Hallo Mitglieder,
Meine Partner ein große Pflegeheim aus Hessen wollen die Azubis und Fachkräfte im Pflegebereich aus Philippinen anwerben. Sie haben noch keine Erfahrung damit.
Mit dem Visum ist klar, aber muss man auch mit den philippinischen Behörden kooperieren oder ist es wie aus Vietnam, die Bewerber (innen) können den Antrag bei der Botschaft stellen und wenn sie Visum bekommen ausreisen?
Vielen Dank
Im alten PFD Forum hatten wir mal eine größere Diskussion zu diesem Thema. In den Philippinen scheitert es regelmäßig daran, dass die phil Behörden bzw. Agenturen nicht entsprechend kooperieren. Vereinfacht gesagt: selbst wenn die Pflegekräfte ein Arbeitsvisum aus Deutschland erhalten würden, ist zusätzlich noch die Zustimmung der phil. Behörden (DMW) für eine Ausreise erforderlich.
Es gibt jedoch ein offizielles Programm („Triple Win“) zwischen D und den Philippinen, aber du musst den Weg über philippinische, lizenzierte Agenturen und Behörden gehen, und der könnte sehr sehr mühsam werden … ![]()
Recherchiere bitte zum sog. Triple Win-Programm, das ist eine staatliche Kooperation zwischen:
- der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der deutschen Bundesagentur für Arbeit (BA),
- der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und
- der philippinischen Arbeitsbehörde (Department of Migrant Workers, DMW).
Es ist ein Regierungs-zu-Regierungs-Programm mit dem Ziel, gut ausgebildete Pflegekräfte aus den Philippinen nach Deutschland zu vermitteln, um dort in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu arbeiten.
Interessantes Thema. Unser Enkel denkt ja darüber nach, in Deutschland eine Krankenpflegerausbildung zu machen. Dazu gibt es bzgl. der Visa zwei Optionen. Visum zur Ausbildungsplatzsuche oder Visum zur Ausbildung. Mit dem Thema wie die philippinischen Behörden dazu stehen, hatten wir uns noch gar nicht befasst. Er wäre ja kein OFW. Müssen wir mal recherchieren. Wobei die Infos zu einem solchen Fall im Netz anscheinend recht dürftig sind.
das Thema hatten wir hier ja schonmal ![]()
Ich meine im anderen Forum wurde da auch ausfürhlich mal berichtet und ich meine dass es von Phil Seite nichts braucht aber ich finde den Beitrag gerade nicht.
Auf jeden Fall sollte er b1 mind auf den Philippinen lernen und der Vorteil bei einem Visum zur Ausbildungsplatzsuche ist dass das Visum schon vorher erteilt werden kann und das Visum zur Ausbildung nur an den Tag des Beginns ausgestellt wird, was bzgl Eingewöhnung natürlich nicht so gut ist.
Nicht sollte sondern muss. B1 ist eine der Voraussetzungen, für beide Visa.
Für die Voraussetzungen des Triple WIN Programms für die Anwerbung phil Pflegekräfte nennt mir die KI folgende Kriterien - sollte man aber unbedingt nochmals nachprüfen !!
1. Voraussetzungen auf Seiten des Arbeitgebers (Deutschland)
Einrichtungen müssen u. a. folgende Bedingungen erfüllen:
Arbeitgeber-Eignung
- Sitz in Deutschland (Krankenhaus, Pflegeheim, ambulanter Dienst)
- Tarifgebundene oder tarifähnliche Vergütung
- Bereitschaft zur langfristigen Beschäftigung
Arbeitsbedingungen
- Arbeitsvertrag vor Einreise
- Gleichstellung mit deutschen Pflegekräften (Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub)
- Einsatz als Pflegefachkraft nach Anerkennung, ggf. zunächst als Pflegehilfskraft
Kooperation mit den Programmträgern
- Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit
- Durchführung über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
2. Voraussetzungen auf Seiten der Pflegekräfte (Philippinen)
Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen:
Qualifikation
- Abgeschlossenes Bachelorstudium in Nursing
- Staatliche Zulassung als Nurse auf den Philippinen
- Berufserfahrung (meist 1–2 Jahre, je nach Bundesland)
Sprache
- Deutschkenntnisse mindestens B1 bei Auswahl
- Verpflichtung, B2 spätestens nach Einreise zu erreichen
Anerkennung
- Antrag auf Anerkennung des Berufsabschlusses in Deutschland
- Bereitschaft zu Anpassungsmaßnahmen (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang)
3. Ablauf & rechtliche Rahmenbedingungen
- Faire Anwerbung (keine Vermittlungsgebühren für Pflegekräfte)
- Unterstützung bei:
- Visum
- Anerkennungsverfahren
- Sprachkursen
- Einreise & Integration
- Aufenthaltstitel nach dem Fachkräfteeinwanderungsrecht
4. Kosten & Verpflichtungen
| Bereich | Wer trägt die Kosten? |
|---|---|
| Auswahl & Vermittlung | Arbeitgeber |
| Sprachkurse (teilweise) | Arbeitgeber / Programm |
| Anerkennung & Visum | Arbeitgeber |
| Rückzahlungsklauseln | nicht zulässig |
Soweit die Theorie … m.E. wird die „Zusammenarbeit“ mit dem zuständigen philippinischen Behörden praktisch einiges an Gebühren kosten.
