Schengenvisum verweigert

die Schwiegereltern ,die von den Philippinen stammen, meines Sohnes (Italiener), würden gerne zur Taufe der Enkeltochter nach Italien reisen. Leider wurde ihr Schengenvisa bereits 2 mal abgelehnt, mit der Begründung unglaubwürdiger Rückreisegrund, obwohl sie angegeben haben dort ein Haus zu besitzen und die Rente dort zu bekommen. Kennt jemand eine zuverlässige Person oder eine Stelle mit der es gelingt an das Visa zu kommen oder wohin kann er sich wenden oder welche gruppe kann da weiterhelfen???

Zunächst einmal: Herzlich willkommen bei uns! … ich denke, das ist ein Fall für @Bayani

Hallo Charlotte, zuerst ein herzliches Willkommen hier im Forum!
Nur zum Verständnis: Du lebst in Deutschland? Die Enkeltochter lebt in Italien oder soll nur die Taufe dort stattfinden? Wo wurde das Visum beantragt? Für welchen Zeitraum? Hast Du noch ein paar Infos zu den Schwiegereltern? Z.B. wie versucht wurde, die Rückkehrwilligkeit nachzuweisen? Das ist i.d.R der kritische Punkt.

:heart:lich Willkommen..

Ich schliesse mich der Frage an.
Dass die Deutsche Botschaft Visa von Verwandten ablehnt ist mir eig noch nicht vorgekommen.

Da sie ja nach Italien reisen wollen wurde das Visum wahrscheinlich für Italien beantragt bzw muss wenn Italien das Hauptreiseziel ist. Für Italien habe ich leider keine Erfahrungen.

Problem jetzt bei jedem neuen Antrag können die Botschsften im VIS die Ablehnungen sehen also wird leider nicht einfacher.

Hallo zusammen,

ich hoffe auf eure Erfahrungen und Einschätzungen zu einem Visafall, der mich inzwischen etwas ratlos macht.

Meine philippinische Freundin hat zum zweiten Mal ein Schengen-Besuchsvisum für Deutschland beantragt. Der Antrag wurde erneut von der Deutschen Botschaft Manila abgelehnt.

Zu meiner Person

  • Deutscher Staatsbürger
  • Pensionär
  • Wohnsitz in Baden-Württemberg
  • Verpflichtungserklärung der Ausländerbehörde liegt vor
  • Unterkunft bei mir während des gesamten Aufenthalts
  • Ich verbringe seit meiner Pensionierung regelmäßig die Wintermonate auf den Philippinen und beabsichtige dies auch künftig so zu handhaben

Zu meiner Freundin

  • Philippinische Staatsbürgerin
  • 45 Jahre alt
  • Witwe (Ehemann war Franzose, verstorben 2021)
  • Eigenes Haus nahe Cebu City
  • Mutter von 4 erwachsenen Söhnen
  • Großmutter von 2 Enkelkindern
  • Ein drittes Enkelkind ist unterwegs
  • Beschäftigt und für die Reise freigestellt
  • Gesellschaftlich bzw. politisch auf lokaler Ebene engagiert
  • Noch nie außerhalb der Philippinen gereist

Geplanter Aufenthalt

  • Besuchsreise nach Deutschland
  • Aufenthalt bei mir
  • Geplant waren bis zu 3 Monate
  • Touristische Unternehmungen
  • evtl. Besuch von Angehörigen ihres verstorbenen französischen Ehemannes in Frankreich

Eingereichte Unterlagen

Nach meinem Kenntnisstand wurden u. a. eingereicht:

  • Verpflichtungserklärung (Original)
  • Einladungsschreiben
  • Reisepass
  • VIDEX-Antrag
  • Passbilder
  • AXA Smart Traveller International Reisekrankenversicherung
  • Arbeitsbescheinigung
  • Nachweise zur familiären Situation
  • Nachweise zum Wohnsitz

Ablehnungsgründe

Angekreuzt wurden:

Punkt 13

Es bestehen begründete Zweifel an Ihrer Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen.

Punkt 16

Sie haben nicht nachgewiesen, dass Sie im Besitz einer angemessenen und gültigen Reisekrankenversicherung sind.

Zusätzlich schreibt die Botschaft sinngemäß:

Es bestehen Bedenken an der Glaubwürdigkeit der vorgelegten Arbeitsbescheinigung. Die Rückkehrperspektive auf den Philippinen wird als gering eingestuft.

