Einbürgerung in D: automatisch Doppelstaatler oder doch nicht?

Keine Ahnung, ich verstehe das Prinzip.!
Die Anwendungsregeln kenne ich nicht.
Ob der Pass eingezogen wird weiss ich nicht.
Du kannst aber nicht die Staatsangehörigkeit der Philippinen erneut beantragen als Natural Born. Die hast die Person laut Recht bereits !

Als Former Philippino - wie das auf den Inseln rechtlich genannt wird, darf man nur bis zu 1000 m2 Urban-land besitzen oder bis zu 1 Hektar Land ausserhalb von Bebauungsgebieten.
Hier aber noch darauf achten - auch ein Former Philippino darf kein Agricultural Land besitzen - das steht nur „echten“ Filipinos zu.

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Meine Frau besitzt 1,5 ha Cocoland. Bislang hat das noch niemand in Frage gestellt. Steuern werden immer brav bezahlt. Bei dem zuständigen Office kommt die Info, dass meine Frau deutsche Staatsbürgerin ist, wohl gar nicht an.

Interessant ist das Thema beim Strandgrundstück. Das ist nur 350 qm groß, im Title wird es noch als Agriculture Land geführt, die Behörde kassiert trotzdem die Steuer für Residential. Wir machen da kein Fass auf, der Steuerbetrag ist eher unwesentlich.

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Ich würde das auch einfach so laufen lassen - Never open a can of worms!

Wir kennen das ja - es gibt die Gesetzte und es gibt die Handhabe vor Ort.
Also kein Fass aufmachen, sonst kommt noch mal einer auf den Gedanken in den Gesetzestext zu schauen - und dann kann alles - oder auch nichts passieren.

In der Provinz tippe ich eher auf „nichts“.

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Also des rätzsels lösung ist nun nicht 100 Prozent gefunden oder ? Ich schreibe mal das Konsulat an.

Denn spätestens wenn ihr Philippinischer Pass abläuft wird ja auffallen dass sie dann (auch) D Staatsbürgerschaft hat wenn sie einen Aufenthaltstitel sehen wollen und der dann nur als Deutscher Pass gezeigt werden kann.

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Ja den deutschen Pass kann sie ruhig vorzeigen beim Ablauf. Dann bekommt sie einen neuen Philippinischen und gut.
:+1:

Edit, habe meine früheren Schulkollegen gefragt, er arbeitet bei der Ausländerbehörde
Eine Beibehaltungsgenehmigung .

Philippinischer Staatsbürger brauchen keine Beibehaltungsgenehmigung mehr um beide Pässe zu behalten bei einer Einbürgerung.

Der Philippinische Pass verfällt nicht wird nicht mehr entwertet.

Das ist konform seiner Angabe so.
Er fügte hinzu das diese Absprachen Länder spezifisch sind daher nicht gelten für alle ASEAN Staaten

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Ja schon aber das passt dann ja nicht zu dem was @Out-of-Stock schrieb.

Dass es keine Beinehaltungsgenehmigung braucht weiss ich. Das ist wegen dem neuen Gesetz in D.

Die Frage ist ja ob sie die Phil automatisch verliert indem man die Deutsche annimmt also nach Philippinischen Recht. So verstehe ich die Seite des Konsulat eigentlich weiterhin.

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Siehe ab – Edit-- bei meinem letzten Beitrag

Hoffe das sie ihre Beine behalten :grin::stuck_out_tongue_winking_eye:

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@andy aber woher will eine Deutsche Behörde wissen ob die Phil Staatsangehörigkeit dann verfällt? Früher wurde man ja gar nicht eingebürgert ohne die dass man die Phil aufgibt.

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Weil es auch früher schon Länderlisten gab welche Länder die automatische Beibehaltung abgestimmt hatten mit D :stuck_out_tongue_winking_eye:

Jetzt ist es halt so das die Liste ehr aus den Ausnahmeländern besteht die nicht unter das StARModG fallen.

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Dass man die Phil behält kann doch aber der D Staat nicht entscheiden. Er hat entschieden dass man diese nicht mehr aufgeben muss.

Trotzdem verstehe ich nicht warum man dann weiter unten das schreibt

" 1. Dual citizenship (Filipino and foreign citizenship) is not automatic upon acquiring a foreign citizenship. A Filipino who naturalized as a citizen of another country needs to complete the process of reacquiring/retaining their Filipino citizenship in order to effectively reacquire or retain their Filipino citizenship alongside their new citizenship and be able to continue using a Philippine passport."

