Diese behandelt eigentlich das Thema Widererlangung der Phil Staatsangehörigkeit. Nun irritiert mich aber folgender Passus:
"IMPORTANT REMINDERS:
Dual citizenship (Filipino and foreign citizenship) is not automatic upon acquiring a foreign citizenship. A Filipino who naturalized as a citizen of another country needs to complete the process of reacquiring/retaining their Filipino citizenship in order to effectively reacquire or retain their Filipino citizenship alongside their new citizenship and be able to continue using a Philippine passport."
Das würde ich bzw chatgpt so übersetzen:
„Die doppelte Staatsbürgerschaft (philippinische und ausländische Staatsbürgerschaft) erfolgt nicht automatisch mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft. Ein Filipino, der die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes angenommen hat, muss den Prozess der Wiedererlangung/Beibehaltung seiner philippinischen Staatsbürgerschaft abschließen, um diese wirksam neben seiner neuen Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen oder beizubehalten und weiterhin einen philippinischen Reisepass nutzen zu können.“
Wie versteht ihr das ? Das würde ja bedeuten einfach Einbürgerung und beide pässe würde nicht so ohne weiteres funktionieren ?
Du ich verstehe das eher so. Falls du mal Bürger der philippinen warst und zwischenzeitlich deutscher wurdest, musstest du ja deinen Pass der philippinen abgeben. Falls du jetzt wieder deinen alten Pass haben willst, musst du halt logischerweise eine Einbürgerung der philippinen machen. Du kannst jedoch deinen anderen dann behalten (sofern erlaubt). Also musst du halt ne Einbürgerung als Deutscher dann auf den philippinen machen.
@michael okay aber erkläre mal wie du das hineininterpretiert wenn ich nur das lese
„A Filipino who naturalized as a citizen of another country needs to complete the process of reacquiring/retaining their Filipino citizenship in order to effectively reacquire or retain their Filipino citizenship alongside their new citizenship and be able to continue using a Philippine passport“
Also wenn ich es richtig verstehe handelt es sich hier im 2 verschiedene Rechtskreise.
Ein Ausländischer Staatsbürger kann die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen und muss nicht auf seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft verzichten. Soweit zum deutschen Rechtskreis.
Das zweite betrifft philippinische Staatsbürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, dafür aber ihre alte philippinische Staatsbürgerschaft aufgeben mussten und nun wieder die philippinische Staatsbürgerschaft erlangen wollen - Rechtskreis Nummer 2
Also eigentlich zwei getrennte Sachverhalte und zwei getrennte Gesetzeslagen in 2 verschiedenen Ländern
@Guimaras aber in dem gesamten Kontext ist doch nirgends das Thema erwähnt dass man die Phil aufgeben musste.
Da steht doch gerenell wenn ich eine andere Staatsbürgerschaft annehme, muss ich um den Phill Pass weiter nutzen zu dürfen das Verfahren zur Beibehaltung durchlaufen. Oder nicht?
Edit:
Gut diese Seite behandelt ja das Thema der Wiedererlangung, so dass man davon ausgehen könnte, dass diese aufgegeben werden musste. Aber dann hätte man sich den Text doch auch sparen können. Wer geht schon davon aus dass er weiter Philippina ist wenn man diese ja aufgegeben hat.
Das steht im Text zu Rechtskreis Nr. 2 - also zum Philippinischen Recht.
Man muss die beiden Vorgänge:
1.) philippinischer Staatsbürger will nun (nicht in der Vergangenheit) die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen - muss nun nicht mehr die philippinische aufgeben.
2.) philippinischer Staatsbürger hat in der Vergangenheit oder aber auch in der Zukunft seine philippinische Staatsbürgerschaft aufgegeben (aufgeben müssen) und will sie nun wieder erlagen.
1 hat nichts mit 2 zu tun.
Das mit der „Beibehaltung“ halte ich mal (bis ich eines Besseren belehrt bin) für einen Übersetzungs- / Interpretationsfehler.
Am besten gleich mit der Geburt beide Staatsbürgerschaften haben… so ist es bei meinen Kindern.
