Sind die Philippinen ein Steuerparadies?

Ich finde die Diskussion interessant und wichtig.
Letztendlich werde ich mir das aber vom Finanzamt schriftlich bestätigen lassen, das habe ich auch in der Vergangenheit schon immer so gemacht und von dort auch Antworten erhalten. Wenn das Finanzamt zur gleichen Auffassung wie du Prof kommen sollte, dann werde ich mir was anderes überlegen.
Wie ich oben schon schrieb, wir werden uns nicht permanent auf den Phils aufhalten, sondern machen auch mehrmonatige Urlaube in D, das wird alles dokumentiert.
Auch werden wir keinerlei Geschäfte auf den Phils machen und da irgendwas versteuern, werden wir uns hüten.
Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht, haben nichts miteinander zu tun, das muss man getrennt betrachten.
Ich bin der Meinung, dass in unserem Fall das DBA eindeutig ist.

Artikel 4
Ansässige Person
(1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person“ eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung, des Ortes ihrer Gründung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat, seine Länder und ihre Gebietskörperschaften.

(2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes:
a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt(Philippinen+Deutschland); verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Deutschland) (Mittelpunkt der Lebens interessen); (Deutschland)

@Mindanao Ich verstehe ehrlich gesagt dein Problem oder deine Ziele nicht genau, es ist alles etwas unpräzise oder schwammig. Du möchtest in D weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig bleiben, für die KV aber keinen Wohnsitz in Deutschland haben, habe ich das richtig verstanden? Wie das legal sauber funktionieren soll, ist mir ein Rätsel … :face_with_raised_eyebrow:
Zum Sachverhalt: steht dir oder euch denn jetzt in Deutschland eine Wohnung (Eigentum oder Miete) zur Verfügung oder nicht?

So wie du deine Situation beschreibst, bist du doch eindeutig in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und nach DBA auch ansässig! Warum das für die KV Pflicht anders zu betrachten ist, musst du mal mit seriösen Fundstellen bitte näher nachweisen. Auch hier kommt es doch auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an!!

Melderecht und Steuerrecht haben auch nichts miteinander zu tun.
Man kann in D. eine Wohnung besitzen, ohne melderechtlich gemeldet zu sein, und dadurch unbeschränkt steuerpflichtig in D. bleiben.

Melderecht (BMG)
Man kann sich in D. melderechtlich abmelden, (daher keine GKV mehr in D. bezahlen, natürlich darf man sich dann ohne Krankenversicherung nicht mehr in D. aufhalten.)

Steuerrecht (§ 8 AO)
Ein steuerlicher Wohnsitz liegt vor, wenn:
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.

Ich verstehe immer noch nicht, auf was du genau hinaus willst?!
Du meinst also, die unbeschränkte Steuerpflicht hängt alleine von der Anmeldung oder Abmeldung eines Wohnsitzes ab, unabhängig von der Existenz oder Nutzung einer Wohnung… ?! Gleiches für die KV-Pflicht; das wäre natürlich eine bequeme Lösung, dann kann man es sich ja so hinbiegen, wie es einem gerade gefällt :melting_face:

Nein, eben nicht.
Melderecht und Steuerrecht haben nichts miteinander zu tun.
Immo (Eigentum) muss auch in D. existieren, das tut sie auch.

Melderecht und Sozialversicherungsrecht (GKV) hängen unmittelbar miteinander zusammen.

@Mindanao sorry, wir drehen uns im Kreise oder ich missverstehe dich :wink:

Nochmals zu den Fakten (schwierig diese herauszukitzeln :grinning_face:)
Du verfügst also über eine feste Wohnung in Deutschland und Euer (wirtschaftlicher) Lebensmittelpunkt ist ebenso in Deutschland?
Dann bist du wie gesagt, in Deutschland steuerlich ansässig und auch unbeschränkt steuerpflichtig. Der Wohnungsbegriff ist m.E. im Sozialversicherungsrecht im wesentlichen deckungsgleich mit dem Steuerrecht, es kommt auf die Existenz einer Wohnung oder eines gewöhnlichen Aufenthaltes in D an und nicht nur auf die An- oder Abmeldung!! Du kannst das gerne anders sehen, aber gehst damit erhebliche Risiken ein (Datenaustausch der Behörden!), lass dich bitte besser von einem Spezialisten im Sozialversicherungsrecht beraten (falls Du nicht beratungsresistent sein solltest, denn es könnte ja Honorar kosten ;), damit du zumindest über die erheblichen Risiken informiert bist.

Ja.
Eine Adresse haben wir schon auf den Phils, wenn wir in D. zu Besuch sind wohnen wir bei meinem Vater. Urlauber müssen sich nicht beim Meldeamt anmelden.
in der Wohnung findet kein regulärer Aufenthalt statt, weil wir auch keine Schlüsselgewalt mehr haben.

