Grundstückskauf auf Guimaras

Ok dann mache ich den vorläufigen Plan mal nicht grob, sonder etwas ausführlicher:

1. Grundstückskauf & Absicherung

  • Ablauf: Ich gebe meiner Partnerin ein privates Darlehen für den Landkauf. Sie wird als Eigentümerin im Titel (TCT) eingetragen.
  • Meine Absicherung: Das Darlehen wird als offizielle Hypothek (Real Estate Mortgage - REM) direkt auf ihrem Titel im Grundbuch eingetragen. Sie kann ohne meine Unterschrift das Land weder verkaufen noch neu beleihen.
  • Zinssatz: Verpflichtend 5,0 % bis 6,0 % p.a. Höhere oder zinslose Sätze verstoßen gegen das Anti-Dummy-Law oder werden von den Finanzämtern (BIR / Deutschland) als verdeckte Schenkung gewertet.

2. Firmengründung & Pacht

  • Ablauf: Wir gründen eine gemeinsame Hospitality-Aktiengesellschaft mit 1 Mio. PHP Stammkapital(davon 250.000 PHP sofort eingezahlt: ich 40 %, sie 60 %). Die Firma pachtet das Grundstück von ihr für 25 Jahre (plus Option auf 25 Jahre).
  • Geldfluss (Die Pacht): Die Firma zahlt die Leasingrate an sie erst nach einer Grace-Periode ab dem Erzielen von positivem Cashflow.
  • Steuer: Auf diese gewerbliche Mietzahlung muss die Firma zwingend 5 % Quellensteuer (EWT)einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die restlichen 95 % gehen an sie.

3. Private Kreditrückzahlung (Abtretung)

  • Ablauf: Per Abtretungsvereinbarung (Assignment of Lease Revenues) fließen die verbleibenden 95 % der Pacht von ihrer Hand direkt auf mein Konto, um mein privates Grundstücksdarlehen zu tilgen. Sie erhält selbst erst Geld, wenn mein Kredit zu 100 % abbezahlt ist.
  • Steuer (Tilgung): Auf den reinen Kapitalanteil (die Tilgung) fällt für mich keine Quellensteuer und keine Einkommenssteuer an.
  • Steuer (Zinsen): Auf den reinen Zinsanteil der Rate zieht meine Bank automatisch 20 % Endsteuerab (Voraussetzung: mein Resident-Status via Quota- oder SRRV-Visum).

4. Firmenaufbau & Gesellschafterdarlehen

  • Ablauf: Die restlichen Gelder für die Infrastruktur leihe ich der Aktiengesellschaft als Gesellschafterdarlehen (Shareholder’s Loan). Die Firma zahlt mir das Geld aus den Erträgen/Gewinnen zurück.
  • Zinssatz: Ebenfalls marktübliche 5,0 % bis 6,0 % p.a. für die Anerkennung durch das Finanzamt.
  • Steuer (Tilgung): Auf die Rückzahlung des reinen Kreditkapitals durch die Firma an mich fällt keineQuellensteuer an.
  • Steuer (Zinsen): Auf die Zinszahlungen, die die Firma an mich ausschüttet, muss die Gesellschaft zwingend 24 % Quellensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.

2,5ha in Manila? Könnte ich gern :wink:

Du willst doch nur jemanden zum quatschen :smiley:

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und für die vielen Sun Downer :joy:

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OK mit Zustimmung von Guimaras folgende rechtlich unverbindliche KI Prüfung, das Ergebnis scheint insgesamt plausibel dargestellt, aber bebenötigt noch die Verifizierung durch einen philippinischen Rechtsanwalt. Aber der Fall liefert auch ein gutes Beispiel dafür, wie man leistungstarke, d.h. kostenpflichtige KI-Modelle in der heutigen Steuer- und Rechtsberatung effektiv nutzen kann (kostet mich übrigens Token; aber was macht man nicht alles für das Forum :hugs:)

Kurzergebnis

Das Grundgerüst aus dokumentiertem, verzinstem Darlehen, registrierter Real Estate Mortgage und Pacht an eine Gesellschaft, an der sie 60 % hält, ist der richtige Ansatz. Mehrere der zugrunde gelegten Rechts- und Steueraussagen sind aber noch zu verifizieren, da unbelegt. Die eigentlichen Restrisiken liegen in der Umqualifizierung des Darlehens und in der Durchsetzbarkeit und in familienrechtlichen Vorfragen.

