Die Philippinen blieben weiterhin auf der globalen Beobachtungsliste für schmutziges Geld, hätten aber bereits zuvor festgestellte Mängel behoben und könnten Anfang nächsten Jahres endlich aussteigen.
Am späten Freitag erklärte die in Paris ansässige Financial Action Task Force (FATF), dass strategische Probleme, die das Land auf der „grauen“ Liste der Jurisdiktionen unter verstärkter Überwachung halten, „im Wesentlichen“ angegangen seien.
„Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass das Plenum diese Woche die Fortschritte der Philippinen untersucht hat und zu dem Schluss kommt, dass die Philippinen ihren Aktionsplan tatsächlich im Wesentlichen abgeschlossen haben“, sagte FATF-Präsidentin Elisa de Anda Madrazo Reporter.
Ich komme gerade von einer Konferenz aus Japan zurück und bin aufgrund des Jet-Lags heute nur bedingt „vernehmungsfähig“. Da ich mit der FATF und deren Arbeit auch berufsbeding hier und dar zu tun habe, reicht es aber für eine knappe übersichtsartige Darstellung:
Die in Paris ansässige „Financial Action Task Force“ (FATF oder mit der französischen Abkürzung GAFI) geht auf einen Beschluss des G7 Gipfels von 1989 zurück. Mitglieder waren ursprünglich nur die G7 Staaten und die EU; heute hat die FATF 40 Mitglieder.
Stand ursprünglich die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Vordergrund, so hat inzwischen die Terrorismusbekämpfung, aus historisch leich nachvollziehbaren Gründen, stark an Bedeutung gewonnen.
In der FATF sind auf Arbeitsebene Geldwäscheexperten aus den jeweiligen Mitgliedsstaaten vertreten. Die FATF versteht sich als „Standardsetter“ in Sachen Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hierzu werden sog. (high level) Recommendations erarbeitet und fortentwickelt, die freilich (wie der Name bereits sagt) formal reinen Empfehlungscharakter besitzen.
Auch wenn die FATF die Nichtbeachtung ihrer Standards also nicht sanktionieren kann, besteht die Hauptarbeit heiute in der Überwachung der Umsetzung bzw. Einhaltung. Das Ergebnis sind dann die erwähnten „Länderlisten“:
„high risk jurisdictions“ (aka „schwarze Liste“), auf der seit Jahren Nordkorea, Iran und Myanmar geführt werden, sowie die Liste der
„jurisdictions under increased monitoring“ (aka „graue Liste“), die mit über zwanzig Ländern deutlich umfangreicher ist und auf der sich nach wie vor auch die Philippinen befinden.
Neben den Listen werden regelmäßig Länderberichte im Rahmen sog. (Peer)reviews erstellt, bei denen sich die FATF Mitglieder gegenseitig Monitoren.
Auch Deutschland stand bei den FATF Länderberichten und den jeweiligen Updates durchaus in der Kritik, etwa im Hinblick auf teilweise unklare Zuständiglkeiten vor dem Hintergrund unseres föderalen Systems, der - zumindest in der Vergangenheit - weitestgehend unbeschränkten Möglichkeit für (insofern intransparente, nicht nachvollziehbare) Bargeldgeschäfte oder auch mit Blick auf die bei uns vorherrschenden (insofern annonymen) Inhaberaktien (gegenüber den insbesondere im angelsächsischen Bereich üblichen Namensaktien).
Im Fall der Philippinen richtet sich die Kritik - was nicht wirklich verwundern dürfte - insbesondere auf den volkswirtschaftlich durchaus bedeutsamen Glückspielsektor. Daneben sieht bzw. sah die FATF insbesondere Defizite in geldwäschepräventiven „Grundprinzipien“ wie KYC („know your customer“) und der Ermittlung ggf. nach aussen nicht in Erscheinung tretender Endbegünstigter („beneficial owners“).
Da die Arbeit der FATF wie beschrieben im Wesentlichen auf (Peer)reviews besteht und die Philippinen in der Vergangenheit hier, sagen wir mal nicht immer kooperativ waren und der vormalige Präsident Duterte bekanntermaßen kein großer Freund der Anerkennung internationaler Institutionen war, blieben die Philippinen weiterhin auf der „grauen Liste“. Der Neue Präsident Marcos jr. will das offenbar ändern und hat, neben eigenenAnstrengungen, mehr Kooperation und die Zulassung von Vor-Ort-Inspektionen zugesagt.
Die FATF hat dies nun vor wenigen Tagen in einer Erklärung im Rahmen ihrer Jahrestagung wohlwollend zur Kenntnis genommen und den Philippinen eine Streichung von der „grauen Liste“ in Aussicht gestellt, was allerdings noch unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der nunmehr offenbar zeitnah durchzuführenden „on-site visits“ steht. Es ist also noch nichts „in warmen Tüchern“ aber die Philippinen dürfen sich begründete Hoffnungen machen.
