Remonstrationsverfahren für abgelehnte Visaanträge wird eingestellt

Entscheidende Änderung zum 1. July 2025!!

Zu diesem Zeitpunkt wird Deutschland das Remonstrationsverfahren für Visumanträge einstellen / abschaffen.

Was bedeutet das?

Bisher konnte man bei der Ablehnung eines Visumantrags kostenlos und formlos Widerspruch mit einem Remonstrationsschreiben, direkt an die zuständige Auslandsvertretung gerichtet, einlegen.
So konnten auch teilweise noch kleine Fehler im Antrag korrigiert werden oder fehlende Dokumente nachgereicht werden. Vor allem war diese Verfahren zeitlich überschaubar und kostenlos.

All dies fällt nun weg und es bleibt nur noch der Weg über eine formelle Klage vor einem deutschen Verwaltungsgericht. Aufwendig, zeitraubend und ggfs. auch teuer.

Auszug aus dem Text des Auswärtigen Amtes (für das Pilotprojekt zum Aussetzen des Remonstrationsverfahren, welches 2023 gestartet wurde:

Was bedeutet das für Antragstellerinnen und Antragsteller?

Über den Visumsantrag wird auf der gleichen gesetzlichen Grundlage wie bisher entschieden. Wenn die Voraussetzungen für das Visum durch die notwendigen Dokumente nachgewiesen sind, wird wie zuvor ein Visum erteilt.

Die Visastellen, die am Pilotprojekt teilnehmen, stellen ab sofort bei Ablehnung eines Visumantrags geänderte Ablehnungsbescheide aus, in denen die Antragstellerinnen und Antragsteller detaillierter als bisher über die Ablehnungsgründe informiert werden. Antragsstellerinnen und Antragssteller haben die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist die Ablehnung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren überprüfen zu lassen oder können einen neuen Visumantrag stellen – eine erneute Überprüfung des bereits eingereichten Antrags durch unsere Visastelle ist nicht mehr vorgesehen.

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Klar schaffen die das ab - war ja für viele der einzige Weg, überhaupt vorwärts zu kommen.

Ja das war abzusehen, dass dies geschieht.

Wichtig nun halt für alle, die für ihrer Freundin, Familienangehörige oder wie auch immer ein Visum beantragen wollen, sich sehr sehr genau mit den Anforderungen für das Visum zu beschäftigen und alle erforderlichen Unterlagen auch in der geforderten Form rechtzeitig einzureichen.

Der Weg, im Zuge des Remonstrationsverfahrens noch Nachbessern zu können, ist dann ja verbaut.

„in denen die Antragstellerinnen und Antragsteller detaillierter als bisher über die Ablehnungsgründe informiert werden.“

Ich finde das gut. Dann kann man ja neuen Antrag stellen. Vorher mußte man remotosieren mit unbekannter Verfahrensdauer um die genauen Gründe zu erfahren.

Ob es gut ist oder weniger gut wird die Praxis zeigen.

Nachteil ist halt, das man bei keinem Visaverfahren, nicht beim ersten mal und nicht beim zweiten, dritten,… mal Widerspruch einlegen kann, sondern wenn es sein muss, vor dem Verwaltungsgericht klagen muss. Und das kann sehr lange dauern - teilweise wird von bis zu 3 Jahren berichtet.
Und man muss die Verfahrenskosten dafür tragen.

Ich finde es gut, weil wir damit Systeme vereinheitlichen.
Viele EU länder kennen das Klageverfahren in Kombination mit der Möglichkeit wahlweise ein neues Visum zu beantragen.

Was mich interessiert ist ob die Kostenübernahme durch den Staat garantiert ist für den Fall dass man das Klageverfahren gewinnt.
Dieses ist in einigen EU Ländern so geregelt.

In der Praxis wurde diese „Remonstration“ doch eher genutzt um die genauen Gründe herauszufinden.

Gut manchmal würde dann das Visum doch erteilt. Allerdings ist wie schon geschrieben die Dauer des Verfahrens komplett ungewiss gewesen, während Schengen Visa Anträge innerhalb 2 Wochen entschieden werden müssen.

Daher ich bleibe dabei - wenn man jetzt sofort genauere Begründung erhält und nicht eben nur ein Häkchen bei sinngemäß „Rückkehrbereitschaft nicht erkennbar“ kann das ein Vorteil sein bzgl Geschwindigkeit.

Ja - kostet dann halt nochmal die Gebühr…

@Guimaras kannst du bitte nochmal deine Quelle Posten wo du deinen Hinweis bzgl „kleine Fehler“ gefunden hast ?

.. also „kleine“ Fehler führen eigentlich nie zur Ablehnung ..

Es ist ein Unterschied, ob man ein Besuchsvisum beantragt oder ein FZF. Beim Besuchsvisum ist VFS vorgeschaltet, die schicken die Leute zwar wieder heim wenn was nicht passt, aber ohne den Antrag zu stellen. Also sinngemäss: komm wieder wenn Du alles hast, dann geht das los. Ist halt schwierig, wenn man extra dafür aus der fernen Provinz angereist ist - aber auch irgendwo verständlich. Kleine Sachen gehen sofort, und man kann denen z.B. eine vergessene Hotelbuchung auch schnell per Email schicken. Das braucht m.E. auch nicht unbedingt ein Remonstrationsverfahren.

FZF ist was anderes, und grad bei solchen freundlichen und hilfsbereiten Menschen wie es sie in der DBM gibt braucht es dringend einen Weg, der nicht sofort die Klage vor einem Verwaltungsgericht bedeutet. Da kenne ich persönlich einige, bei denen es ohne Remonstration noch länger gedauert hätte - einer musste sogar bis ins Auswärtige Amt, um etwas zu erreichen.

Hier die Veröffentlichung des Auswärtigen Amtes zu dem Pilotprojekt:

„kleine Fehler“ war eine Umschreibung meinerseits - da bei gröberen Fehlern ja sowieso ein Visaantrag nicht positiv beurteilt werden würde.

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Erzähl bitte mal von nationalen Visa die abgelehnt wurden. Da habe ich tatsächlich keine Erfahrung :+1: