Neue EU-Richtlinien (CRD VI) w/ Kontoeröffnung im nicht EU-Länder (also auch Philippinen)

Schon seit einigen Monaten geistert die Aussage rum, dass Banken außerhalb der EU, sofern sie keine Zweigstelle in der EU unterhält (bis auf BPI und PNP trifft dies wohl auf keine philippinische Bank zu) keine neue Kontoverbindung mehr für Bürger mit Wohnsitz in der EU (also Touristen) ab Jan. 2027 eröffnen dürfen.

Zu diesem Thema ist mir gestern dieser Link bei Google angezeigt worden: Ab 11. Januar 2027: Diese Banken dürfen Deutschen kein Konto mehr anbieten

Ausnahme soll wohl sein, wenn die ausl. Bank nicht aktiv die Kontoeröffnung eingeworben hat, bzw. die Kontoeröffnung vor dem 11.07.2026 erfolgte.

Ich kann mir zwar nur schwer vorstellen, dass sich philippinische Banken um eine EU-Richtlinie kümmern, aber wer weiß dies schon…Hoffentlich gibt es keine Schwierigkeiten bei Bestandskonten.

Erfahrungsberichte zur gegebener Zeit wären hilfreich.

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Dachte ich auch als ich das las , philippinische Filialleiter tendieren eher dazu ihre eigenen Richtlinien zu entwerfen um so die Kanos mit unnötigem Papierkram auf Trab zu halten . :face_with_tongue:

Das CRD VI (Gesetz) hindert einen doch nicht auf den Philippinen ein Bankkonto zu eröffnen.
Das Gesetzt besagt, das ausser-EU-Banken innerhalb der EU keine Kunden mehr aktiv anwerben dürfen, sofern sie keine zugelassene, voll lizensiert Zweigstelle in der EU unterhalten.

Sie dürfen als keine Kernbankdienstleistungen (wie Girokonten oder Kredite) mehr aktiv bewerben.

Aber wenn z.B. ein EU Bürger sich an die Bank wendet und dort eines eröffnen möchte, ist ihm dies mit dem Gesetzt nicht verboten - er kann dann im jeweiligen Ausland bei der entsprechenden Bank ein Konto eröffnen und wenn er auf den Philippinen weilt, dort jederzeit auch eines - sofern ihn eine Bank annimmt.

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Das mit den Bestandskonten wäre rechtlich problematisch und wurde auch nirgendwo erwähnt.

Dem EU-Bürger (mit Wohnsitz in der EU) ist es nicht verboten, bei einer philippinischen Bank wegen einer Kontoeröffnung nachzufragen. Nur die phil. Bank kann u.U. aufgrund der EU-Richtlinie sagen, dass sie kein Konto für den EU-Bürger eröffnen will/darf oder wie auch immer.. Wie dies in der Praxis gehandhabt wird, bleibt m.E. spannend

Zumindest in dem Artikel steht:
„Wer sein Konto vor dem 11. Juli 2026 eröffnet hat, kann durchatmen. Diese Verträge sind geschützt“.
Den Gesetzestext habe ich jetzt nicht durchgelesen.

Banken ausserhalb der EU dürfen ausserhalb der EU machen und tun was sie dort machen und tun rechtlich dürfen. Sie werden von der neuen Richtlinie überhaupt nicht tangiert.

Das neue Gesetzt besagt nur, das innerhalb der EU, Banken die keine EU ansässigen Banken sind, keine Geschäfte mehr anbahnen dürfen, solange sie dort keine lizensierte Filiale unterhalten.
Hat mit den Philippinen und allen anderen Staaten ausserhalb der EU gar nichts zu tun - ausser sie wollten innerhalb der EU aktiv werden.

Edit: der von dir genannte Artikel sagt ja auch selbst:
" Bestimmte Banken dürfen Kunden in Deutschland dann kein Konto mehr anbieten".
Also es steht da nicht, das sie Deutschen Kunden kein Konto mehr anbieten dürfen, sondern in Deutschland es nicht mehr anbieten dürfen - kleiner, aber ganz entscheidender Unterschied.

Ich befürchte, da täuscht du dich. Hauptsächlich betrifft diese Richtlinie meiner Meinung nach z.B. Länder, wie die Schweiz, Türkei, aber auch Singapore, wenn EU-Bürger dort ein Konto eröffnen wollen. Viele Schweizer Banken haben aber auch Zweigstellen / Tochterfirmen in EU-Länder. Ob sich philippinische Banken an die Richtlinie halten, wird man sehen.

Ich habe dieses Thema hier eröffnet, weil man es kennen sollte. Wenn ich mehr Zeit habe, dann stelle ich weitere Link (auch zu Youtube) ein, wo dieser Sachverhalt (häufig populistisch gefärbt) thematisiert wird.

Was meint ChatGPT zu meiner persönlichen Lage? Dies ist nur eine Zusammenfassung

Faktencheck: EU-Bankenregeln ab 11. Januar 2027

Auswirkungen auf ein BDO-Konto auf den Philippinen

Stand: 19. Oktober 2026

1. Worum geht es?

Ab dem 11. Januar 2027 gelten neue EU-Vorgaben für bestimmte Bankdienstleistungen von Banken aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/1619, bekannt als CRD VI.

Die Schlagzeile, ausländische Banken dürften Deutschen künftig kein Konto mehr anbieten, ist irreführend. Es handelt sich nicht um ein allgemeines Verbot von Auslandskonten. Entscheidend ist insbesondere, wo und in welcher Form eine Bank ihre Dienstleistungen erbringt.

2. Die persönliche Situation

· Wohnsitz und Staatsangehörigkeit: Luxemburg

· Bank: BDO Unibank, Philippinen

· Kontoeröffnung: Februar 2026

· Kontonutzung: ausschließlich auf den Philippinen

· Geldtransfer: BCEE / Spuerkeess → Wise → BDO

3. Bewertung des bestehenden BDO-Kontos

Das Konto wurde vor dem 11. Juli 2026 eröffnet. Die Richtlinie enthält eine Bestandsschutzregelung für bestimmte bereits vor diesem Stichtag geschlossene Verträge.

Hinzu kommt, dass das Konto ausschließlich auf den Philippinen genutzt wird. Das spricht dafür, dass die neue EU-Regelung die gewöhnliche Kontonutzung nicht unmittelbar beeinträchtigt.

Einschätzung:Es gibt nach den bekannten Umständen keinen erkennbaren Grund, das BDO-Konto allein wegen des 11. Januar 2027 zu kündigen oder das Guthaben vorsorglich abzuziehen.

4. Bewertung des Überweisungswegs BCEE → Wise → BDO

Der Überweisungsweg besteht aus drei Schritten:

1. BCEE / Spuerkeess:Überweisung vom Luxemburger Bankkonto.

2. Wise:Abwicklung des internationalen Geldtransfers, gegebenenfalls mit Währungsumtausch.

3. BDO:Gutschrift auf dem philippinischen Bankkonto.

Die CRD-VI-Regelung verbietet nicht pauschal internationale Geldtransfers auf Konten außerhalb der EU.

Einschätzung:Der beschriebene Überweisungsweg kann nach derzeitigem Kenntnisstand grundsätzlich weiter genutzt werden. Es ist keine Umstellung allein aufgrund des Stichtags erforderlich.

5. Welche Einschränkungen bleiben möglich?

Unabhängig von der EU-Richtlinie können Banken und Zahlungsdienstleister aus Gründen der Geldwäscheprävention, Herkunftsnachweise oder interner Compliance-Prüfungen zusätzliche Unterlagen verlangen.Solche Prüfungen können Überweisungen verzögern.

Die genaue rechtliche Bewertung hängt außerdem von den Vertragsbedingungen und der konkreten Ausgestaltung der Dienstleistungen ab. Eine verbindliche Bestätigung durch BDO, Wise oder die zuständige Aufsicht liegt hier nicht vor.

