Einbürgerung - der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit - unsere Erfahrung

Einbürgerung meiner Frau aus den Philippinen – unsere Erfahrung & Tipps

Hallo zusammen,
ich wollte heute mal unsere Erfahrungen zur Einbürgerung meiner Frau aus den Philippinen teilen – vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen weiter, der sich noch am Anfang des Prozesses befindet.

Kurz zu uns:
Meine Frau ist im Januar 2021 nach Deutschland gekommen und lebt hier seitdem durchgehend. Nach genau drei Jahren und fünf Monaten hat sie jetzt erfolgreich ihre Einbürgerungsurkunde erhalten – und wenige Tage später auch schon ihren deutschen Personalausweis in den Händen gehalten. :tada:

Wie funktioniert das grundsätzlich?
Wenn man als Ehepartner*in eines deutschen Staatsbürgers oder einer deutschen Staatsbürgerin nach Deutschland kommt (also z. B. im Rahmen des Familiennachzugs), kann man sich bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und zwei Jahren Ehe einbürgern lassen – sofern man die sonstigen Voraussetzungen erfüllt. Dazu zählen u. a.:

gesicherter Lebensunterhalt (kein Bürgergeld oder Sozialhilfe),

ausreichende Deutschkenntnisse (mind. B1),

bestandener Einbürgerungstest,

keine schwerwiegenden Straftaten,

Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Wie lange dauert das Ganze?
Das hängt stark von der Region ab. In vielen Städten (z. B. Paderborn) steht auf der offiziellen Webseite, dass es 6–8 Monate dauert, bis der Antrag überhaupt gesichtet wird – d. h. bevor überhaupt jemand damit anfängt.

:backhand_index_pointing_right: Tipp aus eigener Erfahrung:
Wenn man weiß, dass die Voraussetzungen bald erfüllt sind, kann es sich lohnen, den Antrag schon ca. sechs Monate vorher zu stellen. Das geht, auch wenn z. B. die drei Jahre Aufenthalt noch nicht ganz erreicht sind.
Zwar besteht rein rechtlich ein Restrisiko, dass der Antrag dann als verfrüht und damit kostenpflichtig abgelehnt wird, aber in der Praxis ist dieses Risiko sehr gering – vor allem, wenn man z. B. in einem formlosen Begleitschreiben erklärt, dass die Voraussetzungen in Kürze erfüllt sein werden und man eine zügige Bearbeitung anstrebt.

:name_badge: Philippinische Mittelnamen – ein Hinweis für alle aus dem PH-Raum:
Auf den Philippinen ist es üblich, den Mädchennamen der Mutter als Middle Name zu führen. In Deutschland wird dieser aber oft als zweiter Vorname interpretiert – was zu Verwirrung oder falscher Schreibweise in Dokumenten führen kann (z. B. Jamie Santos Cruz → Jamie Santos-Cruz).
:right_arrow: Tipp: Nach der Einbürgerung kann man den sogenannten „zweiten Vornamen“ – also den philippinischen Middle Name – ganz unkompliziert beim Standesamt streichen lassen.
Ein Termin genügt, und es wird ein Name nach deutschem Namensrecht festgelegt. Selbst bereits ausgestellte Urkunden (z. B. Heiratsurkunden) können rückwirkend korrigiert werden – bei uns war das problemlos möglich.

Was braucht man sonst?
In unserem Fall waren das unter anderem:

Pass und Aufenthaltstitel (bzw. später Niederlassungserlaubnis),

Heiratsurkunde,

Nachweise über Deutschkenntnisse und den Einbürgerungstest,

Mietvertrag und Nachweis über Einkommen,

Ausgefüllter Einbürgerungsantrag (je nach Bundesland leicht unterschiedlich).

Namensänderung danach?
Nach der Einbürgerung kann man – falls gewünscht – den Namen nach deutschem Recht anpassen lassen, auch wenn schon ein deutscher Pass beantragt wurde. Das geht über das Standesamt (§ 43 PStG oder § 3 NamÄndG).

Falls ihr Fragen habt, gerne melden!
Viele Grüße

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Gratulation.

Nur als Frage:

  • handelt es sich hier um eine „Expresseinbürgerung“ (die es künftig nicht mehr geben soll)?
  • nur möglich bei aktiver Beschäftigung (also keine „Hausfrau“?)
  • Mietvertrag auf ihren Namen?

Hi @gobi danke.

Nein nach § 9
(1) Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Deutscher sollen unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 eingebürgert werden, wenn sie seit drei Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht.

Dieser Bestand auch schon vor der „Expresseinbürgerung“ und soll zum glück auch nicht geändert werden :).

Lebensunterhalt durch meine Arbeit gesichert das reicht. Mietvertrag auf uns beide zusammen

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