SRRV Visum - wie bekommt man es und für wen lohnt es sich?

Eines der am einfachsten zu erhaltenen Visa ist das SRRV (Special Resident Retiree’s Visa) und wie der Name schon sagt – eigentlich für „Rentner“, die sich dauerhaft auf den Inseln niederlassen wollen.

Das Visa wird, wie alle anderen Visa, vom Büro of Immigration ausgestellt, für die Antragstellung und das Genehmigungsverfahren ist hier aber die Philippine Retirement Authority (PRA) zuständig.
Die PRA ist keine Behörde, sondern ein sich selbsttragendes staatliches Unternehmen.

Was ist das SRRV genau?

Das Special Resident Retiree’s Visa (SRRV) ist ein spezielles Nichteinwanderungsvisum für die mehrfache Einreise und einen unbefristeten Aufenthalt. Es wird vom Bureau of Immigration (BI) mit Genehmigung der Philippine Retirement Authority (PRA) an ausländische Staatsangehörige und ehemalige philippinische Staatsbürger ausgestellt, die die Philippinen zu ihrer zweiten Heimat, ihrem Ruhestandsparadies und/oder ihrem Investitionsziel machen möchten.

Während das Bureau of Immigration (BI) die Einwanderungs- und Ausländerregistrierungsgesetze verwaltet und durchsetzt und somit das Visum ausstellt, bewirbt die Philippine Retirement Authority (PRA), eine dem Tourismusministerium unterstellte Behörde, das Land als Ruhestandsziel, welches Rentnern eine hohe Lebensqualität bietet.

SRRV OPTIONEN

Die verschiedenen Arten des SRRV wurden kürzlich reduziert.
SRRV Smile,Expanded Courtesy und Human Touch gibt es momentan nicht mehr.
Es bleiben somit das SRRV Classic und SRRC Courtesy.

Ich gehe hier im Einzelnen nur auf das SRRV Classic ein, da das SRRV Courtesy wohl für fast alle von uns hier nicht infrage kommt. Im Prinzip sind die Voraussetzungen identisch, bei der Courtesy Variante ändern sich die Gebühren und Deposithöhen, auch werden noch einige andere Angaben benötigt.

VORTEILE DES SRRV VISUM

• Recht auf ständigen Aufenthalt mit multiplen Einreisen.

• Befreiung von der „Exit und Re-Entry Clearance“ durch die Immigration.

• Befreiung von der Traveltax, vorausgesetzt, man war weniger als 1 Jahr auf den Philippinen.

• Zollfreie Einfuhr privater Güter für die Übersiedlung bis zu einem Wert von $ 7000,00.
(WICHTIG: der Umzug muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung des SRRV Visum stattfinden. Eine Verlängerung dieses Privilegs ist zwar um zwei Monate möglich, aber mit hohen Kosten und Aufwand verbunden.)

• Befreiung von der Spezial Studenten Erlaubnis (special study permit) - also man darf studieren.

• Genehmigung, auf den Philippinen nach Ausstellung einer entsprechenden Arbeitserlaubnis zu arbeiten. Hierzu benötigt man nur die Alien Employment Permit (AEP) vom Department of Labor and Employment (DOLE) und muss dann auf sein Einkommen die philippinischen Einkommenssteuern zahlen.

• Die Möglichkeit, das Deposit in aktive Investitionen umzuwandeln, zB:

  • Kauf einer Eigentumswohnung, sofern der ausländische Anteil an diesem Eigentumswohnungsprojekt 40 % der gesamten Projektfläche nicht übersteigt,

  • Eine Wohneinheit auf einem Grundstück errichten, das im Namen des philippinischen Ehepartners steht und / oder registriert ist.