6. Fazit

Für einen Luxemburger mit einem im Februar 2026 eröffneten BDO-Konto, das ausschließlich auf den Philippinen genutzt wird, besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein erkennbarer Anlass für Maßnahmen allein wegen der neuen EU-Bankenregeln.

Auch der Überweisungsweg BCEE → Wise → BDO ist nicht pauschal verboten.

Diese Einschätzung ist eine allgemeine rechtliche Einordnung und keine verbindliche Rechtsberatung.

7. Offizielle Quellen

· EU-Richtlinie (EU) 2024/1619 – CRD VI

· CSSF – Luxemburger Umsetzung der Richtlinie

· BDO Unibank – Konten und Informationen

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Viele philippinischen Banken akzeptieren sowiso nur Kunden mit Permanent Resident Visa

BDO bietet jedem Filipinos einen Kabayan Savings Account an, egal wo er lebt. Viele arbeiten hier aber mit Wise zu ihrem PH-Account. Es ist also schon wert, hier Klarheit zu schaffen.

Ich befürchte dies nicht.
Es betrifft alle Banken aus sogenannten Drittstaaten und die in Deutschland aktivsten sind die aus GB, Singapore, USA und natürlich der Schweiz.

Aber es geht in dem Gesetz nur und ausdrücklich nur um Bankgeschäfte in der EU. Auf nationales Recht dann heruntergebrochen für uns, in Deutschland.
Und es betrifft ja nicht nur die Banken aus den Drittstaaten, sondern für bestimmte Geschäfte auch die deutschen / europäischen Banken. Aber die am härtesten betroffenen Banken sind die aus den Drittstaaten: Wer in Deutschland das Kernbankgeschäft (Einlagen, Kredite, Garantien) betreiben will, benötigt zwingend eine physische Zweigstellenerlaubnis der BaFin mit deutlich mehr Substanz und Kapital vor Ort. Grenzüberschreitendes freies Agieren ohne Präsenz wird massiv eingeschränkt.

Wenn du möchtest kannst du ja den vollständigen deutschen Gesetzestext lesen:
Direktlink zum Gesetz (BGBl. 2026 I Nr. 81) - Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie - Bundesgesetzblatt

Hier dann auf die §§ 53c bis 53cq KWG - CRD-Drittstaatenzweigstellen achten.

Einfacher zu lesen und zu verstehen dann in der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank:

Ja die Erfahrung musste ich machen, zweimal abgewiesen worden, dann aber bei der Security Bank anstandslos ein Konto eröffnen können.
Kommt auf die Bank als solche and und da oft auch auf den jeweiligen Zweigstellenleiter.

Ich habe jetzt hier nicht den ganzen Thread gelesen. Deshalb generalisierend in aller Kürze:

Natürlich darf man auch zukünftig als EU Bürger im Nicht EU-Ausland bei lokalen Banken Konten eröffnen und führen und die EU kann dies rechtlich auch gar nicht untersagen (geschweige denn kontrollieren). Es geht einzig darum, dass sog. „Drittstaateninstitute“ innerhalb der EU nicht mehr ohne weiteres ihre Dienstleistung anbieten bzw. Kunden anwerben dürfen.

Solange die Initiative ausschließlich vom Kunden innerhalb der EU ausgeht, sog. „reverse solicitation“, darfst Du auch von innerhalb der EU ein Konto in einem „Drittland“, z.B. im Rahmen des Onlinebanking - und natürlich auch auf den Philippinen eröffnen. (Ob ausländische Banken ggf. Restriktionen aus Ihrem jeweiligen Heimatland unterliegen, ist eine andere Frage.)

Und nur der Vollständigkeit halber: Selbstverständlich darf man auch weiterhin Geld auf Konten aßerhalb der EU überweisen und umgekehrt Zahlungen von Konten von außerhalb der EU erhalten.

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