Anerkennung philippinischer Urkunden - Legalisation

Eine Urkundenprüfung dürfte wohl für philippinische Urkunden nicht mehr notwendig sein.

Alle Urkunden der PSA - Philippine Statistics Authority (früher NSO) werden wieder legalisiert.

Die PSA ist vergleichbar mit einem Hauptstandesamt. Alle Personenstandsurkunden werden hier in digitaler Form gespeichert.

Von der Website der Deutschen Botschaft in Manila

Die Botschaft wird die Legalisation von Personenstandsurkunden aus den Philippinen zum 02.09.2024 wiederaufnehmen, nachdem festgestellt werden konnte, dass durch ein verbessertes Personenstands- und Urkundenwesen die Voraussetzungen dafür wieder vorliegen.

Durch die Legalisation einer ausländischen Urkunde wird diese von deutschen Behörden als echt anerkannt (§§ 13 Abs. 1- 3 Konsulargesetz, § 438 Abs. 2 ZPO). Deutschen Behörden steht es jedoch grundsätzlich frei, philippinische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 Abs. 1 ZPO) auch ohne weitere Formalität als echt anzusehen und zu verwenden.

Die Legalisation erfolgt nur durch die Deutsche Botschaft in Manila und ausschließlich auf Basis einer bereits erfolgten Überbeglaubigung durch das Philippinische Außenministerium in dem unter „Ablauf und Gebühren“ beschriebenen Verfahren.

Es können nur Personenstandsurkunden, die vom Hauptstandesamt der Philippinen (Philippine Statistics Authority - PSA), ausgestellt wurden, legalisiert werden. Dies umfasst Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie PSA-Personenstandsbescheinigungen.

Sollte die PSA-Urkunde unleserlich sein, wird zusätzlich eine Personenstandsurkunde, ausgestellt durch das lokale Standesamt (Local Civil Registrar (LCR)), benötigt.

Im Falle einer Spätregistrierung („delayed registration“) sind ergänzend folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Taufschein
  • Grundschulzeugnis (Elementary School Permanent Record / Form 137) der zu prüfenden Person. Bitte keine Zeugnisse der weiterführenden Hochschule oder College-/Universitätszeugnisse einreichen.

Elektronische Personenstandsurkunden und die E-Apostille können nicht legalisiert werden. Die Vorlage deutscher Übersetzungen ist für das Legalisationsverfahren nicht erforderlich.

Ablauf und Gebühren

Für die Legalisation einer philippinischen Urkunde ist eine Überbeglaubigung durch das philippinische Außenministerium DFA-OCA (Department of Foreign Affairs – Office for Consular Affairs) erforderlich. Die Überbeglaubigung der Urkunde und die Legalisation durch die Botschaft erfolgen in einem geschlossenen Prozess. Folgen Sie bitte genauestens den nachstehenden Anweisungen.

Rückfragen zum Stand des Legalisationsverfahrens kann die Botschaft nicht beantworten.

