Ausbildung in Deutschland

Ein Enkel meiner Frau hat Interesse geäußert, eine Ausbildung im Gesundheitssektor in Deutschland zu machen, da meine Frau ihm gesagt hat, dass es mittlerweile ein entsprechendes Visum gibt. Die entsprechende (deutsche) Internetseite haben wir uns bereits angesehen. Bis auf den Nachweis der deutschen Sprache erscheint das Meiste nicht allzu schwierig.
Wie sieht es aber mit den philippinischen behörden aus? Muss auch in einem solchen Fall eine phil. Agentur mit ins Boot geholt werden?

Hi :).
Nach meinem Kenntnisstand braucht es gerade für eine „Ausbildung“ keine Genehmigung.

Allerdings gebe ich zu habe ich hier keine persönlichen - auch im näheren Umfeld Erfahrungen.

Ich würde als Tipp mal die Immigration via Facebook anschreiben. Nach meiner Erfahrung antworten sie Recht schnell

Mit „entsprechender“ Internetseite meinst du die der DBM oder welche ?

Vielleicht kann @prinzenrolle hier mehr praktisch zu sagen ?

Es geht hier um Fachkräfte Migration im politischem Sinne.

Dazu findest du hier mehr:
BMI

Direkte Nachfrage ist bei der AHK möglich:
AHK

Wir wollten selbiges auch durchziehen.

Leider gilt, oder galt bis zuletzt, für die Ausbildung aber eine etwas abweichende Regelung, welche ich bereits beschrieb aus eigener Erfahrung:
Meine Erfahrung

@andy jep das habe ich gelesen.
Dass LU inkl. Wohnraum gesichert sein muss das ist richtig.

Ich hätte vorausgesetzt dass @wunk das übernehemn will . Sonst könnte ja „jeder“ kommen für eine Ausbildung (etwas überspitzt gesagt) aus Drittstaaten so geht das aktuell eben (noch) nicht in D.

Was die deutsche Seite fordert ist soweit klar, kann man alles hier nachlesen.
Für uns ist, wie im Eingangspost geschrieben, eher die philippinische Seite von Interesse.

Wie gesagt - bei „Ausbildung“ ist mir diesbezüglich nichts bekannt .

Daher mein Vorschlag bei der „Quelle“ nachzufragen denn wenn dann verhindert ja die Immigration die Ausreise.

Wenn du magst kann ich auch gerne für Dich eine Frage dorthin stellen.

Wie geschrieben das AHK in Manila berät auch Jobsuchende zum Verfahren:

The AHK Philippinen supports companies and jobseekers with information and services to support skilled labor migration from the Philippines to Germany.

Wir hatten einen sehr guten und netten Kontakt mit denen derzeit. Obwohl es um Ausbildung ging.

1 „Gefällt mir“

Danke, ich werde Eure Vorschläge weiter verfolgen und nachfragen.

1 „Gefällt mir“

Es kann interessant sein kein Ausbildungsvisum zu beantragen!

Ein Ausbildungssuchevisum ermöglicht die Einreise ohne Ausbildungsvertrag!
Selbst wenn der Ausbilder schon fest steht hat dieses Vorteile.

Ansonsten darf Sie einreisen zum Ausbildungs Beginn.
Auf der Suche darf sie ehr einreisen!
Dann kann man akklimatisiert beginnen. Schon mal alles einrichten wie Steuer und Renten ID etc.

2 „Gefällt mir“

Wird der definiert ?
Muß das eine eigene Wohnung sein oder reicht ein Zimmer, gar Ausziehcouch aus ?

Guter Hinweis! Gibt es dann auch eine Möglichkeit, das in Deutschland umzuwandeln ohne erneute Aus- und Wiedereinreise?

Ist irgendwo festgelegt, müssen irgendwas um die 12qm pro Person sein. Eine Ausziehcouch wird wohl eher schwer nachzuweisen sein, ein Untermietvertrag für ein Zimmer ist da schon eher geeignet. Die „WG“ kann ja im Familienhaus sein.

Geht sicher auch anders, aber bei Papier tauchen weniger Fragen auf, und man kann sich damit auch anmelden. In Städten wie München nicht unwichtig, wo es dann eine Wohnungsgeberbestätigung braucht und was nicht alles. Wenn man beim KVR anrückt mit „Ich schlaf bei meinem Onkel auf der Couch“, da lachen die noch nicht mal sondern schicken Dich gleich wieder weg.

2 „Gefällt mir“

Beim Visum zur Ausbildungsplatzsuche gibt es aber mehr zu beachten, z.b. muss der Schulabschluss hier anerkannt werden bzw sein.

Ja ein Zweckwechsel ist möglich: also wenn man eine Ausbildung gefunden hat, darf man die natürlich dann auch machen - ohne erneute Ausreise.

Tatsächlich wurde einiges erst im April geändert, vorher war z.b. Höchstalter 25, jetzt 35. Vorher b2 jetzt reicht b1.

Was auch evtl. Eine Option ist, Visum Sprachkurs mit anschließender Ausbildung. Ganz ohne vorherigen Sprachkurs geht es aber auch hier nicht:

„Ohne Nachweis von Vorkenntnissen der deutschen Sprache kommt eine Ablehnung des Visumantrags wegen Zweifeln am Aufenthaltszweck in Betracht.“ Schreibt die DBM

Schaut einfach auf der Webseite der DBM dort sind alle Kategorien aufgeführt.

2 „Gefällt mir“

Bzgl Wohnraum: das variiert auch etwas je nach Bundesland. Wenn du es ganz verbindlich willst fragte deine ABH. Aber generell: es muss ja ein Wohnsitz angemeldet werden. Hier für braucht man meines Wissens mittlerweile in ganz D eine Wohnungsgeberbescheinigung. Dafür braucht es einen Miet oder Untermietvertrag.

1 „Gefällt mir“

Ganz wichtig ist jedoch:

„Einem Ausländer kann zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, …“

Daher: „kann“. Nicht muss… es muss daher schon plausibel sein warum gerade in D eine Ausbildung gemacht werden soll.

2 „Gefällt mir“