Baum auf dem eigenen Grundstück – Warum man ihn auf den Philippinen nicht einfach fällen darf

Viele Ausländer und auch zahlreiche Filipinos gehen davon aus, dass sie mit einem Baum auf ihrem eigenen Grundstück machen können, was sie wollen. Schließlich gehört ihnen das Land, sie zahlen die Grundsteuer und kümmern sich um die Pflege.

Auf den Philippinen sieht die Rechtslage jedoch deutlich anders aus. Wer einen Baum ohne die erforderlichen Genehmigungen fällt, kann sich schnell in einem Konflikt mit den Umweltbehörden wiederfinden. In manchen Fällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Eigentum am Land bedeutet nicht automatisch Eigentum am Baum

Die Grundlage dafür findet sich bereits in der philippinischen Verfassung sowie im Forstrecht des Landes. Natürliche Ressourcen stehen grundsätzlich unter dem Schutz und der Aufsicht des Staates. Dazu gehören auch Bäume und Holzbestände.

Deshalb reicht ein Landtitel allein nicht aus, um beliebig Bäume fällen zu dürfen. Das Department of Environment and Natural Resources (DENR) überwacht die Nutzung und Fällung vieler Baumarten auch auf privatem Grund.

Für Grundstückseigentümer ist deshalb eine entscheidende Frage:

Handelt es sich um einen natürlich gewachsenen Baum oder um einen Baum, der bewusst angepflanzt wurde?

Natürlich gewachsene Bäume

Bei natürlich entstandenen Bäumen ist die Rechtslage vergleichsweise eindeutig.

Wer solche Bäume auf einem privaten Grundstück fällen möchte, benötigt in der Regel eine Genehmigung des DENR. Dafür kommt meist ein sogenannter Private Land Timber Permit (PLTP) zum Einsatz.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück einen ordnungsgemäßen Landtitel besitzt. Das DENR kann eine Bestandsaufnahme verlangen, die Baumarten prüfen und Auflagen für Ersatzpflanzungen festlegen.

Die Genehmigungspflicht gilt insbesondere für wertvolle Holzarten wie:

  • Narra
  • Molave
  • Kamagong
  • Dao
  • Ipil
  • weitere geschützte oder hochwertige Harthölzer

Wer solche Bäume ohne Genehmigung fällt, riskiert Bußgelder, die Beschlagnahmung des Holzes und unter Umständen strafrechtliche Verfahren.

Selbst gepflanzte Bäume

Komplizierter wird die Situation bei Bäumen, die vom Eigentümer selbst gepflanzt wurden.

In verschiedenen DENR-Regelungen wurden für angepflanzte Bäume Erleichterungen geschaffen. Dennoch bedeutet dies nicht automatisch, dass jeder Baum ohne weitere Formalitäten gefällt werden darf.

Entscheidend sind unter anderem:

  • die Baumart
  • der Verwendungszweck des Holzes
  • die Größe des Baumes
  • mögliche lokale Verordnungen
  • Transport- und Herkunftsnachweise

Gerade bei hochwertigen Holzarten oder größeren Beständen sollte vor einer Fällung immer das zuständige CENRO oder PENRO konsultiert werden.

Sonderfall Kokospalmen

Eine Besonderheit auf den Philippinen sind Kokospalmen.

Sie fallen nicht in erster Linie unter die Zuständigkeit des DENR, sondern unter die Philippine Coconut Authority (PCA).

Bereits seit dem Coconut Preservation Act von 1995 ist die Fällung von Kokospalmen gesetzlich geregelt. Für die meisten Fällungen ist eine Genehmigung der PCA erforderlich.

Das gilt selbst dann, wenn:

  • die Palmen auf privatem Grund stehen
  • sie vom Eigentümer selbst gepflanzt wurden
  • der Eigentümer das Grundstück vollständig besitzt

Die PCA prüft dabei unter anderem, ob die Palmen krank, unproduktiv oder überaltert sind und ob Ersatzpflanzungen erfolgen müssen.

Lokale Vorschriften können strenger sein

Zusätzlich zu den nationalen Gesetzen können Provinzen, Städte und Gemeinden eigene Umweltvorschriften erlassen.

In manchen Regionen bestehen zusätzliche Anforderungen für:

  • große Schattenbäume
  • Bäume entlang von Straßen
  • Bäume in Wohngebieten
  • Mangroven
  • historisch oder ökologisch bedeutsame Bestände

Deshalb sollte man sich nicht ausschließlich auf allgemeine Aussagen aus dem Internet verlassen.

Vor jeder geplanten Fällung empfiehlt sich eine Rückfrage bei:

  • Barangay Office
  • City Environment Office
  • Municipal Environment Office
  • CENRO
  • PENRO

Der Transport des Holzes ist ein weiteres Thema

Selbst wenn die Fällung rechtmäßig erfolgt ist, können beim Transport des Holzes weitere Genehmigungen erforderlich sein.

Kontrollstellen von DENR, Polizei oder lokalen Behörden können Nachweise über die Herkunft des Holzes verlangen.

Fehlen diese Dokumente, kann das Holz beschlagnahmt werden, bis die Herkunft geklärt ist.

Fazit


Alle Bilder wurden zu Demonstrationszwecken mit KI erstellt

Die weit verbreitete Vorstellung „Mein Grundstück – mein Baum – meine Entscheidung“ trifft auf den Philippinen nur sehr eingeschränkt zu.

