Das Thema wann erlischt eine NE ist hier gut zusammengefasst
https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/erloeschen-von-aufenthaltstiteln/
Wenn sie einmal erloschen ist wird sie auch nicht „auf Antrag“ einfach so wieder erteilt.
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Wenn sie einmal erloschen ist wird sie auch nicht „auf Antrag“ einfach so wieder erteilt.