Erbschaft aus Deutschland zurück auf die Philippinen

Zu einer Rückführung der Erbschaft aus D liest man kaum etwas. Es wäre interessant zu wissen, wie dies alles ablief? (Anwälte, Rücküberweisung,…)

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Bei Nachlassvermögen in unterschiedlichen Staaten gilt das sogenannte lex rei sitae, das heißt das Vermögen wird immer nach dem Recht desjenigen Staates vererbt, in dem es sich befindet. Vermögen in Deutschland wird daher ausschließlich nach deutschem Recht, Vermögen auf den Philippinen ausschließlich nach dortigem Recht vererbt.

Was das aber für Steuern, Gebühren oder auch hinsichtlich der Geldeinfuhr auf die Philippinen bedeutet, weiss ich allerdings nicht.

Ihr Testament habe ich mit ihr vor Jahren zusammen am PC aufgesetzt und sie hat es dann von Hand mehrfach abgeschrieben.
Das war die einfachst mögliche Testamentvorlage, die ich damals im Inet fand.
Klar und eindeutig nur ihre Nichte auf den Phils als Erbe eingesetzt.
Weil wenn kompliziert, dann leicht anfechtbar.

Wir bekamen damals keinen Abschrieb, obwohl sie uns mit anderen Personen als Testamentsvollstrecker einsetzte.
Warum das so war, weiß ich nicht mehr.
Jedenfalls waren wir eh nicht in Dt als sie starb, also hättens auch gar nicht machen können.
Meine Frau hat nur mal mit der Dt-Phils Familie telefoniert, die das dann alles vollstreckt hatten.
Wir kennen die nur flüchtig.
Von unabhängigen Seiten habe ich aber schon mehrfach erfahren, dass die das einwandfrei durchgezogen haben, muß aber ordentlich Arbeit gewesen sein.

Jedenfalls war das auch ein Rachetestament gegenüber der Schwester ihres Mannes.
Denn sie hatte ihr angeboten den Teil des größeren Hauses für relativ wenig Geld abzukaufen.
Diese immer, sie habe kein Geld…
Sie wollte es halt für ihre Kids geschenkt bekommen.
Die gestorbene war die beste Freundin meiner Frau.
Diese wollte ihre letzten Lebensjahre unbedingt auf den Phils verbringen.
Dafür brauchte sie das Geld.
Sonst war schon alles nach dem Tod ihres Mannes verhökert, Witwenrente klein.

Nun ja, jetzt mußte die Schwester ihres Mannes wesentlich mehr Geld hinlegen um die Immo zu bekommen wie ich erfahren habe.
Komischerweise, da war dann das Geld aber doch plötzlich da.
Zur Freude der Pinoyfamilie.

Also, haben die Testamentsvollstreckung nicht gemacht, kann daher darüber nichts berichten.

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Meine Situation:

Die Schwester meiner Frau ist ledig, wohnhaft in Luxemburg, mit Eigentumswohnung, und es existiert noch ein Bruder auf den Phils

Da ich eventuell in einer ähnlichen Lage sein könnte, hier ein paar weitere Fragen:

Wie ist es nun mit Anwälten? Reicht ein Anwalt hier, oder muss ein phil. Anwalt zum Bruder zwischengeschaltet werden?

Wie steht es mit Erbschaftssteuern auf den Phils?

Verkaufswert der Wohnung um 600k €, wovon dann 200k € als Erbschaft an den Bruder zurückzuführen wären … Summe grob geschätzt.

Leider habe ich keine Telefonnummer von denen die die Testamentsvollstreckung gemacht haben, sonst hätte ich fragen können.
Wir haben das Paar nur ein mal bei ihrer Geburtstagsfeier in einem Restaurant gesehen.
Ich kann mich nur noch erinnern, dass in den Phils anscheinend immer Erbschaftssteuer fällig wird.
Was ja laut Doppelbesteuerung bei anderen Einnahmen aus dem Ausland nicht der Fall ist.
Vermutlich hat Dt u. die Phils bei der Steuer zugeschlagen.
Es hieß damals, dass nach Abzug aller Kosten und Steuern nur noch etwas mehr als die Hälfte auf den Phils vom Erbe ankam.
Guck mal hier:
https://www.lawyer-philippines.com/articles/understanding-estate-tax-payment-deadlines-in-the-philippines

Estate tax is a tax imposed on the right of a deceased person’s estate to transfer ownership of their properties to their heirs. It is based on the total net estate value of the decedent and includes all properties, whether real or personal, within the Philippines or abroad, which are transferred through inheritance.

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In Luxemburg unterliegt die Erbschaft zwischen Geschwistern der Erbschaftsteuer. Der Steuersatz hängt davon ab, ob es sich um den gesetzlichen Erbteil handelt oder ob ein Testament vorliegt. Bei gesetzlichem Erbteil fallen 6 % Steuern an.