Was ich nicht verstehe

Für den zweiten Antrag wurde eine AXA-Reisekrankenversicherung abgeschlossen:

  • AXA Smart Traveller International
  • Deutschland als Reiseziel
  • Gültig vom 22.06.2026 bis 04.09.2026
  • Medizinische Kosten bis 2,5 Mio. PHP
  • Medizinischer Rücktransport enthalten
  • Repatriierung enthalten

Trotzdem wurde erneut Punkt 16 angekreuzt.

Meine Fragen

  1. Hat jemand erlebt, dass eine AXA-Police trotzdem nicht anerkannt wurde?
  2. Könnte die Arbeitsbescheinigung der eigentliche Hauptgrund für die Ablehnung sein?
  3. Welche zusätzlichen Unterlagen würdet ihr bei einem neuen Antrag einreichen?

Ich denke dabei insbesondere an:

  • Arbeitsvertrag
  • mehrere aktuelle Gehaltsabrechnungen
  • SSS-Nachweise
  • PhilHealth-Nachweise
  • Pag-IBIG-Nachweise
  • Grundbuch-/Eigentumsnachweis des Hauses
  • Steuerunterlagen
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweise zu den Enkelkindern
  • Bestätigung des genehmigten Urlaubs durch den Arbeitgeber
  • Nachweis über politische bzw. gesellschaftliche Tätigkeit
  1. Würdet ihr nach zwei Ablehnungen eher remonstrieren/klagen oder einen komplett neuen Antrag mit deutlich umfangreicheren Nachweisen stellen?

Für jede sachliche Einschätzung oder eigene Erfahrung wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße an euch !

Da gibt es Unterschiede. Wir nehmen üblicherweise die „Classic“, gab noch nie ein Problem.

Ich weiss nicht, ob das noch relevant ist aber früher wurden Schengen Visa-Anträge wohl häufig abgelehnt, wenn die maximalen drei Monate ausgeschöpft wurden. Eigentlich komplett unsinnig, denn wenn jemand nicht zurückkehren will, kann er auch am ersten Tag abtauchen.

Remonstrieren geht nicht mehr, das Verfahren wurde abgeschafft, also einfach einen neuen Antrag stellen.

Was an der Arbeitsbescheinigung zweifelhaft sein könnte, können wir aus der Distanz natürlich nicht beurteilen.

Hinsichtlich der Reisekrankenversicherung muss man ggf. nachfragen, was da nicht gepasst hat. Anbieter mit „schengen-Policen“ gibt es ja „wie Sand am Meer“.

Ansonsten halte ich es bei den Angaben eher für ungewöhnlich, dass ein Schengen Visum abgelehnt wird.

Eine Bestätigung des genehmigten Urlaubs durch den Arbeitgeber kann nicht schaden, wie auch aktuelle Gehaltsabrechnungen.

Man kann auch eine certified true copy ofv title für Ihr Haus/Grundstück beifügen aber das halte ich bei einem Touristenvisum ehr schon für „overkill“.

Hi, grüsse Dich. Leider gibt es wie geschrieben wurde dann nur noch die Möglichkeit der Klage. Die Versicherung wird denke ich kein Grund sein die könnte man ja auch schnell nachfordern..

Wir können leider nur mutmaßen, denn genauer wird man es nicht herausfinden.

Meine persönliche Vermutung: die Botschaft hält es für unglaubwürdig dass der Arbeitgeber sie für 3 Monate freistellt, denn das gibt’s ja eher nicht auf den Phils wie mir bekannt ist. Daher denkt die Botschaft jemand will „flunkern“ mit Bescheinigungen.

Vllt hätte es einfach gereicht du hattest sinngemäss ins Einladungsschreiben geschrieben bin seit x Jahren so und so oft auf den Phils jetzt möchte ich ihr für 3 Monate den Sommer in D zeigen danach fliegen wir wieder zusammen zurück. sie ist arbeitslos ..

Aber wie gesagt wer weiss das schon.

