Ja auch das geht unter Umständen – das man ein Visum beantragt und erhält, um in Deutschland an einem Intensivsprachkurs teilzunehmen.
Dauer des Visums in der Regel 1 Jahr und es gibt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, im Anschluss ein Visum für eine Berufsausbildung oder ein Studium zu erhalten. Auf diese Visa-Arten werde ich dann in gesonderten Posts eingehen.
Aber so einfach mal für einen Goetheinstitut Sprachkurs sich anmelden und hier nach Deutschland kommen mit diesem Visum – nein so einfach ist es dann doch nicht.
Ist wohl nicht ausgeschlossen, aber vor allem ist dieses Visum für die Vorbereitung von Fachkräften und Studierenden geschaffen worden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Beurteilung seitens der Behörden ist, das man die Motivation zur Erlernung der deutschen Sprache belegen kann.
Deutschsprachkurse kann man im Ausland besuchen, aber auch in Deutschland. Mit einem Visum zum Spracherwerb nach § 16f Abs. 1 AufenthG ist die Einreise und den Aufenthalt zu diesem Zweck möglich.
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Sprachkursbesuch erfüllt werden?
- Sie haben eine Zulassung zu einem Deutsch-Intensivsprachkurs erhalten. Es handelt sich in der Regel um einen solchen, wenn täglich Deutschunterricht stattfindet und mindestens 18 Wochenstunden Unterrichtszeit absolviert werden. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend.
- Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Aufenthalts gesichert. Der Nachweis kann durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung erbracht werden.
ANTRAG
Allgemeine Information
Zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs kann ein Visum für bis zu einem Jahr erteilt werden.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:
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Ihren gültigen Reisepass
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Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars
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Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss
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Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP
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Anmelde- und Bezahlungsbestätigung einer Sprachschule in Deutschland für einen Deutsch-Intensivkurs (mindestens 18 Stunden pro Woche, keine Wochenend- oder Abendkurse)
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Sofern vorhanden: Deutschzertifikate einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL). Bitte beachten Sie: Ohne Nachweis von Vorkenntnissen der deutschen Sprache kommt eine Ablehnung des Visumantrags wegen Zweifeln am Aufenthaltszweck in Betracht. Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.
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Ihren Lebenslauf in tabellarischer Form
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Ihr ausführliches Motivationsschreiben mit Angabe der Gründe für den angestrebten Sprachkurs in Deutschland
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Finanzierungsnachweis:
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Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten durch die Ausländerbehörde
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ODER Nachweis eines Sperrkontos auf Ihren Namen mit mindestens 1092 Euro pro Monat Ihres beabsichtigten Aufenthalts in Deutschland. Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie hier.
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Nachweise Ihrer Verwurzelung auf den Philippinen:
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Als Angestellter: Arbeitsvertrag und Kontoauszüge mit dem Eingang der letzten 6 Monatsgehälter auf Ihrem Konto,
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Als Selbständiger: Gewerbeanmeldung, letzter Steuerbescheid und Kontoauszüge der letzten 6 Monate.
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Als Grundbesitzer: Grundbuchauszug („land title“) im Original.
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Falls verheiratet und / oder Kinder haben, PSA Heiratsurkunde / Geburtsurkunden.
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Falls schon in einen Schengen Staat gereist: Kopien vorheriger Visa.
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Nachweis für Ihre Unterkunft in Deutschland
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Nachweis Krankenversicherungsschutz
- Incoming-Krankenversicherung, deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.
Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.
Bitte beachten Sie:
Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.
Der Antrag kann ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.
Die lokale Ausländerbehörde kann direkt im Anschluss nach Beendigung des Sprachkurses, der für die Aufnahme einer Ausbildung, Anpassungsmaßnahme zur Berufsanerkennung oder Beschäftigung notwendig war, eine zweckentsprechende Aufenthaltserlaubnis erteilen.
Sollte der Sprachkurs als Teil der Berufsausbildung geplant und die anschließende Ausbildung gesichert sein, dann kann direkt ein Visum für eine Berufsausbildung beantragt werden.
Informationen zu studienvorbereitenden Sprachkursen finden Sie unter Visum zum Studium.
Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.
Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.
Alles zum Nachlesen und weitere Information findet man unter