Meine Anfrage bei der Krankenkasse läuft gerade, mal gucken was sie zurückschreiben und ob sie uns aus der GKV raus lassen.
Ja, es ist spannend…

Hi Prof,

ich verstehe das hier jetzt auch nicht mehr.
Es wird immer uneindeutiger, widersprüchlich, im laufe des Threads; gerade was den Wohnsitz von Mindanao betrifft.

Ich finde das Thema sehr interressant, aber ich Blick langsam auch nicht mehr durch, was und wie etwas erreicht werden soll.

@Mindanao, vielleicht kannst du nochmals aufzählen, was du erreichen willst, wie z.B.:

  • keine KV + PV-Beiträge mehr bezahlen? (m.E. dann möglich, wenn du ausgewandert bist) - aber wie soll es sein, wenn du in Deutschland auf Besuch bist? Wie bist du dann krankenversichert?
  • keine Steuer in D. mehr bezahlen? Für welche Einkünfte?
  • oder Ziel: unbeschränkte Steuerpflicht in D. w/ Steuerfreibeträge?
  • keine Steuer in deinem neuen Wohnsitzland (Philippinen) zu bezahlen?
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Hallo Gobi,
wir hatten dazu in 2025 eine Schengen-konforme Reiseversicherung bei der Pacific Cross abgeschlossenen.

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Ich verstehe nicht, dass man es nicht versteht.

Hier nochmal die Kurzfassung:
Gewöhnlicher Aufenthalt: wo du tatsächlich lebst = Philippinen
Steuerlicher Wohnsitz: wo du für die Steuer gemeldet bist = Deutschland
Meldeamt, Meldesitz: offiziell abgemeldet = keine deutsche Adresse für Melderecht nötig
Wohnung in D.: vorhanden = wird aber nicht genutzt

Steuer: Phils Territorialprinzip - DBA - D. Welteinkommen

So wie sich das momentan für mich darstellt, ist vorrangig die Wohnung der Knackpunkt.

Jedenfalls reicht es uns eh nicht mehr für diese Runde Philsaufenthalt, wir fliegen ja bald schon wieder.
Dauert halt alles wie immer sehr lange, bis man die nötigen Schriftstücke von den Ämtern für so ein Vorhaben zur Absicherung bekommt.
Also habe ich noch Zeit mich damit zu beschäftigen, dann halt nächstes Jahr erst.

Sorry, aber ich verstehe leider nicht ganz, was du mit dieser Konstruktion erreichen willst?

Nicht mehr krankenversicherungspflichtig in D. zu sein.
Z.B. das Geld lieber in eine Krankenversicherung auf den Phils stecken, die dann auch was auf den Phils bezahlt, wenn man im Krankenhaus landet.
Was bringt es mir die GKV in D. zu bezahlen, wenn ich mich dort nicht aufhalte?

Dies dürfte wahrscheinlich nicht so schwierig sein. Jedenfalls Google-AI (ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit) schreibt:

Um zu beweisen, dass Sie als Deutscher im Ausland nicht mehr krankenversicherungspflichtig sind, müssen Sie Ihrer deutschen Krankenkasse eine Abmeldebescheinigung vorlegen, die Sie erhalten, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und eine Auslandskrankenversicherung nachweisen, oft durch eine Kündigung der GKV und einen Nachweis einer privaten Auslandskrankenversicherung für Ihr Zielland, insbesondere bei Wohnsitz außerhalb der EU/EWR, um eine lückenlose Absicherung zu gewährleisten, was wichtig für die spätere Wiedereingliederung ist.

Schritte und Nachweise:

  1. Kündigung der deutschen Krankenversicherung:
  • Melden Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland ab (Einwohnermeldeamt).
  • Reichen Sie die Abmeldebescheinigung bei Ihrer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ein, um Ihre Mitgliedschaft zu beenden und die Versicherungspflicht aufzuheben.
  1. Nachweis der Auslandskrankenversicherung (entscheidend):
  • Außerhalb der EU/EWR: Sie benötigen einen Nachweis einer privaten Auslandskrankenversicherung für Ihr Zielland. Dies ist essenziell, um eine lückenlose Absicherung zu haben und später keine Nachzahlungen zu riskieren, da der Versicherungsschutz ruht.
  • Innerhalb der EU/EWR (Arbeitnehmer/Entsendung): Eine A1-Bescheinigung (bei vorübergehender Tätigkeit) oder eine Entsende-Bescheinigung (bei Sozialversicherungsabkommen) kann nachweisen, dass weiterhin deutsches Recht gilt.
  • Innerhalb der EU/EWR (Rentner): Formular E-121 (oder S1-Formular) von der deutschen Kasse an den Krankenversicherungsträger des neuen Wohnsitzlandes senden.
  1. Beispiel für den Auslandsaufenthalt (z.B. Work & Travel):
  • Flugticket als Nachweis der Ausreise.
  • Nachweis einer abgeschlossenen Langzeit-Auslandskrankenversicherung.