Für die Überbeglaubigung und die darauffolgende Legalisation gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Beantragen Sie online beim Hauptstandesamt PSA PSA Online Birth Certificate Delivery | PSAHelpline.ph die aktuelle Ausstellung der benötigten philippinischen Urkunden.
    Bei Beantragung eines Personenstandsnachweises (CEMAR/CENOMAR) beachten Sie bitte, dass sämtliche Personenangaben für den Personenstandsnachweis genau den Angaben in Ihrer Geburtsurkunde entsprechen.
  2. Als Kurieradresse/Empfangsadresse geben Sie im Antragsportal des PSA die folgende Adresse an:
    3.Authentication Division, EDA Office of Consular Affairs Aseana Business Park, Bradco Avenue, Ecke Diosdado Macapagal Blvd, Parañaque, 1714 Metro Manila.*
    Hinterlegen Sie im Antragsportal des PSA unbedingt Ihre Kontaktinformationen inkl. Mobilnummer und Ihre E-Mail-Adresse!
  3. Warten Sie auf die Bestätigungsmail des DFA-OCA, mit der Sie zur Vorsprache im DFA-OCA eingeladen werden. Prüfen Sie ggfls. regelmäßig den Spam-Ordner Ihres E-Mailpostfachs.
  4. Nach Erhalt der Bestätigungsmail sprechen Sie in der Abteilung für Beglaubigungen des DFA-OCA, Standort Aseana, (Authentication Division, EDA Office of Consular Affairs Aseana Business Park, Bradco Avenue, Ecke Diosdado Macapagal Blvd, Parañaque, 1714 Metro Manila) vor, um dort die Servicegebühren zu bezahlen und ggfls. weiter erforderliche Unterlagen einzureichen.
    Folgende Gebühren müssen Sie beim DFA-OCA entrichten:
  • Gebühr für Überbeglaubigung PHP 200,00 pro Urkunde
  • Kuriergebühr PHP 350,00
  • Die Gebühr für die Legalisation beträgt gem. Ziff. I. 7.1 AABGebV (Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes) 31,16 €, zahlbar in philippinischen Pesos zum aktuellen Wechselkurs.Reichen Sie bei Ihrer Vorsprache beim DFA-OCA ggf. ergänzende Nachweise für die Überbeglaubigung ein:
    Sollte die PSA-Urkunde unleserlich sein, wird zusätzlich eine Personenstandsurkunde, ausgestellt durch das lokale Standesamt (Local Civil Registrar (LCR)), benötigt.
    Im Falle einer Spätregistrierungen („delayed registration“) sind ergänzend folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Taufschein
  • Grundschulzeugnis (Elementary School Permanent Record / Form 137) der zu prüfenden Person.
  1. Sobald das PSA-Dokument legalisiert wurde, erhalten Sie ein E-Mail mit der Mitteilung, dass das Dokument beim DFA-OCA abgeholt werden kann.

Die Botschaft behält sich in Einzelfällen vor, die Legalisation nicht durchzuführen.

Hinweis: Die Philippinen sind am 12.09.2018 dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen erklärt, so dass von den Philippinen ausgestellte Urkunden mit Apostillen aber ohne Legalisation durch die Deutsche Botschaft Manila weiterhin für den deutschen Rechtsbereich keine Wirkung entfalten.

In Ausnahmefällen, bei begründeten Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit von philippinischen Urkunden, kann im Rahmen eines Amtshilfeersuchens einer deutschen Behörde eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden. Bitten um „Globalüberprüfungen“ sind insoweit nicht konkret genug. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit der Botschaft auf.

Als Ergänzung zum Ablauf: falls der Urkundeninhaber nicht selbst 2x nach Manila möchte oder will, es kann auch eine Vertretung geschickt werden .

Das folgende hat mir die DBM am 2. September geantwortet:

"
vielen Dank für Ihre Mail!

Tatsächlich kann jemand in Vertretung geschickt werden, um die Gebühren für die Legalisation zu bezahlen und die Dokumente abzuholen. Bei Abholung der Dokumente vom DFA müssen die folgenden Unterlagen als Vollmacht vorgelegt werden:

-Vollmacht (Authorization letter)
-Kopie eines gültigen Ausweises – mit sichtbarer Unterschrift – der Urkundenbesitzerin bzw. des Urkundenbesitzers
-Wenn die bevollmächtigte Person nicht mit der Urkundenbesitzerin bzw. des Urkundenbesitzers verwandt ist: die E-Mail mit der Terminbestätigung zur Abholung
-Kopie und Original des Ausweises der bevollmächtigten Person

"

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Falls jemand das machen möchte aber in Manila niemanden kennt - meine Frau hat einige Bekannte in Manila. Gerne melden ich könnte da sicherlich vermitteln. Eventuell gegen eine kleine Auswandererschädigung müssten wir mal schauen wie ihr dazu steht.

Bin nämlich ehrlich gesagt neugierig wie lange der Prozess dauert denn bisher gibt es keine Erfahrungen :slight_smile:

Noch eine Ergänzung: für Schengen Visa also Besuch oder Tourist wird dieses Verfahren glücklicherweise nicht benötigt:

„The birth certificate does not need to be authenticated by the Philippine Department of Foreign Affairs nor legalized by the German Embassy.“

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So endlich hat es mal jemand den ich kenne geschafft den Prozess zu starten :ok_hand:.