  • Einen langfristigen Pachtvertrag für ein Grundstück mit einer Laufzeit von bis zu 50 Jahren abschliessen (einmalig verlängerbar um 25 Jahre)- gemäß dem Investor’s Lease Act (Republic Act Nr. 7652)

  • Den Besitz (Kauf oder Errichtung) von allen materiellen Verbesserungen auf gepachtetem Land, wie etwa ein Haus oder ein Gebäude. Hier sind weiter Bestimmungnen zu beachten!

WICHTIG: Die Umwandlung des Deposit in eine Investition kann frühestens 30 Tage nach Erhalt des SRRV Visums gemacht werden. Hierzu muss man sich vorher (!) eine schriftliche Genehmigung der PRA einholen, um die Einlage in eine genehmigte Investition umzuwandeln zu dürfen.

Nach dem Kauf der Immobilie oder Abschluss des Leasevertrages die Dokumente (z. B. notariell beglaubigte Kaufurkunde oder Mietvertrag, Eigentumsurkunde der Eigentumswohnung oder andere relevante Eigentums-/Mietnachweise) bei der PRA einreichen.

• Garantierte Rückführung des Desposit mit Verzinsung beim definitiven Verlassen des Landes für immer (Rückwanderung oder Umzug in ein anderes Land).

• Deviseneinlagen können in philippinische Pesos-Einlagen umgewandelt werden, Zinsen unterliegen jedoch der Quellensteuer.
Die Zinserträge der Bankguthaben – und nur die - dürfen jederzeit abgehoben werden.

• Renten, die auf die Philippinen überwiesen werden, sind in den Philippinen steuerfrei.

Weitere aufgeführte Benefits:

Zugang zu den Vorteilen und Privilegien von PhilHealth;
Rabatte von PRA-akkreditierten Partnern;
Kostenlose Unterstützung bei Behördengänge.

VORRAUSSETZUNGEN:

Das SRRV CLASSIC VISUM ist für aktive / gesunde Rentner mit einem Mindestalter von 50 Jahren:

· Mit Rentenbezug von mindestens $ 800,00 per Monat als Alleinstehender oder
· mit einem Rentenbezug von mindestens $ 1.000,00, sofern es mit ins Land ziehende Familienangehörige gibt (Ehepartner, Kinder)
Hier ist ein Deposit in Höhe von $ 10.000,00 zu hinterlegen.

· Ohne Rentenbezug
Hier ist ein Deposit in Höhe von $ 20.000,00 zu hinterlegen.

WICHTIG: In Fällen, in denen der Hauptantragsteller mehr als zwei (2) Angehörige mitbringt, muss eine zusätzliche Visumkaution in Höhe von 15.000,00 USD für jeden weiteren Angehörigen im Namen des Hauptantragstellers überwiesen werden.

KOSTEN:

Einmalige Antragsgebühr in Höhe von $ 1.400,00 für den Hauptantragsteller, sowie $ 300,00 für jeden miteinwandernden Familienangehörigen.

Jahresgebühr von $ 360,00 für den Hauptantragsteller und bis zu 2 Familienmitgliedern. Diese Gebühr ist bei Beginn des SRRV Visums fällig und dann jeweils jährlich.
Sollten es mehr als 2 Familienangehörige geben, sind für jede weitere mit zugezogene Person jeweils zusätzliche $ 100,00 fällig.

ANTRAGSUNTERLAGEN / DOKUMENTE:
(pro Antragsteller alle geforderten Originaldokumente und zwei Sätze Fotokopien im Format A4)

1.) Ausgefülltes SRRV-Antragsformular

2.) Ärztliches Attest
Ein ärztliches Attest ist ab Ausstellungsdatum nur sechs Monate gültig. Alle Antragsteller, einschließlich ihrer (mit einreisenden) Angehörigen, benötigen eine ärztliche Unbedenklichkeits-
bescheinigung.
Diese Bescheinigung kann bei jedem zugelassenen Arzt/Klinik/Krankenhaus auf den Philippinen beantragt werden. PRA hat akkreditierte Kliniken, die bei der medizinischen Untersuchung behilflich sein können.
Die Kosten für diese Untersuchungen sind nicht Bestandteil der Application Fee.

