Ich bin in der PKV, was bekanntlich recht teuer ist, lässt sich aber ebenso bekanntlich nicht ohne weiteres ändern.
Als meine heutige Frau 2013 mit Heiratsvisum nach Deutschland kam, hätte sie sich ohne weiteres entweder ebenfalls privat versichern lassen oder in der GKV freiwillig versichern lassen können. Beides wollten wir aus Kostengründen umgehen (bei der freiwilligen Versicherung in der GKV wäre das rechnerische hälftige Monatseinkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen worden, was auch ganz schön ins Kontor geschlagen hätte).
Erfreulicher Weise bot sich die Möglichkeit einer „kleinen“ sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Haushaltshilfe (im Grund reichen 1,- Euro über der Minijobgrenze, wir hatten uns dann wohl auf 10,- Euro geeinigt, damit es nicht ganz so konstruiert aussieht - legal wäre es freilich auch bei 1,- Euro gewesen). Da die Minijobgrenze auf 556,- Euro angehoben wurde, muss man nun mindestens 557,- Euro im Monat verdienen.
Rechnerisch kommt man bei STK V dann zunächst auf
386,- Nettolohn
120,- Sozialabgaben AN (davon ca. 48,- KV und
51,- Lohnsteuer
Das ist aber insofern eine Milchmädchenrechnung als man die AG Abgaben natürlich in die Gesamtkosten mit einbeziehen muss und diese im Haushalts-Minijob-Fall niedriger ausfallen (der AG hat also eigentlich ein Interesse am Minijob) und zudem die Lohnsteuer ja nur eine abschlägige ist, die erst am Ende des Jahres (bei Zusammenveranlagung, was der Regelfall sein dürfte) festgelegt wird (hier kann es also noch zu Nachzahlungen kommen.
Trotzdem ist das Modell m.E. sehr attraktiv, weil man für vergleichsweise kleines Geld in die GKV kommt und es dabei auch keine Diskussion mit der KV gibt, weil man als Arbeitnehmer pflichtversichert ist (mit anderen Worten, jede GKV muss einen nehmen).
Und statt Haushaltshilfe geht natürlich auch McDonalds, Regale einräumen im Supermarkt oder was auch immer (der AG muss halt mitspielen, dass man keinen Minijob möchte).
Man muss es halt rechtzeitig planen und überlegen…