OK mit Zustimmung von Guimaras folgende rechtlich unverbindliche KI Prüfung, das Ergebnis scheint insgesamt plausibel dargestellt, aber bebenötigt noch die Verifizierung durch einen philippinischen Rechtsanwalt. Aber der Fall liefert auch ein gutes Beispiel dafür, wie man leistungstarke, d.h. kostenpflichtige KI-Modelle in der heutigen Steuer- und Rechtsberatung effektiv nutzen kann (kostet mich übrigens Token; aber was macht man nicht alles für das Forum
)
Kurzergebnis
Das Grundgerüst aus dokumentiertem, verzinstem Darlehen, registrierter Real Estate Mortgage und Pacht an eine Gesellschaft, an der sie 60 % hält, ist der richtige Ansatz. Mehrere der zugrunde gelegten Rechts- und Steueraussagen sind aber noch zu verifizieren, da unbelegt. Die eigentlichen Restrisiken liegen in der Umqualifizierung des Darlehens und in der Durchsetzbarkeit und in familienrechtlichen Vorfragen.
1. Donor’s Tax
| Prüfpunkt |
Einschätzung |
| Steuerstatus |
Wer dauerhaft auf den Philippinen lebt, ist vermutlich Resident Alien, also mit weltweitem Vermögen steuerpflichtig (NIRC Sec. 98/104). Maßgeblich ist der tatsächliche Aufenthalt, nicht der Visumstyp. Der Situs-Schutz entfällt. |
| Echtes Darlehen? |
Dafür: schriftlicher Vertrag, 5–6 % Zins, eingetragene REM. Dagegen: Rückzahlung nur aus künftigen Pachterträgen „nach Grace-Periode ab positivem Cashflow“. Sie erhält bis zur Volltilgung nichts und leistet keine persönliche Tilgung. Das ist ein Indiz für verdeckte Zuwendung oder Eigenkapital. |
| Nachbesserung |
Feste Tilgungstermine, persönliche Haftung und Fälligkeit unabhängig vom Cashflow. Die Grace-Periode sollte begrenzt sein. |
| Folge der Umqualifizierung |
Es gibt keine Art.-87-Nichtigkeit wie bei Eheleuten. Damit greifen 6 % über PHP 250.000 pro Jahr, die 30-Tage-Frist, Zuschläge und 10 Jahre Verjährung bei Nichtabgabe. |
| Familienstand der Partnerin |
Vorfrage: Ist einer von beiden noch verheiratet, etwa weil es für Filipinos keine Scheidung gibt? Dann gilt Art. 148 statt Art. 147 Family Code. Schenkungen zwischen Personen in Ehebruch oder Konkubinat sind nach Art. 739 Civil Code nichtig. Genau diese Konstellation lag in Frenzel vor. |
| Kapitaleinzahlung |
Finanziert G. ihre 150.000 PHP (60 % von 250.000)? Dann liegt eine Schenkung vor, die unter dem Freibetrag bleibt, oder ein zu dokumentierendes Darlehen. Zugleich stellt sich die Frage nach der wirtschaftlichen Inhaberschaft ihrer Anteile. |
2. Korrekturbedarf bei den Annahmen
| Annahme |
Bewertung |
| „5–6 % verpflichtend, sonst Anti-Dummy-Law“ |
Falsch. Das Anti-Dummy-Law (CA 108) regelt Nationalitätserfordernisse, keine Zinssätze. Zinsen sind nach Art. 1956 Civil Code nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geschuldet. Die Zinshöchstsätze des Usury Law sind nach meinem Kenntnisstand suspendiert. 5–6 % ist eine plausible Fremdvergleichsgröße. Deutsch entspricht sie dem 5,5 % des § 15 Abs. 1 BewG bei unverzinslichen Darlehen. Eine philippinische Rechtspflicht ist es nicht. |
| „Sie kann ohne meine Unterschrift weder verkaufen noch beleihen“ |
Rechtlich unzutreffend. Ein Veräußerungsverbot zulasten des Hypothekenschuldners ist nach Art. 2130 Civil Code nichtig. Die Sicherung wirkt über das annotierte Pfandrecht auf dem TCT, das dem Grundstück folgt. Faktisch bleibt es ein Hindernis für eine lastenfreie Veräußerung. |
| „Bank zieht 20 % Endsteuer auf den Zinsanteil“ |
Vermischt Sachverhalte. Die 20 % betreffen Zinsen auf Bankeinlagen. Zinsen aus einem privaten Darlehen unterliegen als PH-Einkünfte der regulären Besteuerung (Resident Alien: Staffeltarif) und werden vom Darlehensgeber selbst erklärt. Ein automatischer Bankabzug findet nicht statt. |