Die Beschreibung auf der Webseite der Botschaft ist wirklich gut und kann ich dringend empfehlen genauestens zu lesen.

Man kann das auch aus D heraus machen oder von den Inseln, sofern man jemanden kennt der in Manila beim DFA vorsprechen kann.

Es reicht hier eine eingescannte Vollmacht sowie die Passkopie mit einer Unterschrift (in guter Qualität eingescannt).

Lt DFA dauert es ca. 15 Werktage und die legalisieren Dokumente werden direkt dem Antragssteller geschickt oder wenn gewüscht können sie auch bei der DFA abgeholt werden.

Zeitrahmen:
Bestellung online von PSA damit es zur DFa geschickt wird: ca. 2-3 Tage
Danach wie geschrieben ca. 15 Tage für die Legalisierung.

Die DFA scheint hier auch eine Vorprüfung zu machen bevor sie es zur Botschaft schickt. In dem Fall hier war ein Buchstabe des Nachnamen der Mutter von der Geburtsurkunde abweichend zum Cenomar - da hatten wir wohl bei der Bestellung vom Cenomar ein Tippfehler gemacht. So kam dann direkt am nächsten Tag nach Vorsprache bei der DFA eine Mail dass wir das Cenomar nochmal neu bestellen sollen , sie warten dann so lange darauf.

Falls jemand weitere Fragen hat sehr gerne hier melden

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Da hab ich aber andere Erfahrungen gemacht. Sowohl des Kindes Geburtsurkunde als auch unsere Heiratsurkunde musste im Sommer durch diesen Prozess.

@Sir_Pogi für ein Besuchvisum ?

Für ein Schengen-Besuchsvisum, korrekt.

Danke. Und wie kam es dazu ?
In der checkliste ist es nicht erwähnt bzw steht sogar extra dass es nicht benötigt wird - zumindest die GU nicht.

Hat vfs das verlangt oder die DBM das nachträglich angefordert?

VFS. Die DBM war hier nicht involviert. Das Visum war auch nicht für Deutschland.

@Sir_Pogi danke dir für Deine Rückmeldung.

Hier geht es ja drum dass die DBM die Legalisierung wieder eingeführt hat, nachdem Jahrzehnte lang eine aufwändige Urkundenprüfung notwendig war.

Könntest Du damit es nicht zu Missverständnissen kommt deinen Sachverhalt nochmal kurz darlegen ? Ihr habt auf den Philippinen geheiratet und wolltet dann - auch für das Kind was auf den Philippinen geboren ist - ein Schengen Besuchvisum beantragen, aber nicht für Deutschland sondern ?

Habe ich das soweit richtig interpretiert? Vielen Dank dir

Wir haben nicht auf den Philippinen geheiratet, und auch nicht in Deutschland, sondern in einem sehr sehr schönen „Drittland“. Diese Ehe ist in Deutschland und auf den Philippinen eingetragen.

Unser Kind ist hier auf den Philippinen zur Welt gekommen.

Wir wollten ein Schengen-Besuchsvisum für Frau und Kind (Frau ist nicht schwer, die hatte schon mal Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und Visa für quasi alle Länder :smiley: ) - aber das war der (im Juni) „neue Prozess“ und das wurde uns so auferlegt. Das war noch bevor die DBM den Legalisierungsprozess gestartet hatte.

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Schade aber danke… verstehe trotzdem nicht. Wie kann denn vfs eine Legalisierung fordern bevor es den Prozess überhauot gab …

Den gab es schon, nur noch nicht für Deutschland. Das war aber recht neu, ich denke erst zwei Wochen in Betrieb oder so. Es war ein Schengenvisum für ein anderes Land, nicht für Deutschland.

Denn - so VFS - man müsse für Deutschland einen Pass beantragen für das Kind und kein Visum. Da wir aber vor dem Kältetod des Universums reisen wollten, haben wir uns ein anderes Land als Reiseziel ausgesucht und dafür ein Visum beantragt.