1. Donor’s Tax

Prüfpunkt Einschätzung
Steuerstatus Wer dauerhaft auf den Philippinen lebt, ist vermutlich Resident Alien, also mit weltweitem Vermögen steuerpflichtig (NIRC Sec. 98/104). Maßgeblich ist der tatsächliche Aufenthalt, nicht der Visumstyp. Der Situs-Schutz entfällt.
Echtes Darlehen? Dafür: schriftlicher Vertrag, 5–6 % Zins, eingetragene REM. Dagegen: Rückzahlung nur aus künftigen Pachterträgen „nach Grace-Periode ab positivem Cashflow“. Sie erhält bis zur Volltilgung nichts und leistet keine persönliche Tilgung. Das ist ein Indiz für verdeckte Zuwendung oder Eigenkapital.
Nachbesserung Feste Tilgungstermine, persönliche Haftung und Fälligkeit unabhängig vom Cashflow. Die Grace-Periode sollte begrenzt sein.
Folge der Umqualifizierung Es gibt keine Art.-87-Nichtigkeit wie bei Eheleuten. Damit greifen 6 % über PHP 250.000 pro Jahr, die 30-Tage-Frist, Zuschläge und 10 Jahre Verjährung bei Nichtabgabe.
Familienstand der Partnerin Vorfrage: Ist einer von beiden noch verheiratet, etwa weil es für Filipinos keine Scheidung gibt? Dann gilt Art. 148 statt Art. 147 Family Code. Schenkungen zwischen Personen in Ehebruch oder Konkubinat sind nach Art. 739 Civil Code nichtig. Genau diese Konstellation lag in Frenzel vor.
Kapitaleinzahlung Finanziert G. ihre 150.000 PHP (60 % von 250.000)? Dann liegt eine Schenkung vor, die unter dem Freibetrag bleibt, oder ein zu dokumentierendes Darlehen. Zugleich stellt sich die Frage nach der wirtschaftlichen Inhaberschaft ihrer Anteile.

2. Korrekturbedarf bei den Annahmen

Annahme Bewertung
„5–6 % verpflichtend, sonst Anti-Dummy-Law“ Falsch. Das Anti-Dummy-Law (CA 108) regelt Nationalitätserfordernisse, keine Zinssätze. Zinsen sind nach Art. 1956 Civil Code nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geschuldet. Die Zinshöchstsätze des Usury Law sind nach meinem Kenntnisstand suspendiert. 5–6 % ist eine plausible Fremdvergleichsgröße. Deutsch entspricht sie dem 5,5 % des § 15 Abs. 1 BewG bei unverzinslichen Darlehen. Eine philippinische Rechtspflicht ist es nicht.
„Sie kann ohne meine Unterschrift weder verkaufen noch beleihen“ Rechtlich unzutreffend. Ein Veräußerungsverbot zulasten des Hypothekenschuldners ist nach Art. 2130 Civil Code nichtig. Die Sicherung wirkt über das annotierte Pfandrecht auf dem TCT, das dem Grundstück folgt. Faktisch bleibt es ein Hindernis für eine lastenfreie Veräußerung.
„Bank zieht 20 % Endsteuer auf den Zinsanteil“ Vermischt Sachverhalte. Die 20 % betreffen Zinsen auf Bankeinlagen. Zinsen aus einem privaten Darlehen unterliegen als PH-Einkünfte der regulären Besteuerung (Resident Alien: Staffeltarif) und werden vom Darlehensgeber selbst erklärt. Ein automatischer Bankabzug findet nicht statt.
„24 % Quellensteuer auf Gesellschafterzinsen“ Nicht belegbar. Ein solcher Satz ist mir nicht bekannt. Als Non-Resident Alien ohne Gewerbe wären es 25 % Final (Sec. 25(B) NIRC). Als Resident Alien greift die reguläre Besteuerung, und ein Einbehalt hängt an einer EWT-Kategorie. Bitte vom philippinischen CPA bestätigen lassen.
„5 % EWT auf die Pacht“ Zutreffend. Für Mieten aus Immobilien gilt ein Einbehalt von 5 % (RR 2-98, Sec. 2.57.2(J)). Der Withholding Agent muss den Einbehalt mit dem Formular 2307 bescheinigen und abführen. Zur Grace-Periode: Nach meiner Kenntnis entsteht die Einbehaltungspflicht bei Zahlung oder Fälligkeit bzw. Aufwandsverbuchung, je nachdem was früher eintritt. Eine Miete, die anfällt, aber gestundet wird, löst also den Einbehalt aus. Eine echte mietfreie Zeit vermeidet das. Bitte verifizieren.
Abtretung der Pacht Steuerlich bleibt die Verpächterin Einkommensbezieherin. Sie versteuert Miete (ggf. Umsatzsteuer oder Percentage Tax), obwohl sie bis zur Volltilgung kein Geld sieht. Dafür braucht es einen Liquiditätsplan.