| „24 % Quellensteuer auf Gesellschafterzinsen“ |
Nicht belegbar. Ein solcher Satz ist mir nicht bekannt. Als Non-Resident Alien ohne Gewerbe wären es 25 % Final (Sec. 25(B) NIRC). Als Resident Alien greift die reguläre Besteuerung, und ein Einbehalt hängt an einer EWT-Kategorie. Bitte vom philippinischen CPA bestätigen lassen. |
| „5 % EWT auf die Pacht“ |
Zutreffend. Für Mieten aus Immobilien gilt ein Einbehalt von 5 % (RR 2-98, Sec. 2.57.2(J)). Der Withholding Agent muss den Einbehalt mit dem Formular 2307 bescheinigen und abführen. Zur Grace-Periode: Nach meiner Kenntnis entsteht die Einbehaltungspflicht bei Zahlung oder Fälligkeit bzw. Aufwandsverbuchung, je nachdem was früher eintritt. Eine Miete, die anfällt, aber gestundet wird, löst also den Einbehalt aus. Eine echte mietfreie Zeit vermeidet das. Bitte verifizieren. |
| Abtretung der Pacht |
Steuerlich bleibt die Verpächterin Einkommensbezieherin. Sie versteuert Miete (ggf. Umsatzsteuer oder Percentage Tax), obwohl sie bis zur Volltilgung kein Geld sieht. Dafür braucht es einen Liquiditätsplan. |
3. Durchsetzbarkeit und Umgehungsrisiko
In Frenzel v. Catito wandte der Supreme Court die in-pari-delicto-Doktrin an und verwehrte dem ausländischen Partner die Rückforderung von Grundstücken und Geld. In Muller v. Muller verweigerte das Gericht dem deutschen Ehemann die Erstattung und lehnte Trust- und Billigkeitsargumente ab.
Beide Fälle betrafen aber verdeckte Käufe im Namen der Partnerin, keine dokumentierten Darlehen mit registrierter REM. Ein Darlehen an eine Filipina, die das Land rechtmäßig erwerben darf, lässt sich davon abgrenzen. Ob Gerichte das genauso sehen, ist offen. Die Abgrenzung wird schwächer, wenn er faktisch die Kontrolle über das Grundstück und dessen Erträge hat. Das gilt für die Kombination aus Abtretung sämtlicher Pachterträge, langer Laufzeit und Beteiligung an der Pächterin.
Als Ausländer darf er das Grundstück in der Zwangsverwertung nicht erwerben (Art. XII Sec. 7 Verfassung). Die REM sichert ihn also nur über den Verwertungserlös.
4. Checkliste für die Kanzlei
☐ Familienstand beider klären: Bestehende Ehe, Nullitätsverfahren, Art. 147 oder 148 Family Code, Art. 739 Civil Code.
☐ Tilgungsstruktur so gestalten, dass sie als echtes Darlehen trägt (fixe Termine, persönliche Haftung, begrenzte Grace-Periode).
☐ Quellensteuer bestätigen lassen: EWT-Zeitpunkt, Behandlung der Zinsen (Resident oder Non-Resident) und der behauptete 24-%-Satz.
☐ REM nach philippinischem Recht statt deutscher Grundschuld eintragen lassen.
☐ Dokumentensteuer prüfen (Documentary Stamp Tax auf Darlehen und REM, Sec. 179 und 195 NIRC).
☐ Wirtschaftliche Inhaberschaft der 60 % klären: Wer finanziert ihre Einlage?
☐ Prüfen, ob Zuflüsse und Gesellschafterdarlehen bei der BSP zu registrieren sind, damit Rückführung und Rückzahlung über Banken möglich bleiben.
☐ Deutsche Seite parallel prüfen: § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG (erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht) und der Zinsvorteil bei niedrig oder nicht verzinsten Darlehen.
Quellen: NIRC Sec. 25, 98–104, 179, 195; RR 2-98 i.d.F. RR 11-2018; Civil Code Art. 739, 1956, 2130; Family Code Art. 147/148; Verfassung Art. XII Sec. 7; Frenzel v. Catito, G.R. 143958; Muller v. Muller, G.R. 149615; § 2 ErbStG, § 15 BewG.
Hinweis: Die Punkte zu Art. 2130 und Art. 739 Civil Code, zum Usury Law, zum EWT-Zeitpunkt und zur BSP-Registrierung stammen aus meinem Wissensstand und sind vor Verwendung zu verifizieren. Eine belastbare Bewertung erfordert einen philippinischen Anwalt oder CPA.