Die Hürden seitens der philippinischen Behörden sind wie folgt:
1. Registrierung bei der philippinischen Arbeitsbehörde
Department of Migrant Workers (DMW)
(früher: POEA – Philippine Overseas Employment Administration)
Pflichtvoraussetzung für jede legale Ausreise zur Arbeitsaufnahme
Der Bewerber muss:
- im DMW-System registriert sein
- über einen DMW-genehmigten Arbeitsvertrag verfügen
- über einen akkreditierten Arbeitgeber/Programmkanal ausreisen
Das Triple-WIN-Programm ist DMW-akkreditiert, private Direktverträge sind es häufig nicht.
2. Overseas Employment Certificate (OEC) – zentrale Ausreisegenehmigung
OEC = Ausreise-Freigabe
Ohne OEC:
- keine Ausreise, selbst mit deutschem Visum
- Abweisung direkt am Flughafen
Voraussetzungen für das OEC:
- genehmigter Arbeitsvertrag
- gültiges Visum für Deutschland
- Nachweis über Pflichtseminare
- Nachweis der OWWA-Mitgliedschaft (s. Punkt 3)
3. Mitgliedschaft bei der OWWA
Overseas Workers Welfare Administration (OWWA)
Pflicht für alle „Overseas Filipino Workers (OFW)“.
Beinhaltet:
- Sozial- und Versicherungsleistungen
- Rückkehr- und Notfallabsicherung
- Unterstützung bei Problemen im Ausland
Ohne aktive OWWA-Mitgliedschaft kein OEC.
4. Pflichtseminare vor Ausreise
Pre-Departure Orientation Seminar (PDOS)
Durchgeführt oder anerkannt durch:
- DMW
- Commission on Filipinos Overseas (CFO)
Inhalte u. a.:
- Rechte & Pflichten im Ausland
- Arbeits- und Lebensbedingungen in Deutschland
- Schutz vor Ausbeutung und Vertragsverstößen
Teilnahme ist zwingend nachzuweisen.
5. Berufsspezifische Nachweise
Zusätzlich müssen Pflegekräfte vorlegen:
- gültige philippinische Nursing License
- „Certificate of Good Standing“
- teilweise: Nachweis über Auslandstauglichkeit / Medical Check
6. Bedeutung für Arbeitgeber und Berater (Praxis-Hinweis)
Aus deutscher Sicht wird häufig unterschätzt:
- Das OEC ist kritischer als das Visum
- Selbst kleine Formfehler verzögern die Ausreise um Wochen oder Monate
- Programme außerhalb offizieller Kanäle bergen hohe Abbruchrisiken
Gerade deshalb ist Triple Win aus Governance-Sicht attraktiv:
staatlich abgesichert
DMW-konform
reputationsschonend
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Fazit:
Was hier bisher diskutiert wird, ist die Anwerbung außerhalb des offiziellen Programms auf eigene Initiative (Man sucht sich den deutschen Arbeitgeber nicht über das Programm, sondern selbstständig). Hier gibt es eventuell trickreiche Umgehungsgestaltungen: Ausreise der Pflegekraft nicht als OFW, sondern über ein Touristenvisum in ein Drittland; dann Weiterreise nach Deutschland. Vorab muss natürlich der Arbeitsvertrag mit der deutschen Pflegeeinrichtung oder Klinik vorliegen, sowie ein entsprechendes Visum der Deutschen Botschaft. Allerdings wird man damit nicht durch die philippinische Immigration kommen, daher sollte man besser über Touristenvisum über einen Drittstaat ausreisen. Ganz legal ist das natürlich aus Sicht der philippinischen Behörden sicherlich nicht ![]()
Das ganze Procedere ist für die deutsche Verwandtschaft natürlich schon recht kostenintensiv, ich schätze mal mind. 3-5k EUR, bis die philippinische Pflegekraft in Deutschland ist. Zeitdauer für die B1 Ausbildung mindestens sechs Monate und vorher philippinisches Board-examen und eine gewisse Berufspraxis - insofern stellen und sich das vielleicht Einige etwas zu einfach vor.
Auch hier wird m.E. für die Ausreise ein OEC der phil. Behörde (DMW) erforderlich sein, damit können sie leider alles blockieren! Denn sobald eine Ausreise primär arbeits- oder einkommensbezogen (d.h. Aiusbildungsvertag mit Vergütung!) ist, fällt sie unter das OFW-Regime !!
Merke: das Visum der deutschen Botschaft ist einfacher zu erhalten als das OEC!
Anders ist die Lage bei Ausreise für ein reines Studium, da dies eine unbezahlte Ausbildung ist, fällt sie nicht unter das OFW Regime! Allerdings müssen für ein Studenten-Visum glaube ich ein 5stelliger Euro Betrag auf einen Sperrkonto nachgewiesen werden können → vgl. meinen früheren Beitrag hierzu im Forum.