3. Durchsetzbarkeit und Umgehungsrisiko

In Frenzel v. Catito wandte der Supreme Court die in-pari-delicto-Doktrin an und verwehrte dem ausländischen Partner die Rückforderung von Grundstücken und Geld. In Muller v. Muller verweigerte das Gericht dem deutschen Ehemann die Erstattung und lehnte Trust- und Billigkeitsargumente ab.

Beide Fälle betrafen aber verdeckte Käufe im Namen der Partnerin, keine dokumentierten Darlehen mit registrierter REM. Ein Darlehen an eine Filipina, die das Land rechtmäßig erwerben darf, lässt sich davon abgrenzen. Ob Gerichte das genauso sehen, ist offen. Die Abgrenzung wird schwächer, wenn er faktisch die Kontrolle über das Grundstück und dessen Erträge hat. Das gilt für die Kombination aus Abtretung sämtlicher Pachterträge, langer Laufzeit und Beteiligung an der Pächterin.

Als Ausländer darf er das Grundstück in der Zwangsverwertung nicht erwerben (Art. XII Sec. 7 Verfassung). Die REM sichert ihn also nur über den Verwertungserlös.

4. Checkliste für die Kanzlei

☐ Familienstand beider klären: Bestehende Ehe, Nullitätsverfahren, Art. 147 oder 148 Family Code, Art. 739 Civil Code.
☐ Tilgungsstruktur so gestalten, dass sie als echtes Darlehen trägt (fixe Termine, persönliche Haftung, begrenzte Grace-Periode).
☐ Quellensteuer bestätigen lassen: EWT-Zeitpunkt, Behandlung der Zinsen (Resident oder Non-Resident) und der behauptete 24-%-Satz.
☐ REM nach philippinischem Recht statt deutscher Grundschuld eintragen lassen.
☐ Dokumentensteuer prüfen (Documentary Stamp Tax auf Darlehen und REM, Sec. 179 und 195 NIRC).
☐ Wirtschaftliche Inhaberschaft der 60 % klären: Wer finanziert ihre Einlage?
☐ Prüfen, ob Zuflüsse und Gesellschafterdarlehen bei der BSP zu registrieren sind, damit Rückführung und Rückzahlung über Banken möglich bleiben.
☐ Deutsche Seite parallel prüfen: § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG (erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht) und der Zinsvorteil bei niedrig oder nicht verzinsten Darlehen.

Quellen: NIRC Sec. 25, 98–104, 179, 195; RR 2-98 i.d.F. RR 11-2018; Civil Code Art. 739, 1956, 2130; Family Code Art. 147/148; Verfassung Art. XII Sec. 7; Frenzel v. Catito, G.R. 143958; Muller v. Muller, G.R. 149615; § 2 ErbStG, § 15 BewG.

Hinweis: Die Punkte zu Art. 2130 und Art. 739 Civil Code, zum Usury Law, zum EWT-Zeitpunkt und zur BSP-Registrierung stammen aus meinem Wissensstand und sind vor Verwendung zu verifizieren. Eine belastbare Bewertung erfordert einen philippinischen Anwalt oder CPA.

Ja das ist ja mal eine ausführliche Bewertung meines bisherigen Modells. Und ja - da wird sich sicherlich auch noch das eine oder andere verändern. Das gesamte geplante Projekt wurde heute von der Anwältin zur Kanzlei Wirtschaftsprüferin (Certified Public Accountant) weiter geleitet. Ich denke nach deren Prüfung wird man den gesamten Plan dann verfeinern oder auch teilweise umstellen und das endgültige Vorgehen festlegen.
Neben den genannten Punkten sind da noch weitere zu berücksichtigen, die dann mit den Zweck der Firma, aber auch mit bestimmten Investment Incentive Programs und dem Create More Act zu tun haben und dadurch wird das ganze dann noch ein wenig komplizierter.
Ich denke mal, dass wir in so 8-12 Wochen das endgültig Konstrukt haben und dies dann Schritt für Schritt umsetzen (sofern es keine gravierenden Punkte gibt, die momentan noch nicht absehbar - jedenfalls für mich nicht absehbar - sind).

