Eine Rückführung aus einem Land durch die deutsche Botschaft gibt es tatsächlich, allerdings nur in bestimmten Ausnahmefällen und unter klar definierten Bedingungen.
Was versteht man darunter?
Unter Rückführung versteht man in diesem Kontext die organisierte Unterstützung deutscher Staatsangehöriger durch deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften oder Konsulate), um sie aus dem Ausland zurück nach Deutschland zu bringen – meist in Not- oder Krisensituationen.
Wann kommt eine Rückführung in Frage?
Eine Rückführung wird in der Regel nicht für Einzelpersonen im normalen Reiseverkehr organisiert. Typische Szenarien sind:
Krisen oder Konflikte in einem Land (z. B. Krieg, Unruhen, Terroranschläge)
Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Tsunamis)
Pandemien oder plötzliche Grenzschließungen (z. B. COVID-19-Pandemie 2020)
Medizinische Notlagen, wenn eine Person nicht reisefähig ist und keine andere Möglichkeit besteht
Wer trägt die Kosten?
In der Regel müssen die Betroffenen selbst die Kosten der Rückführung tragen. Es handelt sich also nicht um eine kostenlose Dienstleistung, sondern um eine organisierte Hilfeleistung gegen Erstattung der Kosten.
Wie läuft das ab?
Die Botschaft informiert sich über die Lage und prüft, ob eine Rückführung notwendig und machbar ist.
Deutsche Staatsbürger vor Ort können sich registrieren und erhalten Anweisungen.
Rückführungen erfolgen meist über Sammeltransporte (z. B. Charterflüge).
Teilnehmende müssen oft eine **Kostenübernahmeerklärung
Hier könnt ihr Euch zu dem Thema „austoben“ und Eure Schwenke erzählen. Ausgangspunkt war diese Äußerung hier:
Ich denke um die Problematik ging es hier. Man muss ja nicht physisch immobil sein, es reicht ja auch komplett verarmt am Arsch der Welt zu wohnen, weit weg von irgendwelchen internationalen Flughäfen. Dann braucht man wahrscheinlich auch keine Extension mehr, aber es geht ums Beispiel
Die Extension kann man online machen. Ausser wenn man völlig verarmt ohne Internet am Arsch der Welt wohnt, aber selbst dort gibts mittlerweile Piso Internet oder Vergleichbares.
Dafür gibt es die Rückführung nach Deutschland durch die Deutsche Botschaft im Rahmen einer Konsularhilfe… war jahrelang mein Tagesgeschäft… oftmals aus der Abschiebehaft, weil der ‚Kunde‘ partout nicht wollte…
Eine Konsularhilfe wurde schon seit jeher nur gewährt, wenn für den Deutschen im Ausland eine Gefahr für Leib oder Leben drohte, wie z.B. für den abgemagerten Obdachlosen ohne Verwandte oder Freunde (auch in Deutschland), welche für ihn einspringen könnten… Die Schuldfrage wird dabei nicht geprüft, sondern lediglich der reine Tatbestand. Erst wenn der Konsularbeamte feststellt, daß sich der Betroffene nicht (mehr) selbst aus dieser Notlage befreien kann, greift die Konsularhilfe.
Allerdings sind die Bestimmungen für die Prüfung einer Notlage mittlerweile so genau und einheitlich gefasst, daß auch einem besonders gutmütigen Konsularbeamten ein so großer Handlungsspielraum wie noch vor Jahren nicht mehr zur Verfügung steht. Glücklicherweise gilt dies auf der anderen Seite auch für die besonders strengen Beamten…
Anders verhält es sich mit Sammelrückführungen aus Krisengebieten, wo die Botschaften von sich aus ein Angebot für die Deutschen unterbreiten, welche dem zuvor erfolgten Aufruf des AA, das Land besser zu verlassen, nachkommen wollen. Das sind aber eher Ausnahmefälle im Tagesgeschäft.
Wer hier auf Nummer sicher gehen will, rechtzeitig in eine solche Aktion einbezogen zu werden, lässt sich präventiv in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND eintragen.