Wer die aktuellen SWIFT-Codes der verschiedenen Banken auf den Philippinen sucht, findet sie und die Adressen der Banken auf der Website The SWIFT Codes (eine Service-Website von WISE).
Immer genau schauen, oft sind die SWIFT-Codes auch inaktiv. Das ist dann aber meistens bei der aufgerufenen Seite zu der jeweiligen Bank mit vermerkt.
Dabei fällt auf, dass es sich bei den meisten internatonalen Banken zumeist nur um eine „Branch“, mithin Zweigniederlassung und nicht um eine Landesgesellschaft handelt.
Heisst das dann auch, dass die Einlagensicherung nicht nach philippinischem Recht, sondern nach dem Recht des Landes in der die jeweilige Landesgesellschaften dieser Zweigniederlassungen ihren Sitz haben greift?
Genau… denn alles andere stellte eine Verletzung der Souveränität eines Landes dar… und ist somit nicht möglich.
In Deutschland unterliegen alle dort arbeitenden Banken deutschem Recht, hier auf den Pinas eben philippinischem Recht…
Natürlich kann jede Bank eine höhere Einlagensicherungsgarantie abgeben, als gesetzlich vorgeschrieben… nur eben keine geringere… und letztendlich stellt sich die Frage, wer bei einer Pleite der Bank dann diese über die gesetzliche Regelung hinausgehende Garantie der ja nunmehr insolventen Bank erfüllen soll… denn sehr oft gehen auch die Rückversicherer gleich mit bankrott…
Ja die Einlagensicherungsgarantie der Landesgesellschaften - zumindest wenn sie in Europa wären - sind ja deutlich höher, als die vorgeschriebene Einlagensicherung von Peso 500.000 auf den Philippinen.
Da aber wie @diogenes sagt, die meisten ausländischen Banken auf den Philippinen keine Landesgesellschaften unterhalten, sondern Zweigstellen, ist das Geld ja im Besitz einer Landesgesellschaft in einem anderen Land.
Meiner Meinung nach, müsste dann auch die höhere Einlagensicherung des Landes greifen, in der die Landesgesellschaften ihren Sitz hat.
Wäre dann - wenn es denn so wäre - auch kein Problem des philippinischen Rechtskreises, sondern des Landes, in dem die Landesgesellschaft ihren Sitz hat.
Wenn z.B die HBSC in Manila eine Filiale der HBSC in London wäre, würde die Einlagensicherungen eigentlich 50.000 Pfund betragen.
Den Anspruch auf Einlagensicherung hat man als Bankkunde entsprechend der Regelung, die in dem jeweiligen Land gilt. In Europa ist das halt vereinheitlicht (zumindest was die gesetzliche (Mindest)absicherung betrifft).
Das ist ja auch nachvollziehbar, denn bezahlen muss ja der jeweilige lokale Sicherungsfonds.
Nein das ist sie nicht, kann ich dir aus Erfahrung sagen.
Die einzelnen Branches sind unabhängig.
Wollte mal über HSBC Dt vor Jahren was auf den Phils klären, war nicht machbar, weil die nix miteinander zu tun haben.