Für das außenpolitische Standing wäre dies m.E. durchaus ein wichtiges Signal, wenn man nicht mehr zur Gruppe der geldwäschetechnischen „Schmuddelkinder“ gezählt würde. Umgekehrt ist die FATF nun auch nicht über jeden Zweifel erhaben. Wie bei anderen internationalen Organisationen auch, erscheint es durchaus nicht ganz unberechtigt, die de facto Machtfülle des Gremiums angesichts einer fehlenden echten demokratischen Legitimation auch ein Stück weit kritisch zu sehen. Ein anderer Kritikpunkt ist eher inhaltlicher Art und bezieht sich darauf, dass die Expertise wie die Aufmerksamkeit mit der man sich der Analyse unterschiedlicher Wirtschaftszweige widmet nicht notwendigerweise einheitlich ausfällt.
In Europa ist für Antigeldwäscheregeln inzwischen weitestgehend die EU zuständig, was im Sinne einer Vereinheitlichung und vergleichbarer Anforderungen auch grundsätzlich zu begrüßen ist. Die EU Kommission ist wie bereits oben geschrieben wiederum von Anfang an Mitglied der FATF.
Die EU führt dementsprechend eine eigene Liste sog. „Drittländer mit hohem Risiko“. Diese wird in Form einer Delegierten Verordnung veröffentlicht und ist - da EU-Verordnungen in den Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht sind - von den Mitgliedsstaaten im Rahmen der nationalen Geldwäschebekämpfung zu berücksichtigen. Die Liste stimmt weitestgehend mit der FATF Liste überein (sie ist sogar etwas umfangreicher), weshalb sich die Philippinen auch auf der europäischen „Watchlist“ befinden.
Das ist das, was uns das Leben schwer macht bei GCash und Co. („warum muss ich mich schon wieder verifizieren???“) aber anscheinend jetzt auch auf breiter Front ausgerollt wird, sicher nicht ohne Grund.
Wo wir grad bei Geldwäsche sind: wie geht’s eigentlich dem Marsalek? Und hat schon wer die 2 Milliarden hier im Land gefunden? Ich vermute mal, die liegen direkt neben dem Yamashita-Gold.
Pah - was sind schon 2 Milliarden im Vergleich mit dem vermeintlichen Wert des Yamashita-Goldschatzes.
Mir würden ja schon die paar Rohdiamanten im abnehmbaren Kopf der Buddhastatue genügen
Das stimmt, aber nur zum Teil, denn „KYC“ gilt natürlich auch aufgrund anderer regulatorischer Anforderungen, unabhängig von Geldwäscheprävention. Für uns sind die ganzen Verifizierungen, zudem falls sie wiederholt gefordert werden, in der Tat in erster Linie nervig. Sie kosten uns aber nichts (außer eben Nerven). Für den Zahlungsdienstleister kostet auch standardisiertes „KYI“ in der Summe richtig Geld. Mit anderen Worten, das macht niemand um Dich oder mich zu ärgern, sondern weil sie keinen Ärger bekommen möchten und da ist „AML“ (anti money laundering) nur ein Aspekt unter mehreren - aber ich möchte jetzt keinen Roman schreiben (habe noch jet-lag, wenn auch nicht aufgrund der Philippinen, sondern in diesem Fall Japan).
P.S.: Zu den zwei Milliarden und Marsalek kann ich auch nichts sagen. Ich bezweifele allerdings, dass das Geld jemals auf den Philippinen war (ausgeschlossen ist es allerdings auch nicht).
Mein Sohn hat mein Auto verkauft, ging zur Bank und wollte das Geld auf sein Konto einzahlen. Hatte natürlich keine Rechnung dabei … keine Abnahme bei 6k€ … dann ging ich zur Bank, konnte aber nicht auf sein Konto überweisen. Also alle Docs (Vertrag & Käuferdaten) kopiert, auf mein Konto überwiesen, dann zu seinem Konto transferiert.
Eine Bekannte von uns hat 10K€ gespart, wollte zur Bank … Nada … nun weiß die Gute nicht wohin mit den 10k€ ? … hatte nicht den Mut dem Bankbeamten zu erklären, dass das Geld über ein Jahr erspart wurde … da muss noch was kommen, ehe der Einbrecher sich freut.
Ich kann mir aber gut vorstellen, das es da Personen gab, die mit elektronischen Dokumenten zur Belegpflichterfüllung der (nicht vorhandenen) asiatischen Umsätze geholfen haben und es so einen Bezug zu den Philippinen gab.
Aber nichts genaues weiss man nicht - evtl. kommt ja in den Prozessen da noch mehr Licht in die Geschichte.
Das Thema mit Deinem Sohn kann ich mir nur so erklären, dass es eine in der bisherigen Geschäftsbeziehung zur Bank ungewöhnliche Einzahlungssumme war.
Die Bekannte hat vermutlich gerade einen Schwellenwert getriggert, wenn es 10k oder ein Euro mehr war. Wobei es jetzt auch etwas ungewöhnlich ist, dass man 10k zu hause „spart“ (also über längere Zeit ansammelt) und dann zur Bank geht.
Ich gebe Dir aber Recht, dass beide Fälle komplett unsinnige Restriktionen darstellen.
Hier ein Artikel der deutschen Finanzaufsicht BaFin zum Thema:
Ich hatte mal in einem anderen „unsicheren Drittland“ eine Firma, das Geschäft war in Teilen sehr Cash-lastig. Da hab ich das manchmal pro Woche aufs Konto eingezahlt (über den Automaten). Das hat niemanden interessiert. Und dabei hätte es sogar für alles Belege gegeben! Das war nicht unbedingt üblich dort, zu der Zeit. Hat sich auch geändert.