Deutsch-philippinische Ehe - welcher Güterstand?

Hi zusammen,

Mal ne dofe Frage wie steht es eigentlich darum falls man in Hong Kong heiratet und es dann doch nicht klappt um die Scheidung und dem Eigentum? Laut Internet wird dort 50% 50% geteilt. Wie ist es denn mit vorherigem Eigentum und Erbe? Wird das dann der entsprechenden Person schon zugerechnet oder muss man dann darum wieder streiten?

Ich bereite mich schon mal vor falls ihr Studium doch nicht anerkannt wird oder nicht ausreichend ist für die Chancenkarte. Sie sagt selber sie hätte vieles bzw alles aus der IT schon vergessen und ob man dann einen Job in der IT bekommt? :sob:

Ist Heirat in Deutschland einfacher, wie lange dauert es das durch zu bekommen und bekommt man das als Rentner überhaupt hin?

@Bayani kannst du was dazu sagen?

Grüße Michael

Ganz einfach, mach vorher eine Ehevertrag!

Wird der auch in Hong Kong anerkannt? Nicht das er nur Papier für die ist und vorallem muss das ein Anwalt machen oder reicht ein handschriftlicher?

Also ich bin ja jetzt kein Rechtsgelehrter, aber meines Wissens zählt das Recht des Landes in dem man wohnt oder? Ehevertrag musst du natürlich beim Anwalt machen! Für die Philippinen weiß ich daß er vor der Eheschließung gemacht werden muß, ansonsten erkennen sie ihn nicht an!

Nennt sich Gerichtsstand bzw. anwendbares Recht, wenn die Vetragsparteien aus verschiedenen Ländern kommen. Der Ort des Lebensmittelpunktes macht da schon Sinn.

Natürlich! Ich hatte einen bei meiner ersten Ehe und das war gut so!

DAS ist mal interessant!

Wir haben keinen Ehevertrag, da ich die Zugewinngemeinschaft als Standard in D fair finde. Grob gesagt was jemand vor der Ehe gehört hat bleibt seis, das in der Ehe gehört beiden gemeinsam.

Wie das in Hongkong geregelt werden muss weiss ich leider nicht. Aber ja auf jeden Fall Anwalt, denn jemanden unangemessen benachteiligen darf man durch eine Ehevertrag auch nicht sonst kann er angefochten werden.

Warum sollte man da überhaupt was in HK „regeln müssen“, wenn man dort gar nicht lebt? Halte ich für einen Denkfehler, siehe meinen Beitrag:

https://philippinen-forum.online/t/heiraten-in-hongkong-pro-und-kontra/1087/20?u=sagadero

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Heiraten kannst du wo du willst, sofern die Hochzeit dann in deinem Land auch anerkannt wird und das wird sie ja bei einer Eheschliessung in HK.

Mit einer Eheschliessung in HK gehörst du ja nicht dem Rechtskreis von HK an, sondern nur die Ehe wurde dort geschlossen.

Also gelten weiterhin für dich das Rechtssystem in Deutschland und für die Ehe dann auch, wo ihr euren Lebensmittelpunkt haben werdet, bzw. auch, wo die Güter der Lebensgemeinschaft sind - also in Deutschland oder den Philippinen.

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@Michael ob Heirat in D in Frage kommt, musst du Deine ABH fragen, ob dein Einkommen für die Verpflichtungserklärung für das Heiratsvisum ausreicht. Das ist leider in jeder Stadt ein bisschen anders ..

Falls es nicht ausreicht wäre HKK durchaus eine Alternative, oder die Philippinen oder Dänemark .. für das anschließende FzF Visum ist dann das Einkommen egal.

Danke @Guimaras diese Aussage ist das was ich hören wollte. Also bestimmt wo wir leben bzw wo ein ggf Haus steht. Somit gilt für mein Haus bei einer Scheidung das Deutsche Recht. Das habe ich mir schon gedacht wie zb hk über mein Haus hier in Deutschland bestimmen sollte und das das ja irgendwie abstrus wäre.

Aber wie ist das mit Geld? Ist das auch so das das Land wo es liegt bestimmt wie damit umgegangen wird?

Wer nach deutschem Recht verheiratet ist lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
Also bei Scheidung 50:50 Aufteilung des in der Ehe angehäuften Zugewinns.

Aber noch besser kennt sich hier bestimmt @Prof aus - er kann sicherlich dazu noch mehr sagen.

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Das ist richtig und das wäre auch mein ziel und finde ich fair. Nur mein Haus soll meines bleiben und mein Erbe soll wie in Deutschland auch meines bleiben :wink:

Ehevertrag hatte ich in erster Ehe mit einer Deutschen auch.
Hatte viel gebracht, Geld und Lebensversicherung konnte ich damals behalten.

