Einer meiner Enkel spielt mit dem Gedanken, nach der Schule eine Ausbildung zum Krankenpfleger zu machen, in Deutschland. Ich überlege, ihn für drei Wochen zu uns einzuladen. Nächstes oder übernächstes Jahr. Vorher Deutschland zu besuchen halte ich für vernünftig. Das meiste was zu beachten ist beim Visum ist klar. Über eine Sache konnte ich keine gute Info finden. Mein Enkel lebt bei der Mama, mein Sohn, also der Vater, lebt weit weg und kümmert sich nicht, es gibt keinen Kontakt. Er steht aber in der Geburtsurkunde. Die beiden waren nie verheiratet. Weiß jemand, ob das bei dem Termin bei VFS Global ein Problem sein kann, wenn nur die Mutter dabei ist? Der Junge wäre beim Besuch noch minderjährig.
Oh ha - das ist tricky.
Der Antrag des Kindes muss nämlich von beiden Elternteilen unterzeichnet werden, zusätzlich ist eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils nötig - also in eurem Fall von beiden Eltern.
Wichtige Dokumente sind die philippinische Geburtsurkunde (auf SECPA-Papier) und, falls der Minderjährige alleine oder mit einem Elternteil reist, die schriftliche Zustimmung der nicht mitreisenden Elternteile.
siehe Checkliste der DBM:
" Zusätzliche Unterlagen für minderjährige Antragsteller:
- Persönliche Vorsprache der sorgeberechtigten Elternteile mit ihren Reisepässen oder Personalausweisen. Im Ausland wohnhafte Elternteile, die nicht persönlich bei der Botschaft erscheinen können, können eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen, auf der ihre Unterschrift durch die zustände deutsche Botschaft oder die zuständige Stadtverwaltung in Deutschland beglaubigt wurde.
- Wenn die Eltern des Kindes verheiratet waren und ein Elternteil verstorben ist: PSA Sterbeurkunde
- Wenn die Eltern des Kindes verheiratet waren und derzeit nur einer der Elternteile das Sorgerecht hat: Scheidungs- oder Annulierungsurteil oder sonstiger Gerichtsbeschluss, aus dem sich die gerichtliche Sorgerechtsentscheidung ergibt"
Und weiter "
Wenn ein Minderjähriger ohne seine sorgeberechtigten Eltern reist, kann zur Ausreise die Vorlage eines „Travel Permits“ notwendig sein. Bitte informieren Sie sich nach Erhalt Ihres Visums beim Philippine Department of Social Welfare and Development (DSWD)."
Ich meine auf den Philippinen hat doch die Mutter das alleine Sorgerecht oder nicht ? Dann würde die Mutter ja reichen, bin mir da aber nicht 100 Prozent sicher
Ja - nachArtikel 176 des Familiengesetzbuchs der Philippinen hat die (unverheiratete) Mutter standardmäßig die alleinige elterliche Gewalt und das Sorgerecht.
Aber!! - gilt das auch auf der DBM für die Beantragung des Schengenvisums?
Ich würde dort dies vorab mal abklären - dann ist man auf der sicheren Seite.
Naja es steht ja „sorgeberechtigten“
Aber gebe dir Recht eine kurze Mail an die DBM schadet sicher nicht.
Ich danke euch,
die Checkliste kenne ich, PSA Birth Certificate ist vorhanden, dass die Mutter vor Abflug zum DSWD muss ist auch klar…
…genau das ist ja meine Frage. Die Eltern waren nie verheiratet, der Vater steht aber in der Geburtsurkunde. Daher ist mir nicht ganz klar, ob der Vater das Vorhaben mit Unterschruft absegnen muss.
Ich werde die Botschaft kontaktieren, mal schauen was die sagen.
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Ich habe Antwort der Botschaft. Laut deren mail muss der Vater nicht erscheinen, da nicht verheiratet und somit die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.