3.) Police Clearance
also ein (polizeiliches) Führungszeugnis. Dieses kann man bei jeder Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de) beantragen.
Kosten € 13,00, Dauer ca. 2-3 Wochen, bis das Führungszeugnis ausgestellt ist.

WICHTIG: Das Führungszeugnis muss im Land des letzten Wohnsitzes eingeholt werden!
Das Dokument muss ins Englische übersetzt werden, falls es in einer anderen Sprache ausgestellt ist, und von der philippinischen Botschaft/Konsularstelle, die dem Ort der Genehmigung am nächsten liegt, beglaubigt (Apostille) werden oder von der zuständigen Behörde des ausstellenden Landes mit einer Apostille versehen werden.
Dies kann nicht von der Botschaft des Landes in dem man zuvor wohnte auf den Philippinen gemacht werden! Es muss zwingend im Herkunftsland gemacht werden.

Ausgenommen von der Pflicht, ein Führungszeugnis vorzulegen sind:

  • Personen, die sich mindestens fünf (5) Jahre ununterbrochen auf den Philippinen aufgehalten haben. Hier genügt die Vorlage einer Barangay-Bescheinigung im Original mit Angabe der Aufenthaltsdauer.

  • Personen ab 70 Jahren

  • Pensionierte Beamte und Mitarbeiter (einschließlich Ehepartner und Angehörige) der ADB und anderer vom DFA anerkannter internationaler Organisationen

WICHTIG: sollte man sich schon mehr als 30 Tage vor Antragsstellung in den Philippinen aufhalten, braucht man eine National Bureau of Investigation (NBI) Freigabe.
Dies ist dann für den Hauptantragsteller und abhängige Antragsteller ab 18 Jahren erforderlich.

4.) Bankbestätigung der Depositzahlung

Eine Visa-Anzahlung muss von einer Bank im Ausland an eine der von PRA benannten Banken gesendet werden. Diese Bank sendet der PRA 7–10 Werktage nach Eingang der Überweisung eine notariell beglaubigte Bankbescheinigung zu.
Überweisungsinstruktion für die Überweisung immer: „SRRV-Einzahlung von (vollständiger Name des Hauptantragstellers gemäß Reisepass, Reisepassnummer und Geburtsdatum)“.

WICHTIG: Das Deposit muss (!) von einer Bank ausserhalb der Philippinen auf das Bankkonto der ausgewählten und zugelassenen Philippinischen Bank transferiert werden. Ein Transfer von einem philippinischen Konto wird nicht akzeptiert!

Für diese Visa-Anzahlung benötigen man ein Empfehlungsschreiben (Letter of Introduction, LOI). Um ein LOI anzufordern, muss man der PRA eine Kopie der Pass-Biopage zusammen mit den folgenden Informationen zukommen lassen:
Visa-Aufkleber, Name der Bank, Name und Adresse der Filiale, die gewählte SRRV-Option und den zu überweisenden Betrag.

Die Zugelassenen Banken sind:

Development Bank of the Philippines (DBP)

Philippine National Bank (PNB)

Banco de Oro (Pacific and Cebu IT Park Branches only)

KEB Hana Bank

Unionbank,

Bank of Commerce

Malayan Bank

Shinhan Bank

5.) Pass und aktuelles Visa

Originalpass mit gültigem Touristen-/Balikbayan-Visum für die Philippinen.

Das Touristenvisum muss während der Bearbeitung des SRRV mindestens einen Monat gültig sein. Läuft das Touristenvisum während der Bearbeitung des SRRV ab, muss der Antragsteller es verlängern lassen.

