Krankenversicherung des philippinischen Partners bei Zuzug nach Deutschland

Wie sieht es aus, wenn euer Ehepartner (ACHTUNG - dies gilt hier nur für Verheiratete und nicht für andere Lebenspartnergemeinschaften!) zu euch nach Deutschland zieht?

Da die meisten in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, gibt es hier die Möglichkeit den Ehepartner kostenlos mitversichern zu lassen, solange dieser noch keiner eigenen bezahlten Beschäftigung nachgeht (Familienversicherung).

Zuerst aber zum Amt und die Wohnsitzanmeldung vornehmen, da ohne Anmeldung auch keine Aufnahme in die Familienversicherung.

Auch anzumerken: rein theoretisch ist der Lebenspartner vom Datum der Einreise bis zu Wohnsitzanmeldung und Aufnahme in die Familienversicherung nicht versichert.
Wer diese Lücke schliessen möchte, kann eine Versicherung für „incoming guests“ abschliessen, wird u.a. von der Provisit, dem ADAC wie aber auch der Allianz, HanseMerkur und anderen Gesellschaften angeboten - Stichwort: Reisekrankenversicherung für ausländische Besucher.

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Dies gilt auch analog für Beamte. Meine Gattin ist nach der Heirat automatisch in der Beihilfe mitversichert, für die Übergangszeit hatte sie eine Reiseversicherung der BPI.

Im Unterschied zu normalen Arbeitnehmer-Ehefrauen muss sich eine Beamten-Gattin allerdings für die restlichen 30 Prozent privat versichern, solange sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist… Dies gilt natürlich auch für eine philippinische Ehepartnerin.

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Wer in der PKV ist, sollte frühzeitig Kontakt aufnehmen und anfragen, wie es sich verhält.
Stichwort Wartezeiten.
Bei meiner war es so, dass Ehepartner ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung aufgenommen werden konnten, sofern der Antrag zeitig (!) nach Eheschließung gestellt wurde.
Wartezeit heißt, volle Zahlung der Beiträge, aber keine Leistungen im Krankheitsfall. Nur Unfallschutz.

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Dito… In meinem Fall die Debeka… bin dort selbst allerdings auch seit 46 Jahren ununterbrochen versichert…

Ich bin damals raus aus der PKV, eben wegen der Wartezeit, da wir die Frist knapp verpasst hatten. Visum, Ticket, Weihnachtszeit.
Ein Glück, wie ich heute sagen kann. Mehrere Mittelklasse-Limousinen gespart bisher und ab Rente kommt noch der ein oder andere dazu :grin:

Ach war das noch schön in den 90ern.
Da gabs diesbezüglich keinen Stress, da es in Dt kein Krankenversicherungspflicht gab, das kam erst ab 2009.
Ich habe beispielsweise in den 80er nach der Bundeswehr nur auf eigene Rechnung gearbeitet und war gar nicht krankenversichert.
Auch heute sind wir in Dt nie durgehend versichert.
Für was zahlen in Dt, wenn sie in den meisten Ländern der Erde im Krankheits- oder Unfallsfall eh keine Kosten übernehmen?
Erst wenn man Dt. wieder beabsichtigt zu betreten, reicht es sich kurz zuvor bei der letzten Krankenkasse zu melden und die Zahlungen als freiwillig versicherter aufzunehmen.

Die deutsche PKV und die Beihilfe (für Beamte und ihre Familienangehörigen) übernehmen auch für Auswanderer auf den Pinas (bis zur Höhe einer Erstattung in Deutschland) sämtliche Kosten. Eingescannt und per App verschickt, wird jede Rechnung auch ohne deutsche Übersetzung prompt erstattet.

Aber wir schweifen wieder ab…

In der Regel wird die GKV die Frau rückwirkend nach Wohnsitzanmeldung versichern. Das hilft im ersten Schritt aber wenig wenn bis zur offiziellen Aufnahme z.b. ein Unfall passiert oder man zum Doc muss.

Daher empfehle ich auch eine Incoming Versicherung. Bei provisit weiss ich dass die sogar rückwirkend auflösen wenn eine Bestätigung der GKV vorliegt somit dürfte diese quasi gar nichts kosten als Tipp :wink:

Bei einem Heiratsvisum empfehle ich sie noch dringender, dort wird die GKV rückwirkend ab Hochzeitsdatum versichern. Hier hat mir provisit die Versicherung auch rückwirkend storniert daher im Endeffekt musste ich zur die Zeit von Einreise bis Hochzeit zahlen :ok_hand:

Es gibt allerdings manche GKVs die „sich anstellen“ und unbedingt einen Aufenthaltstitel länger als 1 Jahr sehen wollen. Das kann zu Probleme führen. Daher darauf achten dass die ABHs den AT für 3 Jahre bestellen , was auch die Regel ist außer der Lebensunterhalt wäre nicht gesichert …

Bei meiner GKV reichte Wohnsitzanmeldung , Kopie Einreisevisum und Kopie Heiratsurkunde. Ich kann empfehlen den Antrag auf Familienzusammenführung einfach so mal einzureichen statt nachzufragen die melden sich dann schon .

