Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin - falls nicht, bitte einfach verschieben:
Wir (meine Filippina, mit der ich seit 3 Jahren verheiratet bin) und ich, werden zusammen für einige Monate in ihre Heimat reisen. Das kann auch ggf.länger als 1/2 Jahr werden. Kommt auf die zu bewältigenden Aufgaben (Hausbau etc.) an.
Nun bringt sie heute von ihrer Freundin (bzw.dessen deutschem Mann) die Information, dass sie nicht länger als 180 Tage auf den Phils bleiben kann, ohne ihren Aufenthaltstitel hier zu gefährden. Danach müsste sie angeblich wieder Deutschkurs und was weiß ich noch alles machen.
Wir wohnen in einer Mietwohnung, wo sie auch als Mitbewohner im Mietverhältnis aufgenommen ist. Sie hat einen Arbeitsplatz, der für die Dauer ihrer Reise zwar ausgesetzt ist. Doch hat sie auch die feste Zusage, sofort nach Rückkehr wieder eingestellt zu werden.
Das ist korrekt. Der Aufenthaltstitel erlischt bei Auslandsaufenthalt länger als 6 Monate. Das ist aufgrund der Ausreisestempel ja auch ganz einfach zu überprüfen bei Wiedereinreise.
Wenn sie eine Niederlassungserlaubnis hätte, also einen unbefristeten Aufenthaltstitel würde diese nicht erlöschen wenn ihr zusammen auf den Philippinen lebt und du deutscher bist. Du schreibst ja ihr seit seid 3 Jahren verheiratet. Schau mal ob sie nicht.vllt schon die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllt..
Hier ist es ganz gut erklärt
Ihr könnt probieren bei eurer Ausländerbehörde eine Genehmigung zu bekommen dass dieser nicht erlischt. Bei einer NE ist es kein Problem diese Bescheinigung zu bekommen .
Ich gehe mal von aus sie hat einen Aufenthaltstitel da ihr verheiratet seit falls nicht bitte korrigieren.
Wenn er erloschen wäre müsste ein neues FzF Visum beantragt werden inkl . Allen Voraussetzungen natürlich auch inkl a1 Zertifikat nicht älter als 1 Jahr. Außer sie hat schon hier b1 z.b. Dann natürlich nicht.
Ha, guter Witz.Meine Frau hat eine NE.
Wir haben es Mal versucht und wurden abgewimmelt. Es wurde behauptet, das ginge nicht und dummes Zeug erzählt.Es müsste begründet werden, nur wichtige Gründe usw.
Wir haben drauf geschi…
und es hat niemanden interessiert, als wir nach 9 Monaten wieder eingereist sind.
Es merkt ja niemand, da es keine Ausreisestempel in Deutschland gibt.
@McTan ist bei euch ja auch in dem Sinne egal, da die NE hier auch nicht erloschen ist. Diese Bescheinigung würde es nur einfacher machen wenn Fragen bei Einreise auftreten.
Falls jemand das Problem hat ich würde es schriftlich beantragen bei der ABH.. mit Verweis auf §51: „Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.“
Wie sich hier die ABH rausreden will ist mir schleierhaft…
Beim TE ohne Niederlassungserlaubnis sieht es anders aus. Da wäre die Aufenthaltserlaubnis erloschen..selbst wenn es klappen sollte.. evtl fragt dann bei einer späteren Einbürgerung mal jemand nach und man würde falsche Angaben machen , das kann ich nun wirklich niemanden empfehlen
Erfahrungen aus dem Ausnahmezustand (2020): Frau hatte eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, war aber aus Gründen länger hier auf den Philippinen. Eine Email ans Ausländeramt über eine „Rückkehr nach mehr als 6 Monaten“ hat gereicht, es gab dann ein Schreiben (auch per Email) dass das so in Ordnung ist, sie aber innerhalb eines Jahres wiederkommen muss, sonst erlischt alles. Das hat sie dann auch getan und die Aufenthaltserlaubnis war weiterhin gültig - sie reiste dann später aller 175 Tage nach Deutschland ein und blieb dort für zwei oder drei Wochen um die Gültigkeit beizubehalten.
Hätten wir uns sparen können wenn wir gewusst hätten, dass wir erst mal hier bleiben
So steht es im Gesetz. Deswegen würde ich, wenn das Ausländeramt nicht mitspielt und es zwingend erforderlich ist, dass mehr als 180 Tage vor Ort geblieben werden muss, den Tausender in die Hand nehmen und zwei Wochen „Urlaub vom Urlaub“ machen - i.e kurz von den Philippinen nach Deutschland fliegen und wieder zurück.
Das ist weniger Geld und Aufwand, als den ganzen Bums noch mal von vorn machen zu müssen.
@Sir_Pogi richtig. Und zudem wird dann der Auslands Aufenthalt auch für eine Einbürgerung nicht „abgezogen“.
" 12b
(1) Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland wird durch Aufenthalte bis zu sechs Monaten im Ausland nicht unterbrochen"
Das kann auch ein riesen Vorteil sein..und glaubt mir bei der Einbürgerung wird das je nach Stadt durchaus „wirklich“ geprüft…
Das mit „trickereien“ vielleicht was geht und es niemand merkt mag vielleicht sein..aber da werde ich hier niemals Tipps geben . Vor allem es es schief geht gibt es riesen Probleme..
Zur Sicherheit nochmal: was @McTan gemacht hat ist völlig legal. So lange bei einer Niederlassungserlaubnis die eheliche Gemeinschaft weiter besteht ist alles okay. Auch ohne Bescheinigung.
Bei einer „normalen“ Aufenthaltserlaubnis ist es leider anders.