Hinweis: Antragsteller mit einem anderen Visumstatus müssen beim Bureau of Immigration (BI) eine Herabstufung beantragen. Antragsteller, die bereits ein anderes philippinisches Visum erhalten haben, müssen außerdem folgende zusätzliche Anforderungen bei der PRA einreichen:

  • Ausstellungsbeschluss (vorheriges Visum)

  • Herabstufungsbeschluss (vorheriges Visum)

  • Notariell beglaubigte Erklärung (bezüglich des Wechsels zum SRRV)

  • Notariell beglaubigter Haftungsverzicht (Vorlage der PRA)

  • Weitere unterstützende Dokumente (z. B. Einkommensteuererklärung (ITR) der letzten zwei Jahre oder PSA-Heiratsurkunde)

6. ) Photos
Für die SRRV-Bewerbung sind 8 aktuelle, hochwertige Bilder im Format 2x2 Zoll erforderlich

7.) Rentenbestätigung
(Nur für die Variante mit einer Rente über $ 800,00 oder $ 1.000, und dafür geringerem Deposit)

Beglaubigter/mit Apostille versehener Nachweis der lebenslangen Rente – mindestens 800,00 US-Dollar/Monat für Alleinstehende und 1.000,00 US-Dollar/Monat für Antragsteller mit Angehörigen. Das Dokument muss ins Englische übersetzt werden, falls es in einer anderen Sprache ausgestellt ist. Es muss von der philippinischen Botschaft/dem philippinischen Konsulat in der Nähe des Ortes, von dem der Nachweis ausgestellt wurde, beglaubigt oder von der zuständigen Behörde des ausstellenden Landes mit einer Apostille versehen werden.

8.) zusätzliche Unterlagen für miteinreisende Verwandte (Ehepartner, Kinder)
Apostillierter/beglaubigter Verwandtschaftsnachweis (z. B. Heiratsurkunde für den Ehepartner und Geburtsurkunde für das Kind)

Sobald der Antragsteller alle Unterlagen eingereicht und alle Gebühren im Büro bezahlt hat, bearbeitet PRA die Antragsunterlagen und leitet sie an das Einwanderungsbüro weiter. PRA kann den SRRV-Antrag nur bearbeiten und an das Einwanderungsbüro weiterleiten, wenn sich der Antragsteller bereits auf den Philippinen befindet. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel mindestens einen Monat.

Nachdem das SRR-Visum in den Reisepass gestempelt bzw. eingetragen wurde, fordert PRA den Rentenantragsteller auf, im PRA-Büro anwesend zu sein, um seinen Eid als „Rentnermitglied“ (oathtaking ceremony) abzulegen.

Und hier noch ein paar Links:

PRA:
PRA | Philippine Retirement Authority

PRA Facebook:

Philippine Retirement News (meistens alles mögliche, manchmal aber auch wichtige neue Informationen):

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Ich habe mir als „frischer“ Auswanderer lange Gedanken zum SRRV gemacht und viel verglichen. Letztendlich ist das gewöhnliche 9A Touristenvisum für mich günstiger, bequemer und flexibler, wenn ich es mir anders überlegen. Zugegeben das SRRV bietet mehr Rechtssicherheit, vor allem, wenn ich in ein Haus oder Condo investieren würde.

Wirklich billiger?

Das SRRV kostet $ 350,00 pro Jahr.

Die Verlängerungen des Touristenvisa jeweils 3.500 Pesos pro Monat (ca. € 56,50), was im Jahr dann auch sich auf € 678,00 / $ 760,00 summiert.
Da ist in 5 Jahren auch die Antragsgebühr wieder drin und wie du schon sagtest, es hat eine größere Rechtssicherheit.

Ich denke auch, dass SRRV ist das praktischere Visum für bequeme Langzeitaufenthalte; insbesondere, wenn man die nötigen Renteneinkünfte hat.
Und die Kaution ist hier noch (!) echt günstig im Vergleich zu den Nachbarländern. In Malaysia beträgt die Kaution bereits 150k USD für das „Second-Home-Programm“! Und auch in Thailand sie die Kosten für eine Dauer-Visum (Privilege-Visum) deutlich höher !
Folgende Frage dazu: was passiert mit der Kaution von 10 bzw. 20K Dollar bei Ableben oder wenn man das VISA nicht mehr benötigt?
Und gibt es spezialisierte Agenturen, die einem das SRRV organisieren?