Theoretisch kann man auch noch eine weitere EU Staatsbürgerschaft zu der deutschen dazunehmen. Könnte bei uns passieren. Mal sehen, was dann mit der philippinischen passiert…
Tag 1: Du hast die Phil- Staatsbürgerschaft
Tag 2: (vor gesetzesänderung) Du hattest die phil Staatsbürgerschaft und hast sie für die Deutsche aufgegeben. Du hast nur noch die Deutsche Staatsbürgerschaft
Tag 3: Gesetzesänderung das man beide haben darf
Tag 4: Da du jetzt ja wie ich ein Deutscher Staatsbürger bist musst du als ehemaliger Pinay die Staatsbürgerschaft der phil erlangen (mit allen „Must-have’s“) Du beantragst als deutscher die phil Staatsbürgerschaft
Tag 5: Du bekommst die Staatsbürgerschaft wieder und hast jetzt also die Deutsche und die phil Staatsbürgerschaft (weil ja neues Gesetz )
Du hast, denke ich, den zweiten Schrit vor dem ersten gemacht. Der Anwendungskreis der von Dir verlinkten Seite bezieht sich nur auf solche Fälle, in denen die philippinische Staatsbürgerschaft aufgrund des Erwerbs einer anderen Staatsbürgerschaft verloren ging.
„The Citizenship Retention and Re-acquisition Act of 2003 (Republic Act 9225) shall apply to former natural-born citizens of the Philippines, as defined by Philippine law and jurisprudence, who have lost their Philippine citizenship by reason of their naturalization as citizens of another country.“
Dies ist aber aufgrund der gesetzlichen Neuregelung in Deutschland nicht mehr der Fall. Wenn eine/ein Filipino/Filipina die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, behält sie/er nach aktueller Rechtslage die philippinische Staatsbürgerschaft. Diese muss also nicht erneut erworben werden.
@Out-of-Stock kannst du vielleicht hier schreiben ? Das wäre ja genauso wie ich es auch verstanden habe oder nicht ? Also dass sie wenn sie die D Staatsangehörigkeit bekommt die Phil wieder neu beantragen muss.
@ Ja genau , aber das ist keine Auflage des lux Staates dass sie die phil.abgeben muss sondern es waren die Filipinos die das taten ohne uns zu benachrichtigen nachdem sie erfuhren dass sie nun eine neue Staatsangehörigkeit hatte.
Als Ursache wurde uns gesagt dass es Unterschiede im Gesetz über Landeigentum gibt . Da darf ein Filipino mehr Bauland und Ackerland als ein Double National besitzen . Wieviel das schlussendlich ist weiss ich nicht und hat uns nie interessiert .
Es steht seit seit kurzen sehr gut beschrieben auf der Seite der Botschaft… Manual Diplo
Wenn du früher ein Doppelstatsbürger werden wolltest bräuchte es die Beibehaltung Genehmigung… Dies ist nicht mehr der Fall.
Als Neu-Deutscher erklärst du nun mal das du in dem Moment die andere Staatsbürgerschaft verlierst.
Anders als früher darfst du diese jetzt aber erneut beantragen.
Dann hast du 2 Staatsbürgerschaften und behältst diese.
Des weiteren würde geändert das Eltern nicht mehr in alle Fällen ihre Staatsbürgerschaft an das Neugeborene übertragen. Sind die Eltern nach dem 31.12.1999 geboren verfällt für diese der alte Passus.
Jedoch dürfen die Eltern für ihr Kind innerhalb eines Jahres nach der Geburt, die zweite Staatsbürgerschaft beantragen!. Hier weiterhin ohne Verlust der Deutschen Staatsbürgerschaft.
Also jetzt bin ich verwirrt. Man muss zuerst deutscher werden und verliert seine Staatsbürgerschaft um die dann wieder neu zu beantragen wo man die wieder bekommt?
Jep!
Und das war auch vorher der Fall das du erst Mal die andere Staatsbürgerschaft verlierst!
Nothing new!
Davor könntest du die Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Um die 2. wieder zu erwerben.
Kenne keinen Fall außer Diplomaten, wo das erfolgreich war mit Philippinischen Pass.
Und genau da liegt die Erleichterung. Für die Philippinen braucht es diese Erklärung nicht mehr!
Also erst Deutscher werden, philippinischen Pass abgeben dabei und dann beantragt man bei der Botschaft in Berlin wieder die Philippinische Staatsbürgerschaft?