Kürzlich wurde ich mit folgender Fragestellung konfrontiert: Wie verhält es sich mit der Hinterbliebenenrente eines verstorbenen phil. Staatsbeamten?
Wer hat hier Erfahrungen sammeln können?
Nun, das war Neuland für mich. Folgende Info fand ich:
Wenn ein philippinischer Staatsbeamter (Government Employee) verstirbt, ist die Rente über das Government Service Insurance System (GSIS) geregelt. Die gute Nachricht: Ja, der Partner (der „surviving spouse“) hat in der Regel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente (Survivorship Pension).
Hier ist der Überblick, was genau passiert:
1. Anspruch des Ehepartners (Survivorship Pension)
Der rechtmäßige Ehepartner erhält eine lebenslange monatliche Rente, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
Höhe: In der Regel 50 % der monatlichen Basisrente (Basic Monthly Pension), die der Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte.
Wichtig: Der Anspruch erlischt sofort, wenn der Partner erneut heiratet.
Neuerung 2025: Früher wurde die Rente gestrichen, wenn der Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte oder selbst ein Einkommen hatte. Diese strengen Regeln wurden gelockert; laut aktuellen Bestimmungen des GSIS ist oft nur noch die formelle Wiederverheiratung ein Ausschlussgrund.
2. Zusätzliche Zahlungen
Neben der monatlichen Rente gibt es oft weitere Leistungen:
- Cash Payment (Lump Sum): Wenn der Beamte noch im aktiven Dienst war und mindestens 15 Jahre gearbeitet hat, erhalten die Hinterbliebenen zusätzlich eine Einmalzahlung (oft das 18-fache der monatlichen Rente).
- Sterbegeld (Funeral Benefit): Ein fester Betrag (derzeit ca. 30.000 PHP), um die Bestattungskosten zu decken.
3. Was passiert mit den Kindern?
Wenn noch minderjährige Kinder vorhanden sind, erhalten diese eine Dependent’s Pension:
- Jedes Kind (bis zu maximal 5 Kinder, angefangen beim jüngsten) erhält zusätzlich 10 % der Basisrente des Verstorbenen.
- Diese Zahlung endet normalerweise mit der Volljährigkeit (18 Jahre), es sei denn, das Kind ist aufgrund einer Behinderung dauerhaft arbeitsunfähig.
4. Voraussetzungen für den Anspruch
Damit die Hinterbliebenenrente gezahlt wird, muss der verstorbene Beamte:
- Bereits Pensionär gewesen sein oder
- Zum Zeitpunkt des Todes noch aktiv gearbeitet und mindestens 15 Jahre Beiträge eingezahlt haben.
- Bei weniger als 15 Beitragsjahren wird meist nur eine Einmalzahlung (Lump Sum) an die Erben geleistet, aber keine dauerhafte monatliche Rente.
Zusammenfassend: Der Partner geht nicht leer aus, solange die Ehe rechtmäßig bestand und er/sie nicht wieder heiratet. Die Zahlungen müssen jedoch aktiv beim GSIS beantragt werden.
Ein wichtiger Hinweis für Sie: Falls der Verstorbene sowohl auf den Philippinen als auch in Deutschland gearbeitet hat, gibt es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen beiden Ländern, das die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten ermöglicht.