Wenn man das Visum nicht mehr benötigt, da man das Land dauerhaft verlässt wird einem die Rückzahlung garantiert.
Das dürfte dann wohl auch im Falle des Ablebens so sein (für die Erben)

Agenturen gibt es, ich rate aber nicht dazu, denn man muss sowieso 3 Termine selbst wahrnehmen:
1.) Bank
2.) Medizin Check
3.) Aushändigung der SRRV Urkunde

und so schwer ist der Antrag nicht zum Ausfüllen - das Geld für eine Agentur ist rauschgeschmissenes Geld.

Nein! Das stimmt nicht ich zahle 3000-4000 Peso für 2 Monate und einmalig 50 USD für ACR-I-Card - In der Summe komme ich auf ca. 350 EUR/Jahr, aber eben ohne die Antragsgebühr von über 1000 EUR.

Dazu kommt, dass die Kaution von 20.000 USD (bei mir ist es so viel) auf einer philippinischen Bank hinterlegt werden muss (nach meinen Recherchen mit 0% Zins und einer Einlagensicherung von ca. 16.000 USD). Das ist mir zu windig. Die Kaution bei dem Visum in Thailand kann zum Beispiel auf einer beliebigen Bank nachgewiesen werden. Da bräuchte ich nur ein Depotauszug von einer meiner Depotbanken vorlegen und das ganz wäre bereits erledigt.

Und in welchem Zeit-Rhythmus musst du dann dieses 9a-Touristenvisum verlängern und ist das wirklich „safe“ für deinen steuerlichen Status als in den Philippinen „Resident Alien“? Jedenfalls etwas widersprüchlich.. ein Touristenvisum mit steuerlicher Ansässigkeit wegen dortigem Lebensmittelpunkt?!

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Derzeit sind die Regelungen so, dass man alle 2 Monate um weitere 2 Monate verlängert (in Manila sogar Verlängerung um 6 Monate noch möglich). Das Spiel kann man bis max. 36 Monate treiben. Dann muss man für ein Tag aus dem Land und beginnt das Spiel von vorne. Ich habe von Leute gelesen (Deutsche wie Amerikaner), die das Spiel schon über 10 Jahre so spielen. Und ja, wenn ich über 350 Tage im Land bin, würde ich jetzt auch behaupten, dass mein Wohnsitz rechtlich hier ist (trotz Touristenstatus). Eigentlich schon ab 180/183 Tage…

Auf der ACR-Card steht mein Wohnsitz (Residence) drauf. Sie gilt hier auf den Philippinen als offizielles Ausweisdokument wie ein Personalausweis.

Derzeit sind die Regelungen so, dass man alle 2 Monate um weitere 2 Monate verlängert (in Manila sogar Verlängerung um 6 Monate noch möglich). Das Spiel kann man bis max. 36 Monate treiben. Dann muss man für ein Tag aus dem Land und beginnt das Spiel von vorn

Okay, dieses Procedere wäre mir für einen Langzeitaufenthalt ehrlich gesagt viel zu aufwändig und lästig und auch rechtsunsicher. Und ich glaube während der Corona-Pandemie hat das 9a noch nicht mal eine (Wieder-)Einreise ermöglicht.
Beim steuerlichen Status sehe ich auch ein Problem: damit du dich auf das DBA mit den Philippinen berufen kannst, musst du ja gemäß Art. 4 auch dort ansässig sein, d.h. dort deinen Lebensmittelpunkt haben und im Zweifel gegenüber den deutschen Finanzbehörden nachweisen können. Also zumindest wäre dieser „Lebensmittelpunkt“ von der VISA-Form her angreifbar. :thinking:

Ich habe dies schon mal gesagt, was ist wenn man aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr ausreisen kann?