Das mit der Wohnsitzanmeldung kann ich auch nur empfehlen. Wenn man den Flug gebucht hat kann man ja normalerweise am idealsten schonmal bei der Stadt dafür einen Termin machen. Wir sind direkt 1 Tag nach Einreise dorthin .

Bei PKV ist es oft wirklich ein riesen Problem. Kenne einen Fall da hat es Monate gedauert bis sich die PKV erbarmt hat sie aufzunehmen auch mit diversen Ausschlüssen nur. Beispiel viele Pinays haben ja Probleme mit ihren Zähnen dann wollen die erstmal dafür einen ausführlichen Bericht vom Zahnarzt vor Aufnahme etc…

Da würde es helfen einen Job über Minijob Grenze anzunehmen alleine mit wegen der KV… Wenn man schon verheiratet ist dann steht Erwerbstätigkeit erlaubt im Normalfall ja direkt auf dem Einreisevisum.

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habe ich geschrieben und das ist eine Form der gesetzlichen Krankenversicherung in Dt.
Die zahlen keinen Cent ohne SozialversicherungsAbkommen ausserhalb der EU.

Ich habe 2009 eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Ausländerbehörde/Aufenthaltsgenehmigung, Anmeldung, Integrationskurs und Familienversicherung ging innerhalb eines Tages flott.

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Ich bin in der PKV, was bekanntlich recht teuer ist, lässt sich aber ebenso bekanntlich nicht ohne weiteres ändern.

Als meine heutige Frau 2013 mit Heiratsvisum nach Deutschland kam, hätte sie sich ohne weiteres entweder ebenfalls privat versichern lassen oder in der GKV freiwillig versichern lassen können. Beides wollten wir aus Kostengründen umgehen (bei der freiwilligen Versicherung in der GKV wäre das rechnerische hälftige Monatseinkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen worden, was auch ganz schön ins Kontor geschlagen hätte).

Erfreulicher Weise bot sich die Möglichkeit einer „kleinen“ sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Haushaltshilfe (im Grund reichen 1,- Euro über der Minijobgrenze, wir hatten uns dann wohl auf 10,- Euro geeinigt, damit es nicht ganz so konstruiert aussieht - legal wäre es freilich auch bei 1,- Euro gewesen). Da die Minijobgrenze auf 556,- Euro angehoben wurde, muss man nun mindestens 557,- Euro im Monat verdienen.

Rechnerisch kommt man bei STK V dann zunächst auf

386,- Nettolohn
120,- Sozialabgaben AN (davon ca. 48,- KV und
51,- Lohnsteuer

Das ist aber insofern eine Milchmädchenrechnung als man die AG Abgaben natürlich in die Gesamtkosten mit einbeziehen muss und diese im Haushalts-Minijob-Fall niedriger ausfallen (der AG hat also eigentlich ein Interesse am Minijob) und zudem die Lohnsteuer ja nur eine abschlägige ist, die erst am Ende des Jahres (bei Zusammenveranlagung, was der Regelfall sein dürfte) festgelegt wird (hier kann es also noch zu Nachzahlungen kommen.

Trotzdem ist das Modell m.E. sehr attraktiv, weil man für vergleichsweise kleines Geld in die GKV kommt und es dabei auch keine Diskussion mit der KV gibt, weil man als Arbeitnehmer pflichtversichert ist (mit anderen Worten, jede GKV muss einen nehmen).

Und statt Haushaltshilfe geht natürlich auch McDonalds, Regale einräumen im Supermarkt oder was auch immer (der AG muss halt mitspielen, dass man keinen Minijob möchte).

Man muss es halt rechtzeitig planen und überlegen…

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Genau das meinte ich ja mit gerade über Minijob Grenze. :ok_hand:.

Ganz ehrlich selbst wenn eine Pinay nach D mit a1 kommt und Integrationskurs machen muss der 4-5 Stunden pro Wochentag dauert… wird man ja wohl eine Arbeit mit 12h/Woche aufnehmen können…

Zumindest meine Meinung :slight_smile: meine Frau hat es durchgezogen Integrationskurs und McDonald’s Vollzeit … ich hab ihr gesagt das musst du nicht aber sie wollte es unbedingt

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