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@Bayani

Ich habe meine Frau soeben gefragt wie die Filipinos das erfuhren dass sie nun zwei Nationalitäten hat .

Als sie einen neuen phil Pass beantragte wurde sie gefragt auf dem Formular das sie ausfüllen musste ob sie noch einen weiteren Pass besitzen würde . Das hat sie dann beantwortet und der neue Pass wurde ihr verwehrt mit der Begründung sie müsste erst die phil Staatsbürgerschaft wieder erlangen und das wurde dann mit einem anderen Formular beantragt , bewilligt und sie erhielt ihren neuen Pass.

Das mit dem reduzierten Landerwerb wurde ihr dann mitgeteilt als sie ihren Pass erhielt .

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wie ich schon mal schrieb - es sind 2 verschiedene Rechtskreisläufe.

1.) Deutschland - du darfst nun eine zweite - deine ursprüngliche - Staatsbürgerschaft behalten, wenn du die deutsche annimmst.

2.) Philippinen - du wirst praktisch per Gesetz „entbürgert“ und musst die philippinische Staatsbürgerschaft neu erlagen als sogenannter „former Citizen“ - nun mit Dual Citizenship.

Als former Citizen mit nun dann Dual Citizenship hast du in D die gleichen Rechte wie alle Deutschen, auf den Philippinen aber nicht für alles die gleichen Rechte wie ein „normaler“ Citizen - siehe z.B. Einschränkungen Landerwerb, etc.

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Danke.
Die Botschaft in Berlin schreibt es noch ein bisschen deutlicher. Ich habe es mit chatgpt4 übersetzt.

Ich denke dann sollte es nun klar sein.

"WICHTIG!

Die Philippinen erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft (philippinische und ausländische Staatsbürgerschaft); jedoch ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht automatisch gegeben, wenn man eine ausländische Staatsbürgerschaft erwirbt. Auch wenn ein philippinischer Staatsbürger gemäß dem Gesetz RA 9225 seine philippinische Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung als Ausländer nicht verliert, muss er dennoch das Verfahren zur Wiedererlangung/Beibehaltung der philippinischen Staatsbürgerschaft durchlaufen.

Ein ehemaliger gebürtiger Staatsbürger der Philippinen, der sich im Ausland befindet und nicht als Ausländer beim Bureau of Immigration der Philippinen registriert ist, muss einen Antrag unter Eid auf Wiedererlangung/Beibehaltung der philippinischen Staatsbürgerschaft bei der nächstgelegenen philippinischen Auslandsvertretung stellen, um ein Identifikationszertifikat (IC) gemäß Republic Act 9225 zu erhalten.

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Mal abgesehen von Deutschland…

Warum machen die Philippinen das so kompliziert bei der Einbürgerung in ein anderes Land (wäre nicht D. in unserem Fall)? Was bringt das? Bei den Philippinen geht es ja meistens um Geld oder sie reagieren auf irgendeinen Druck von außen…

Gleichzeitig sind die zwei Pässe ab Geburt ok, läuft immer so weiter.

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Meine Frau hat sich wenig gewundert als ich ihr das vorhin gesagt habe. „Das sind halt die Philippinen :rofl:

Am einfachsten wäre es ja schon immer gewesen wenn die Philippinen es so machen würden wie in Thailand. Einfach niemanden aus der Staatsbürgerschaft entlassen. Dann wäre Doppelpass auch vor der Gesetzesänderung kein Problem gewesen …

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Also halten wir fest.
Abgeben
Antrag stellen
Pass bekommen

Wie steht es dann um bereits bestehende Eigentümer wie Grundstücke/Häuser? Die bleiben aber das Eigentum oder wird man dann enteignet?

Ja so ähnlich.

Ich würde sagen

  1. Einbürgerung
  2. Bei der Phil Botschaft Antrag auf Beibehaltung.

Aber wann ? Sofort nach Einbürgerung oder erst wenn man einen neuen Phil Pass beantragt ?

Ich würde sagen wenn man es „richtig“ machen will sollte man es direkt machen ? Ich werde wie gesagt mal das Konsulat trotzdem anschreiben wie man am besten vorgeht.

Wahrscheinlich wird es in der Praxis so sein dass es niemand liest und auch hier nicht liest und denkt alles okay . Und die „überraschung“ kommt dann wenn der Phil Pass abläuft.

Aber wir wollen das gerne direkt richtig machen. Nä Jahr einen kleinen Trip wieder nach Frankfurt wäre ja kein Problem :).

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