Wenn die Phils auch noch 6 % draufschlagen würden, wäre das ja noch ok…

In Dt kommt es auf den Verwandtschaftsgrad an.
Geschwister Freibetrag nur 20000 Euro.
Kids 400000
Ehefrau 500000 (Sonderregelung da nicht verwandt)
Steuersatz danach richtet sich nach der Höhe des zu erbenden Betrages.
Zwischen 7 bis 30%

Vielleicht weiß ja einer unserer Expats, wie es sich bei Erbschaften aus dem Ausland auf den Phils verhält?

Es ist mir immer noch ein Rätsel … :slight_smile:

In den Philippinen gibt es keine Erbschaftsteuer (nach unserem Rechtssystem), sondern eine sogenannte Nachlasssteuer von 6 %, die pauschal auf den Wert des Nachlasses des Verstorbenen erhoben wird, unabhängig davon wer davon was erbt.

Da es bei Pusa’s Fall ja um ein im Ausland befindlichen Nachlasses handelt, kann nach meinem Verständnis der philippinische Staat darauf keine Nachlasssteuer erheben.

Aber das ist halt mein Rechtsverständnis dieser Sachlage. Kompliziert.
Werden wohl nur Rechtsanwälte aus den luxemburgischen und philippinischen Rechtskreisen beantworten können.

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Aus deutscher Sicht muss man in unterscheiden, ob die unbeschränkte oder beschränkte Erbschaftssteuerpflicht zur Anwendung kommt. Falls Erblasser oder Erbe im steuerlichen Sinne Inländer waren, d.h. ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, greift die unbeschränkte Erbschaftssteuerpflicht auf das weltweite Vermögen. Andernfalls greift die beschränkte Erbschaftssteuerpflicht soweit deutsches Vermögen (Immobilien?) durch diesen Erbfall übertragen wurde. Falls du professionelle Beratung bzw. Hilfe brauchst, kontaktiere mich bitte über PM.

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Gibt es zu dem Thema irgendwo eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der konkreten Problemstellung?

@Prof ,

Ich denke, Du richtest Deine Frage oben an mich, daher habe ich den Ausgangspost als Erklärung verlinkt. Zusätzlich musst Du wissen, dass es sich hier um das Luxemburger Erbrecht handelt, und das ist mir bekannt.

Mir ging es eher um die PH-Seite, da bin ich unwissend z.B. ob ein PH Anwalt eingeschaltet werden muss? Oder würde die Erbschaft komplett vom L-Anwalt mit dem Bruder auf den PH abgewickelt werden? Und eben was noch so alles anfallen würde ( z.B. Geldüberweisung)?

@Pusa Nur nochmals zum Verständnis: deine Schwester (mit Wohnsitz in Luxemburg?) als potentielle Erblasserin möchte eine in Luxemburg belegene Wohnung an WEN konkret vererben oder schon zu Lebzeiten übertragen? Da die Wohnung in Luxemburg ist, verstehe ich den Philippinen Bezug noch nicht ganz. Ich denke, dass nur das in den Philippinen belegene Vermögen der dortigen Nachlass-Steuer von 6 % unterliegt.

Es handelt sich hierbei um die Schwester meiner Frau. Sie ist ledig mit Eigentumswohnung hier in Luxemburg. Wir reden hier was mit der Erbschaft im Falle ihres Todes passieren wird, und die Erbschaft geteilt werden wird. 2 noch hier lebende Schwester, also auch meine Frau, leben in Luxemburg, ein Bruder lebt auf den Philippinen.

OK @Pusa, die Schwester sollte mal auf alle Falle nur einen Erben in Luxemburg bestimmen, und die beiden anderen „Erben“ über (Geld)-Vermächtnisse bedenken. Denn nichts komplizierteres gibt es wie eine grenzüberschreitende Erbengemeinschaft. Also sollte vermieden werden, dass der auf den Philippinen lebende Bruder Erbe einer in Luxemburg belegene Wohnung wird, das wird rechtlich zu kompliziert. Über Geld-Vermächtnisse kann man aber eine Gleichverteilung hinbekommen. Steuerlich sehe ich für den Bruder auf der Philippinen kein Problem, da es sich um ausländisches und nicht philippinisches Vermögen handelt. Die Notwendigkeit für einen philippinischen Anwalt sehe ich auch nicht; denn es ist eine Frage der richtigen Testament-Gestaltung nach europäischer Erbrechtsverordnung!
Falls wirklich alle 3 Geschwister „Erben“ im rechtlichen Sinne werden sollen, dann sollte die Schwester möglichst einen Luxemburger Treuhänder bzw. Testament-Vollstrecker für die Abwicklung bestellen.

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Und genau daran habe ich gedacht … Danke … ich kann mir gut vorstellen, dass, sollte 150k€ urplötzlich in falsche Hände gelangen, der Wohlstand mit schnellem Ende eintrifft. :sweat_smile:

Auf alle Fälle sollte die Schwester ein belastbares Testament am besten mit Beratung eines Luxemburger Notars erstellen. Wenn sie nichts macht, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge und die endet dann in einer chaotischen Erbengemeinschaft.

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Danke für den Rat. Sehe ich auch so. Nicht nur das, es bricht der Wohlstand auf den PH aus … und endigt sehr rasch im Nichts

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