@Michael,
mach es doch so, wie ich es damals gemacht habe, du bist doch Rentner.
Ein paar Monate mit ihr probeleben und möglichst weit vom Clan weg.
Das haben wir damals in Cebu gemach, sie ist ja aus Mindanao.
Danach wusste ich ob es klappt oder nicht klappt.
Es war hervorragend, natürlich kein Sex vor der Ehe, das gebietet auf den Phils zumindest damals der Anstand.
Mir war klar, ich brauche keinen Ehevertrag wie in der ersten Ehe.
Nun sind wir seit fast 30 Jahre verheiratet und sind wirklich sehr glücklich zusammen.
Eben ein Team auf Augenhöhe ist daraus geworden.
Alles andere ist nix.

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@Guimaras Danke für die Blumen :wink:
Zunächst zum anwendbaren Recht:
Das ehelich Güterrecht (d.h. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem das Ehepaar nach der Eheschließung seinen ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Falls also im Ausland geheiratet wurde, aber die Frau nach Familiennachzug dann in Deutschland zusammen mit dem Mann lebt, ist das deutsche Güterrecht anwendbar, d.h. ohne vertragliche Regelung die Zugewinngemeinschaft. Falls das Ehepaar auf den PHP lebt, wäre es nach philippinischen Güterrecht automatisch die Gütergemeinschaft.
Bei dauerhaft getrennten Wohnsitzen prüft man die engste Verbindung zum Ehepaar – oft das Recht des Landes mit der stärkeren wirtschaftlichen oder sozialen Verankerung.

Ehepaare können aber vor oder nach der Eheschließung eine ausdrückliche Rechtswahl treffen und z.B. bestimmen, dass deutsches Güterrecht (Zugewinngemeinschaft) gelten soll. Das muss notariell beurkundet werden. Die Ehepartner dürfen das Güterrecht eines Landes nur wählen, falls sie einen bestimmten persönlichen Bezug zu dem Land haben (z.B. über die Staaatsbürgerschaft).

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Zur Zugewinngemeinschaft (ZGG), falls deutsches Güterrecht gilt (d.h. gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt des Ehepaars in Deutschland).

  • Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Ehegatten streng getrennt ,
  • Am Ende der Ehe (durch Scheidung oder Tod) findet ein Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses (Zugewinn) statt.
  • Jeder Ehepartner bleibt alleiniger Eigentümer seines Vermögens.
  • Auch während der Ehe erworbenes Vermögen gehört nur dem jeweiligen Ehepartner.
  • Jeder haftet nur für eigene Schulden (außer bei gemeinsamer Haftung).

Bei Scheidung muss derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen hinzugewonnen hat ,die Hälfte des Mehrbetrags an den anderen ausgleichen.
Bei Tod eines Ehepartners wird der Zugewinnausgleich pauschal durch eine Erhöhung des Erbteils um 1/4 abgegolten (§ 1371 BGB), ohne konkrete Berechnung – sofern der überlebende Ehepartner gesetzlicher Erbe ist. Nur bei Enterbung oder Ausschlagung des Erbes wird der Zugewinn real berechnet und als Geldforderung gegen den Erben geltend gemacht.

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Die Blumen gab es gerne von mir.
Und deine Antworten und all die Auskünfte zeigen auch, das du die Blumen nicht umsonst bekommen hast. Denke mal, da dürften nun die meisten anfänglichen Fragen beantwortet sein.

Achtung: bei gemeinsamen Wohnsitz auf den Philippinen nach der Eheschließung gilt automatisch das philippinische Güterrecht der „absoluten Gütergemeinschaft“ (Community Property Regime), sofern kein Ehevertrag (prenuptial agreement) geschlossen wurde.

D.h. alle Vermögenswerte, die vor und während der Ehe erworben wurden, werden automatisch gemeinschaftliches Eigentum beider Ehepartner – unabhängig davon, wer sie eingebracht oder erworben hat. Gilt für: Immobilien, Einkommen, Bankguthaben, Fahrzeuge, Investitionen etc.
Nur ererbtes, geschenktes oder persönlich deklariertes Vermögen ist eigener Besitz – aber auch das muss eindeutig nachgewiesen werden. Sonst wird es dem Gemeinschaftsvermögen zugerechnet.
Für Schulden, die für die Familie aufgenommen wurden, haften beide.
Nur persönliche Schulden vor der Ehe bleiben individuell, sofern nicht ins gemeinsame Vermögen überführt werden.

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Naja sie ist doch derzeit housekeeper in Hong Kong. Somit wird ein paar Monate Probe leben nichts und ich habe auch einen Sohn hier. :wink:

Es muss der vc und die Zeit die wir erst dort verbracht haben reichen.

Aber Zugewinn darf doch auf ein Konto erfolgen und bei Scheidung wird nur das abgezogen was du schon hattest. Somit ist eine Trennung nicht notwendig (auch wenn ich das machen will), oder?

Gearbeitet hatte meine Frau damals auch und fürs Kennenlernen ihren Job beim Gaisano aufgegeben.
Ich hatte ihr dann monatlich Lohnersatz bis zur Hochzeit geschickt.