Insbesondere natürlich gewachsene Bäume unterliegen häufig der Genehmigungspflicht des DENR, selbst wenn sie auf privatem und tituliertem Land stehen. Bei Kokospalmen gelten wiederum eigene Vorschriften der Philippine Coconut Authority.

Wer größere Bäume fällen möchte, sollte deshalb vor dem ersten Kettensägenschnitt die zuständigen Behörden kontaktieren. Der Aufwand für eine Anfrage ist gering – die möglichen Folgen einer unerlaubten Fällung können dagegen erheblich sein.

Gerade für Grundstückseigentümer, die bauen, erweitern oder ihr Land entwickeln möchten, ist eine frühzeitige Abstimmung mit DENR oder PCA oft der sicherste und günstigste Weg.

Oft übersehen: Auch für Motorsägen gelten besondere Vorschriften

Was viele Grundstückseigentümer nicht wissen: Auf den Philippinen ist nicht nur die Baumfällung selbst geregelt, sondern bereits der Besitz und die Verwendung einer Motorsäge.

Grundlage dafür ist der sogenannte Chain Saw Act of 2002 (Republic Act 9175). Dieses Gesetz wurde ursprünglich eingeführt, um illegale Abholzung zu bekämpfen. Deshalb unterliegen Kauf, Import, Besitz und Nutzung von Motorsägen einer staatlichen Kontrolle durch das Department of Environment and Natural Resources (DENR).

Wer eine Motorsäge besitzt, muss diese grundsätzlich registrieren lassen und die entsprechenden Genehmigungen vorweisen können. Dies betrifft auch Motorsägen, die privat aus dem Ausland eingeführt wurden, beispielsweise über eine Balikbayan-Box oder als persönliches Umzugsgut.

Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen einer Genehmigung zum Fällen eines Baumes und einer Genehmigung für die Motorsäge selbst. Ein vorhandenes Baumfäll-Permit macht eine nicht registrierte Motorsäge nicht automatisch legal.

Theoretisch kann daher die paradoxe Situation entstehen, dass jemand die behördliche Erlaubnis besitzt, einen Baum zu fällen, dabei aber dennoch gegen das Gesetz verstößt, wenn die verwendete Motorsäge nicht ordnungsgemäß beim DENR registriert oder genehmigt wurde.

In der Praxis wird diese Vorschrift zwar nicht überall gleich streng durchgesetzt, die gesetzliche Grundlage existiert jedoch landesweit. Wer regelmäßig Bäume auf seinem Grundstück pflegen oder fällen möchte, sollte daher nicht nur die erforderlichen Baumfäll-Genehmigungen prüfen, sondern auch den rechtlichen Status seiner Motorsäge.

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Interessantes Thema, das so manchen Grundstückseigentümer betreffen kann.
Als wir vor 26 Jahren eine verkommene Kokosplantage erworben hatten, haben wir einen Holzfäller engagiert, der über die erforderlichen Lizenzen (Motorsäge) verfügte. Die Genehmigung zum Fällen hatten wir eingeholt.
Die später angepflanzten Bäumen, darunter nicht einheimische Arten wie Mahogany, aber auch viele einheimische Baumgattungen, darunter auch endemische, haben wir registrieren lassen. Dazu kam jemand vom DENR mit uns zum Grundstück. Die Mengen wurden nicht nachgezählt sondern lediglich von uns angegeben.
Ich kann nur empfehlen, bei solchen Vorhaben den korrekten, offiziellen Weg zu gehen.

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Gut zu wissen, unsere Kokospalme muss nämlich (leider :cry: ) weichen, krankheitsbedingt. Das wird dann wohl aufwendiger.

(Glaubt man auch nicht, dass man Baumfällungen noch komplizierter gestalten kann als in Deutschland :smiley: )

Es gibt ja sowas wie Gefahr im Verzug. Könnte nir vorsrellen dass man das so beschleunigen kann.

Ja, schöne Theorie. In der Praxis nur sehr schwer umsetzbar.
Ich wollte mal 2 Kokospalmen entfernen. Die Requirements der PCA waren derart umfangreich und kompliziert, dass ich das niemals hätte erfüllen können.
Immerhin hab ich guten Willen gezeigt :grin:.
Sowas regelt man lieber auf kleiner lokaler Ebene…vorrausgesetzt man wird vom Brgy und Nachbarn nicht gehasst.

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Welche Requirements gab’s denn?

Oh, das weiss ich nicht mehr.
Title und tax declaration, daran kann ich mich noch erinnern. Unkritisch.
Dann gabs aber Dinge, die ich nicht hätte beibringen können.

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Noch schlimmer in Deutschland wenn es keinen Baum gibt, dieser aber auf dem Grundstück eingetragen ist.
Hatte mal ein Büro in einem Haus welches mitten in München steht und saniert werden sollte - wurde eingerüstet, die Bauarbeiten begannen und plötzlich alles auf Stillstand.
Der Grund war ein Baum, der im 2. Weltkrieg bei einem Bombenabwurf mit vernichtet wurde, aber nie aus den Papieren getilgt wurde.
Der Eigentümer musste erst eine Baumfällgenehmigung für den nicht mehr vorhandenen Baum beantragen und erst als diese ausgestellt war, durfte er auch mit der Renovierung weiter machen.

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