Leider gibt es mE nicht mehr viele andere Möglichkeiten als Heiraten Wie sieht es denn da bei euch aus? . Denn jede Ablehnung steht im Videx System selbst wenn ihr es jetzt über ein anderes EU Land versucht…

Also Tipp bzgl der Reiseversicherung ich kann Dr. Walter Provisit empfehlen. Die erstatten auch sofort zurück wenn das Visum abgelehnt wird.

Ich würde es bei einem erneuten Antrag mit einem deutlich verkürzten Besuchszeitraum von max. 3-4 Wochen probieren.

Wie Bayani und Prof schon angemerkt haben, bei der ersten Beantragung direkt einen Zeitraum von 3 Monaten anzugeben ist ungünstig. Ich schlage auch vor den Zeitraum auf 3-4 Wochen zu begrenzen.
Als KV hatten wir für unseren Enkel bei Dr. Walter die Versicherung abgeschlossen. Wurde anstandslos akzeptiert.

Die KKV der AXA habe ich nachgeprüft, sie ist absolut Schengen-tauglich und der Grund der Ablehnung steht in den Sternen. Sie wird beim 3. Einladungsschreiben wieder mit angeführt. Danke für den Hinweis.

Habe nun für das 3. Einladungschreiben nun einen Flug von D nach PH Ende November gebucht (für mich selbst). Damit möchte ich der dt. Botschaft klar machen, dass ich selbst ab diesem Zeitpunkt wieder auf den PH bin und als Bezugsperson selbst dann nicht mehr in D bin, weshalb für meine Freundin keinerlei Grund besteht, selbst in D zurückzubleiben. Weiterhin habe ich meine Ein- und Ausreisestempel aus meinem Pass abfotografiert, um zu belegen, dasss ich die letzten 3 Winter auf den PH verbracht habe und die auch im Winter 2026/202
7 so praktizieren möchte.Natürlich zusammen mit meiner Freundin auf Cebu. Ich hoffe, dass überzeugt die dt. Botschaft endlich mal, dass die Rückkehrperskektive eindeutig gegeben ist.

Ich habe zwar keine praktischen Erfahrungen in diesem Bereich, aber für mich klingen die Argumente schlüssig, dass es bei einem beabsichtigten Aufenthalt von 3-4 Wochen einfacher ist, ein Visum für D. zu bekommmen.

Klingt für mich eher kompliziert und muss m.M. einen Visabearbeiter in der DBM nicht überzeugen. Deine Freundin kann sich theoretisch auch ohne dich in D. aufhalten, bzw. ihren Freund „wechseln“ (wird sicherlich auch schon vorgekommen sein).

Du schreibst, dass es „kompliziert klingt“, bringst aber gleich ein Szenario auf den Tisch, wonach meine Freundin auch ohne mich in D bleiben könnte. Mit solch einem Gedankengang dürfte die dt. Botschaft grundsätzlich niemandem ein Visum für D ausstellen und ich frage mich, wer hier kompliziert über einen Besuch denkt, der in der Sache eigentlich einfach gelagert ist.

Für welchen Zeitraum beantragt Deine Freundin das Visum?

Für 3 Monate ab Erteilung. Wenn sie nicht die vollen 3 Monate ausnutzt und früher zurück nach PH fliegt, sollte dies m.E. unschädlich sein. Wie ich meine ist, eine Erteilung für pauschal 3 Monate Standard.

Könnte nur eine Entgegnung auf dein Argument sein, dass sie ohne dich in D. nicht sein kann.

Dann viel Glück, dass sich der Visabearbeiter deiner Meinung anschliesst.

Ich hatte es weiter oben schon geschrieben, beim Erstbesuch würde ich immer einen Aufenthalt von ca. 3 Wochen anpeilen. Bei 3 Monaten wird ein Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers eher unglaubwürdig.

ein Besuchsvisum für eine kurze Zeit beträgt 3 Monate. In diesem Zeitfenster liegt der Besuch, der wegen Unwägbarkeiten bzgl. Flug, Krankheit etc. in dieses Zeitfenster gelegt wird, ohne dieses zu überschreiten. Stell dir vor, dass sie 4 Wochen bleiben will, dann aber krank wird und sie dann doch länger als die beantragte Reisedauer von 4 Wochen überschreitet. Dann wäre sie schnell im Overstay. Weiterhin frage ich mich, wozu ich eigentlich die Verpflichtungserklärung unterschrieben habe, welche alle evtl. anfallenden Kosten auf mich abwälzt.