Wichtige Hinweise:

  • Lückenloser Schutz: Der Nachweis einer durchgehenden Auslandskrankenversicherung ist entscheidend, falls Sie später zurückkehren, um teure Nachforderungen zu vermeiden.
  • Keine EU-Lücke: Bei dauerhaftem Aufenthalt außerhalb der EU/EWR ruht der deutsche Versicherungsschutz, eine private Auslandskrankenversicherung ist unerlässlich.

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse frühzeitig, um die genauen Anforderungen für Ihren Fall zu klären, da die Situation je nach Land und Ihrer Erwerbstätigkeit variiert.

Als ich ncoh Privatier war, habe ich auch meine dt. gesetzl. BKK immer gekündigt (1 x dann jedoch nachträglich auf Anwartschaft umgestellt auf Anraten der BKK, da ich ansonsten die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen würde, dass ich im Rentenalter nur für Einkünfte aus Rente KV-Beiträge zahlen muss), als ich für mehrer Monate auf die Philippinen ging. Ich musste hierzu nachweisen, dass ich eine Langzeitauslandskrankenversicherung habe.

P.S. Aktuell als Rentner ist es bei mir trotzdem be*scheiden. Ich zahle KV+PV-Beiträge für die Rente jeden Monat und nicht wenig, aber ich bin nur rd. 6 Monate in D. Für evtl. Krankenkosten in den Philippinen kommt meine dt. KV natürlich nicht auf. Leider wüsste ich hier kein Gegenmittel, ausser ich wandere komplatt aus D. aus.

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Ja, das habe ich früher auch mehrmals gemacht, auch ohne mich in D. abzumelden. Da gab es dann ebenso nie Probleme.
Aber jetzt scheint es strenger geworden zu sein.
Die Anfrage diesbezüglich habe ich bei meiner GKV schon mehrfach gestellt und auch schriftlich nachgefragt, keine Reaktion.
Was KI da schreibt, das ist wahrscheinlich die alte Theorie, ob das heute noch so funktioniert glaube ich erst, wenn ich die Bestätigung der GKV und zwar heute in der Hand halte.

Das stimmt, das ist nicht so schwer! Bei mir 2024:
Die Abmeldebestätigung der Gemeinde zusammen mit dem Kündigungsschreiben der Mitgliedschaft in der GKV zur GKV senden; fertig! Das war es! Man bekommt eine Bestätigung von der dann ehemaligen GKV.
Auf den PH gibt es keine Versicherungspflicht!

Der Mindanao ist aber, soweit ich das hier richtig lese, freiwillig in der GKV. Da wird das nicht so einfach mit einem möglichen Wiedereintritt in die GKV.

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Die Antwort darauf: Anwartschaft.
Aber nicht nachträglich, sondern vorher.
Das müßte doch noch immer funktionieren. Wenn nicht bitte informiere uns warum nicht. Danke

Als Rentner dürfte dies, genausowenig wie als Angestellter, funktionieren. Bei mir funktionierte es nur in der Zeit, wo ich nicht berufstätig war, aber noch keine Rente bekam.

Dann hoffe ich, dass ich diese frohe Botschaft auch bald in Händen halte.

Gobi schreibt ja oben, dass es bei ihm als Privatier auch funktioniert hat. Früher bei mir ebenso, also das ist deckungsgleich.
Warum es jetzt mit der Bestätigung der GKV beim mir bisher nichts geworden ist, weiß ich auch nicht. Jedenfalls melde ich mich nicht in D. ab ohne dass ich zuvor diese Bestätigung habe.
Bestätigung, dass ich raus komme aus der GKV bei Abmeldung und bei Rückkehr wieder reinkomme bei Anmeldung.
Habe auch dazu gefragt, was sie sonst noch alles von mir wollen.
Anwartschaft, Flugtickets, Bürgeramt Abmeldung usw?

Wenn man bei unserem Bürgeramt das online machen könnte wäre es einfacher. Aber nä, man muss einen Termin machen, dann muss man 7 Tage vorher dort persönlich mit den Ausweisdokumenten erscheinen, bevor man abfliegt.

Also diese Jahr wird das nix mehr, werde die Umsetzung auf nächstes Jahr verschieben müssen, vorausgesetzt es funktioniert auch wirklich so, wie ich mir das vorstelle.