Das weiß ich auch nicht. Wenn Du an Krankheit denkst, so kann man vermutlich/hoffentlich auf Kulanz der Behörden hoffen. Die Strafen bei Überziehung sind auch nicht übertrieben hoch. Ich hatte ein Bericht gelesen, wo jemand in Zeiten von Corona über ein Jahr überzogen hat. Die Strafe belief sich auf ca. 1000 EUR. Wenn man mit den Behörden kooperiert, kann man vieles glatt bügeln (so mein angelesenes Wissen, gerne hierzu Erfahrungsberichte von anderen…).

Ich behaupte mal, dass es durchaus einige Leute gibt, die aus Erfahrung wissen, wie man in den Philippinen „ohne Visum lebt“. Die würden sich aber hüten, das zu erzählen - aus Gründen. Ich persönlich kenne allerdings wissentlich niemanden. Das ist aber ein komplett anderer Lifestyle.

Aber ein Bankkonto zu bekommen, oder irgendwas anderes in der Richtung, ist mit Touristen-Visum eher schwierig. Selbst die Umschreibung des Führerscheins kann scheitern, weil die Gesetzeslage eine Gültigkeit des Visums vorschreibt, die man mit Touristenvisum nicht erreicht.

(Ich habe das alles als Visumstourist, aber ich habe a) die Möglichkeit für Balikbayan wenn ich lange Gültigkeit brauche und b) Frau und Kind auf den Philippinen.).

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In Zeiten von Corona war mit keinem Visum eine Wiedereinreise möglich (Lockerungen dann nur bei Familienzusammenführung und mit Quarantäne). Wir wollen alle hoffen, dass Corona nicht wieder kommt und (wenn doch) wäre mir persönlich Deutschland oder andere Länder ehrlich gesagt lieber als die Philippinen, wenn ich es mir noch raussuchen kann.

Und das „aufwändig“ ist auch eine sehr individuelle Betrachtung. Wenn ich die Visumverlängerung mit dem Einkaufen verbinde, brauche ich für den eigentlichen Akt nur ca. 20 Minuten. In Lapu-Lapu gibt’s kaum Warteschlangen.

Nein, das sehe ich nur so, wenn man alles 5 mal absichern möchte. Das DBA Art. 4 schreibt, dass die Person dort ansässig ist, wo Sie den ständigen Wohnsitz verfügt. Ich habe keinen Wohnsitz in Deutschland und ich habe einen Wohnsitz auf den Philippinen (ACR-Card, Certificate of Residence +notariell beglaubigter Mietvertrag). Es ist für Deutschland völlig belanglos mit welchem Visum ich mich hier aufhalte und ob ich temporary oder permanent Resident bin. Entscheidend für Deutschland ist nur, dass ich auch wirklich hier bin und ich es mir nicht unterjährig oder heimlich anders überlege. Dazu kann ich jede Menge Belege vorlegen (auch zum Beispiel die regelmäßigen Visa-Verlängerungen). Zusätzlich verweise ich auf AO §8 und §9 mit in etwa gleichlautenden Aussagen.

Unabhängig von den einschlägigen Rechtsparagraphen kommt es auch immer darauf an, wie etwas in der Praxis gehandhabt wird. Ich habe meine Auswanderung über Jahre vorbereitet und wirklich viel im Internet in Forumsberichte, Informationsseiten und Empfehlungen von Steuerkanzleien gelesen. Die übereinstimmende Meinung war immer die, dass es wichtig ist den deutschen Wohnsitz aufzugeben (keine Schlüsselgewalt) und im Ausland wenigstens im ersten Jahr einen festen Wohnsitz zu begründen. Wenn es bei dieser Vorgehensweise Probleme oder Gefahren irgendwo geben würde, hätte ich bestimmt davon gelesen. Ich verheimliche auch nichts vor dem Finanzamt. Ich habe ein Monat vor meiner Auswanderung bei meinem Sachbearbeiter angerufen und habe ihn über meine Pläne informiert. Dem ist dazu auch nicht mehr eingefallen, als dass ich eventuell Einkommensnachweise für das Restjahr nachliefern müsste.