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Oder den ein oder anderen Skat-Nachmittag/-Abend. (Schafkopf geht natürlich auch).
Boule oder Badminton kann auch sein auf Guimaras-Island

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Schafkopf kann ich nicht, dafür habe ich nicht lange genug in Bayern gewohnt :smiley: Aber auf ne Runde Skat, warum nicht :slight_smile:

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Das freut mich…„18/20 nur nicht passen“

Intensiv Skat gespielt habe ich in sehr jungen Jahren. Später ganz gelegentlich - bei uns in Franken (das nördlichste Anhängsel zu Bayern​:laughing:) wurde deutlich mehr Schafkopf gespielt.
Aber, was man in jungen Jahren lernt, hält sich ja bekanntlich länger​:grin:
Also…auf bald mal :club_suit::spade_suit::heart::diamond_suit:ab 202x

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Na dann lass uns das nächste mal schafkopf spielen wenn meine pinay da ist sind wir auch 4 :grin:

Hehehe…okay. Kann sie denn schon „Schafkopfen“?:thinking::wink:

Hast eine Ahnung welche Bambusart verwendet wird? Bambus ist nicht gleich Bambus. Kommt der Bambus aus Negros?

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Der Bambus ist der Bambusa blumeana (auf den Philippinen bekannt als „Bolo“ oder „Kawayan Tinik“). Es werden nur Stämme verarbeitet, die schon 3-4 Jahre alt sind.

Wächst auch viel auf Negros und von dort kommen auch die Hauptanbieter, die mit dieser Technologie arbeiten.

Habe mal Tante Google befragt, wie dieser Bambus behandelt wird:

Auswaschen der Stärke: Der Bambus wird in großen Tanks gewässert, um den natürlichen Zucker und die Stärke komplett herauszuwaschen. Dadurch verliert das Material seine Attraktivität für Schädlinge (insb. Pulverbohrkäfer).

Imprägnierung (Borat-Salz-Behandlung): Die Stämme werden in eine Borat-Salzlösung (eine Mischung aus Borax und Borsäure) eingelegt. Dieses umweltfreundliche Mineralsalz zieht vollständig in die Fasern ein und schützt dauerhaft gegen Termiten, Insekten und Pilzbefall. Da der Bambus die Lösung komplett absorbiert, entsteht bei diesem geschlossenen Prozess kein chemischer Abfall.

Trocknung (Air Drying): Nach dem Bad tropfen die Stämme ab und werden kontrolliert an der Luft getrocknet, bis die Restfeuchtigkeit auf ein exakt definiertes, stabiles Niveau sinkt, um Rissbildungen im späteren Bauwerk zu verhindern.

Danke! Die Bambusart wächst auch auf Samar (sagt zumindest Google).
Wenn Du mit dem Bau startest freue ich mich über detaillierte Berichterstattung. Diese Bauweise ist äußerst interessant.

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…auch für mich…:smiling_face_with_sunglasses::cowboy_hat_face:

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Ich werde dann berichten, das wird aber erst irgendwann im nächsten Jahr sein

@Guimaras also wird dein haus ein Bambus haus (ohne jetzt 100% des threads gelesen zu haben)

Nein, es wir ein zertifiziertes Haus mit einer Bambusframe und Zementauffüllung werden, welches auch für heftige Taifune und Erdbeben zertifiziert ist.
Der Zement hat aber keine Eisenbewehrung sondern eine Art von geflochtenen Bambusmappen.
Durch diese Technologie genauso oder sogar noch bessere Stabilität bei Stürmen und Erdbeben, gleichzeitig sind die Räume kühler und man braucht weniger AC und es kostet auch noch ca. 20 % weniger als ein normaler Betonskelett / Hollow Block Bau.

Also es sieht aus wie ein normaler Bau mit oder aus Beton, aber im inneren der Wände ist Bambus.

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