigt wird.

Und die Immigration schrieb letztens auf ihrer Webseite, dass sie den Datenabgleich mit CFO verbessert haben um Fake Zertifikate auffliegen zu lassen..

Bevor es nachher mit der Ausreise nicht klappt würde ich auf jeden Fall CFO anmailen und dies erfragen. Vllt hat sie glück und es wird einfach neu ausgestellt.

Es wird nur für das erste Emmigration Visium benötigt daher sobald sie hier in D einen Aufenthaltstitel hat braucht sie es nicht mehr. Würde sie sich aber hier scheiden lassen und jemand neues heiraten würde ich wiederum sagen lieber nochmal fragen.

Ob auch das Scheidungsurteil überhauot gebraucht wird ist ja nicht sicher. Nur was soll ich empfehlen ? Auf der Webseite steht wenn es der consular für nötig erachtet… Jetzt kann es bei 10 Leuten nicht gefordert werden und dann bei dir schon..

Oder ich sage du solltest es machen, dann wird es nicht verlangt und du meintest war unnötig :wink:

Das CFO muss ja erstmal drauf kommen dass du geschieden bist. Ich würde erstmal die primary requements im Termin vorlegen und dann schauen was passiert und nicht gleich alles erzählen und vorlegen…

Bei dir war wahrscheinlich das CFO auch noch online ? Jetzt leider nicht mehr .

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Nein, meine Frau war vor 2 Jahren persönlich vor Ort.
Sie sagte mir auch grad, dass sie die Tage auch nochmal in CDO persönlich dort war und fragte, ob das CFO auch für das FRV nötig sei, da sie ja schon eines hätte.
Man will sich bei ihr melden, evtl. reicht eine elektronische Erneuerung. Dafür würde sie wohl einen Link gesendet bekommen.

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