Ich habe jetzt aber rausgefunden, warum das so war: wir haben als Angehörige von EU-Bürgern beantragt.

EU/ EEA/ Swiss passport holder.

Proof of relationship to the EU/ EEA/ Swiss national
[…]
• For spouses of EU/ EEA/ Swiss national passport holders: - Photocopy of marriage registration issued by the respective EU Member State and/or Original marriage certificate certified by the Philippine Statistics Authority (PSA) with DFA apostille, issued 6 months prior to the date of the application.

• For children of EU/ EEA/ Swiss national passport holders:
- Original birth certificate showing the applicant’s and their parents’ names, certified by the Philippine Statistics Authority (PSA) with DFA apostille, issued 6 months prior to the date of the application.

Für Deutschland ist es sogar seit September immer Pflicht:
https://visa.vfsglobal.com/phl/en/deu/news/legalized-documents-notice

All civil status certificates issued by the Philippine Statistics Authority (PSA) need to be submitted as legalized documents together with the visa application. Information about the legalization process can be found here Recognition of Philippine Public Documents - Legalization - Federal Foreign Office.

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Danke für die Aufklärung.

Jetzt macht es auch Sinn :slight_smile:

Generell reicht es für die meisten Länder eine Apostille der DFA vorzulegen, welche ihr ja auch gebraucht habt. Nur wenige Länder akzeptieren diese nicht u.a. Deutschland.

Daher wird für Deutschland zusätzlich zur Apostille noch eine Legalisation benötigt. Um diese geht es hier :slight_smile:

Die VFS bearbeitet neben Schengen Visa auch andere nationale Visa.

Dennoch wird die Legalisation für Schengen Visa nicht benötigt.

Doch! Für Deutschland:

Schauen wir auf die Requirements:

Abschnitt „Tourism“

Additional documents for children who are less than 18 years old:
[…]

PSA birth certificate of the child

Das heisst: wird ein Schengen-Visum (Touristenvisum) beantragt für ein Kind unter 18 Jahren, muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Für diese muss eine Legalisation erfolgen, gemäss folgender Ansage

https://visa.vfsglobal.com/phl/en/deu/news/legalized-documents-notice

(Alle PSA-Dokumente müssen legalisiert werden).

Man kann also nicht pauschal sagen, dass man das nicht braucht. Sorry für das Klugscheissen hier, ich will nur nicht dass Leute unvorbereitet dort aufschlagen. Das ist alles auch so schon anstrengend genug :wink:

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Und genau weiter unten auf der Seite der Botschaft steht

„The birth certificate does not need to be authenticated by the Philippine Department of Foreign Affairs nor legalized by the German Embassy.“

Da die Botschaft ja letztendlich was Visum ausstellt glaube ich denen eigentlich eher.

Aber ich werde die gleich mal anmailen danke :+1:

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Ja, dann haben wir Klarheit.

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Ich hatte per eMail gefragt, ob für ein Schengen Visum auch eine Legalisation notwendig ist. Hintergrund der Frage da auf der Webseite steht dass es nicht notwendig ist, aber auf der VFS Webseite es anders steht und den Link mitgesendet.

Antwort:

Embassy of the Federal Republic of Germany
Manila

Sehr geehrte Damen und Herren,

Für die Beantragung eines Schengen-Visums ist es nicht nötwendig, ein beglaubigtes Dokument vorzulegen.
Bitte besuchen Sie unsere Website für weitere Informationen zum Visum

Vielen Dank.

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Yours sincerely,

Embassy of the Federal Republic of Germany Manila

P.O. Box 2190, Makati CPO
1261 Makati, Metro Manila, Philippines

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Kann man sich auf die Aussage der Botschaft beziehen, falls die VFS es dennoch anfordert?

Das wäre auch meine Frage.

VFS erzählt mir ja auch, dass ich kein Visum für mein Kind bekomme sondern einen Pass beantragen soll. Nicht dass ich das nicht will, aber die Urkundenlage muss noch ein bisschen geradegezogen werden, und das dauert - ich will aber jetzt reisen. Also nicht jetzt jetzt, aber … zum Zeitpunkt der Visumsanfrage.

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