Das SRRV bietet auf alle Fälle eine stärkere Rechtssicherheit in Bezug auf Bleiberecht und Wieder-Einreise als ein blosses Touristenvisum, das ist sicher unstreitig. Ärgerlich ist wohl nur, dass die Kaution zinslos zu hinterlegen ist, besser, man könnte es über sein bisheriges Depot machen.

Zum steuerlichen Status: Es ist korrekt wenn du alle Zelte in Deutschland abgebrochen hast, d.h. kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt mehr in D existiert, sollte es funktionieren, denn du hast ja deinen Lebensmittelpunkt dann tatsächlich auf den Phils. Ich bin eher von dem Normalfall aus meiner Sicht ausgegangen, d.h. man hat in D ggfs. noch einen Nebenwohnsitz oder hält sich gelegentlich oder öfters in Deutschland auf; dann kommt es auf den sog. Lebensmittelpunkt an.

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Ich glaub das ist eher nicht der Normalfall um ehrlich zu sein. Zumindest nicht wenn die neue Heimat so weit weg ist wie die Philippinen.

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Ich habe 13a (verheiratet) bin in D voll abgemeldet. Bei meiner Bank in D laufe ich als Auslandskunde ohne Probleme. Einmal im Jahr sich bei dem BI melden, kostet 320 Peso. Das ist alles!

Das ist ein grundsätzliches Problem in einem Forum, dass die meisten Personen nur aus der Ich-Situation denken und schreiben. Jede Person hat aber eine andere Situation und die Pro- und Contra-Argumente treffen gar nicht zu bzw. werden einfach nicht genannt.

Zum Beispiel brauche ich gar kein philippinisches Bankkonto und auch ein nationaler Führerschein ist für mich aktuell nicht notwendig. Zudem habe ich einige Überlegungen im Hinterkopf im nächsten Jahr wieder aus den Philippinnen auszuwandern, um dann abwechselnd verschiedene Länder in SO-Asien zu bewohnen (Thailand, Vietnam, Kambodscha, Malaysia und Indonesien). Wenn ich das dann wirklich durchziehe und mein Wohnsitz in den Phils downgrade oder auflöse, wäre das SRRV auch sinnlos. Wie ich es mal gesagt habe, ich wünsche mir ein Leben mit maximaler Flexibilität und Freiheiten und damit stehe ich tatsächlich im Gegensatz zu Auswanderer, die hier möglichst schnell ein neues Zuhause aufbauen wollen.

Mit der Rechtssicherheit zur Wieder-Einreise gehe ich daher auch recht gelassen um. Wenn mich die Phils nicht mehr mögen, dann bleibe ich halt eben weg. Ich sehe aber noch nicht mal ansatzweise einen Trend dazu, dass Phils die Einwanderer und Touristen grundsätzlich vergraulen will. Wenn sich mal was ändert, dann muss man es neu bewerten…

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Man kann ja nur aus der ICH Situation schreiben. Machst Du ja auch. Denke aber dass es gut ist wenn man liest was alles möglich ist

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Die o.g. erhöhte Rechtssicherheit gibt es in Phils nicht.
Wenn du da nicht erwünscht bist, fliegst du raus, unabhängig von der Art des Visum.

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Die Kosten hierfür muss man auch mit einkalkulieren.

Auf dieser ACR-Card steht aber sicherlich auch „Tourist“ und nicht „Resident“. Dies kann auch Nachteile, z.B. bei der Eröffnung eines Bankkontos haben.

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