Wie mir bekannt ist, muss man sich nur abmelden, wenn man keinen Wohnsitz mehr in D hat.
Solange dieser beibehalten wird, besteht nach meinem Kenntnisstand keine Abmeldepflicht.
Ein inländischer Wohnsitz wird jedoch trotz eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts beibehalten und nicht aufgegeben, wenn der Stpfl. eine Wohnung, die er vor und nach dem Auslandsaufenthalt als einzige ständig nutzt, während des Aufenthalts im Ausland unverändert und in einem ständig nutzungsfähigen Zustand beibehält.
Das ist ein umfangreiches Thema. dazu gibt es hier andereswo im Forum schon gute Hinweise.
Wer länger als 6 Monate Deutschland verlässt muß sich Meldetechnisch abmelden!
Finanztechnisch sieht das anders aus: Da gibt es §8 und §9 AO zu beachten. Dort wird bestimmt was der allgemeine Aufenthalt und der Wohnsitz ist.
Bei mir ist der allgemeine Aufenthalt auf den Philippinen, jedoch habe ich noch einen Wohnsitz in Deutschland.
Bei dieser Konstellation kann ich die GKV verlassen und meine Rente Brutto=Netto ausgezahlt bekommen. Der Wohnsitz ist wichtig um die unbeschränkte Steuerpflicht zu behalten, weil sonst alle Freibeträge wegfallen die man zwar wieder beantragen kann dann jedoch 75% des Steuerfreibetrages bei allgemeinen Aufenthalt Philippinen verliert (Länderliste des BMF). Auch das DBA muß man sich anschauen.
Dies ist meine Betrachtung aus der Sicht als Rentner, bei Sebstständigen und Freiberuflern sieht das ganz anders aus. Wer sein Einkommen im Ausland erzielt
sollte keinen Wohnsitz mehr in D haben. Das ist schwierig, siehe Boris Becker.
Bei Reisen nach Deutschland (< 6 Monate) habe ich eine Schengen konforme Reisekrankenversicherung.
Wenn du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland aufgibst, musst du dich abmelden und das schon innerhalb von 14 Tagen.
Sofern aber der deutsche Wohnsitz noch beibehalten wird, ist dies nicht notwendig.
Allerdings sollte man auch sich bei wirklichem Wohnsitzwechsel in ein andere Land, bei den zuständigen Behörden abmelden.
Das hat dann auch Vorteile, wie z.B.:
-nur wenn man in D abgemeldet ist und sich dann bei der Botschaft im Land des neuen Wohnsitzes meldet, können auch behördliche Dinge, wie z.B. Passverlängerungen, etc. dort vorgenommen werden. Ist man in D nicht abgemeldet, muss dies beim zuständigen Amt in D gemacht werden.
Ein weiterer Vorteil ist aber auch die Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus in D gekauften Waren - sofern sie wirklich ausgeführt werden.
Hierzu muss die Botschaft im neuen Land (ausserhalb der EU) den neuen Wohnort im Pass eintragen.
Mehr dazu kann man auch hier bei der Seite des Auswärtigen Amtes lesen.
Ja …
man muß zwischen Meldeamt und Finanzamt unterscheiden.
Beim Meldeamt habe ich mich Gesetzes konform abgemeldet. Das vereinfacht z.B. das Verlassen der GKV.
Beim Finanzamt behalte ich einen Wohnsitz; das bitte nicht verwechseln mit der Meldeadresse.
Das ganze Procedere ist ziemlich umfangreich und hier in wenigen Worten kaum zu beschreiben, vor allem für mich als nicht Finanzexperten. Ich habe mir das alles selbst angelesen und führe es zur Zeit auch durch.
Z.B kamen die Wahlunterlagen bei uns auf den PH erst nach der Wahl an.
Als ich z.B. im Jahr 2020 w/ Corona fast 11 Monate in den Philippinen festsaß hat kein Meldeamt sich bei mir beschwert und auch das Finanzamt wusste es, da ich meine Steuererklärung via Elster in den Philippinen gemacht hatte und dem FA notwendige Nachweise per PDF-Datei zugesandt habe.
Steuerlich geht es zunächst mal um die Abgrenzung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht; beschränkt steuerpflichtig ist man, wenn man weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Abkommensrechtlich (und das DBA ist höherrangig wie das nationale Steuerrecht!) geht es um den Begriff der sog. Ansässigkeit (Art. 4 DBA) und hier zählt der sog. persönliche oder wirtschaftliche Lebensmittelpunkt. Man kann also durchaus noch einen Nebenwohnsitz in Deutschland haben und ist trotzdem auf den Philippinen ansässig. Man ist dann zwar weiterhin formell in D unbeschränkt steuerpflichtig, aber bestimmte Einkünfte (z.B. Kap-Einkünfte, Betriebsrenten) können nur im Ansässigkeitsstaat PHP versteuert werden. Das allerdings dem zuständigen Finanzamt klarzumachen, dürfte oft die größte Herausforderung hierbei sein!
Da gibt es sicherlich einen Unterschied ob man die Absicht hat nur auf eine lange Reise zu gehen
oder Deutschland dauerhaft zu verlassen. Siehe dazu das Bundes Melde Gesetz.
Ich war jahrelang mit Zweitwohnsitz in Deutschland angemeldet, obwohl ich auf den Philippinen permanent lebte. Mit der Stadt spielte ich dabei mit komplett offenen Karten und die waren damit fein. Ergo ist das mit den sechs Monaten empirisch widerlegt.
Das hat allerdings mit dem Steuerthema nix zu tun. Das muss man gesondert sehen. Meine Einkünfte waren in einem Drittland und das funktionierte auch.
Der Zweitwohnsitz war extrem hilfreich in einer Übergangsphase, wegen Erbe, Führerschein, Fahrzeuganmeldung etc.
Das muss man Alles den eigenen Lebensumständen entsprechend anpassen und orchestrieren.