Eigentumsverhältnisse an Lot und Haus

Ich habe gelernt, das auf den Philippinen Ausländer nicht Eigentümer von Grundstücken werden können. Sie dürfen aber Eigentümer des Hauses auf dem Grundstück sein. Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Meiner Partnerin gehört das Lot. Das darauf stehende Haus gehört mir. Habe ich dann ein Wohnrecht im Haus und ein Betretungsrecht für das Lot?
  2. Könnte meine Partnerin theoretisch verlangen, dass ich das Haus rückbaue und woanders neu errichte ?
  3. Könnte ich, auch theoretisch, meiner Partnerin verbieten „mein“ Haus zu betreten.
    Vielleicht war schon einmal jemand mit diesen Fragen konfrontiert. Bin interessiert an Euren Erfahrungen und Eurem Wissen.

Wer sagt, dass das Haus dir gehört?
Im Normalfall ist es Gemeinschaftseigentum.

ich nehme mal an, ihr seit verheiratet.
Dann greift in den Philippinen standardmäßig "Absolute Community“ (Gütergemeinschaft), also alle Besitztümer gehören beiden zu 50%.
Soweit dann also alles - zumindest gesetzlich - geregelt. Wie man das aber im Zweifelsfall durchsetz - kann tricky werden

Solltet ihr nicht verheiratet sein, gehört dir ersteinmal gar nichts.
Soweit ich das philippinische Recht verstehe, hast du nur ein Betretungsrecht für den Fall, das du das Land von ihr geleast hast. Somit bist du der rechtliche Nutzer des Lots.
Ob sie daraus aber auch ergibt, dass du ihr den Zutritt zum Lot und Haus verbieten kannst - keine Ahnung.

Es kommt auch drauf an, wer in der building permit steht.
Die kann als Besitznachweis dienen, wenn keine gegenteiligen Verträge vorliegen.

Ist das Lot während der Ehe als Gemeinschaftseigentum erworben, kann man es nicht vom Partner leasen. Verträge sind ungültig.

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Ich meine zum Leasing irgendwo gelesen zu haben, daß dies unter Eheleuten nicht möglich sei…

Ich habe auch das „building permit“ auf meinen Namen ausstellen lassen, nachdem mir ein Bekannter diesen Tip gegeben hat. So könne, meinte er, nicht einfach einer von beiden alles verkaufen.
Wie weit das im Falle eines Falles wirklich trägt - :man_shrugging: keine Ahnung.

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Ja unter Eheleuten ist es nicht möglich.
Deshalb meinte ich auch, falls sie nicht verheiratet sind.

es kommt weiterhin auf den grad des zerwuerfnisses zwischen dem paar an , um so groesser das ist oder wird um so weniger werden die chancen in der realitaet seine rechte als auslaender durchzusetzen , egal um welchen vertraege es sich handelt .
eine genaue zustandsbeschreibung waere notwendig um das einigermassen zu analysieren ,
wenn es „nur“ deine freundin ist und keine eingetragenen kinder vorhanden sind ist man generell der looser , bei haus sowie bei land

Wie hier bereits geschrieben wurde, besteht auf den Philippinen i.dR. Gütergemeinschaft, was sich normalerweise auch auf das hier gegenständliche Haus bezieht. Der Vollständigkeithalber sei angemerkt, dass auch auf den Philippinen vertraglich ein anderer Güterstand als der Regelgüterstand per Ehevertrag vereinbart werden kann. Dies scheint aber hier nicht der Fall zu sein.

…das hatte ich nicht in dem Kontext verstanden - nu is abba klaar😅

Das ist interessant. Wir sind nicht miteinander verheiratet und haben keine gemeinsamen Kinder. Wenn ich also ein Lot auf den Namen meiner Partnerin kaufe (denn anders geht es ja nicht), dann bin ich 100% von ihr abhängig und kann auch keinen Besitz am Haus reklamieren ? Das klingt nach Matriarchart :lying_face:.

da geht kein weg dran vorbei :grinning_face:
du kannst aber reklamieren , dann bist du wenigstens beschaeftigt :laughing:

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Gut zu wissen, das Leben ist eben voller Überraschungen :rofl:

Merkwürdige und wohl eher eine typisch deutsche Diskussion.. Sorry, wenn man zusammen baut und lebt, sollte an vielleicht doch etwas mehr Vertrauen haben.

Zu den rechtlichen Fakten …sorry wenn ich mal wieder den „Oberlehrer“ spiele :innocent:

Andere als im deutschen Sachenrecht, können im phil. Zivilrecht Eigentum an Grund und Boden und Eigentum am Gebäude auseinanderfallen. D.h. Gebäude sind nicht zwingend wesentliche Bestandteile des Grundstücks wie im deutschen Recht (§§ 93 ff. BGB). Somit ist es im philippinischen Recht zulässig, dass:

  • Person A Eigentümer des Grundstücks ist und
  • Person B Eigentümer des darauf errichteten Gebäudes

Entscheidend für das Eigentum am Gebäude ist, wer als Bauherr gebaut hat oder vom wem die Mittel für den Bau stammen. Art. 448–456 Civil Code regelt detailliert die Folgen von Bauen in gutem Glauben („builder in good faith“); d.h. hat der Bauherr angenommen, bauen zu dürfen, und keine Kenntnis vom fremden Eigentum gehabt, dann hat der Grundstückseigentümer Wahlrechte: a) Übernahme des Gebäudes gegen Entschädigung oder b) Verkauf des Grundstücks an den Bauherrn (außer bei Unverhältnismäßigkeit).

Dann ist noch der Fall des Bauen im bösen Glauben geregelt, d.h. hat der Bauherr wissentlich auf fremdem Grund gebaut, kann der Grundstückseigentümer Abriss verlangen oder
das Gebäude ohne Entschädigung übernehmen.

Wichtig: Ausländer dürfen zwar KEIN Land erwerben, aber Gebäude dürfen sie sehr wohl besitzen. Falls also das Gebäude von einem Ausländer als Bauherr finanziert wurde, kann es ihm auch rechtlich zugeordnet werden. Allerdings sollte man ein solches Konstrukt vertraglich sauber absichern (Lease, Usufruct, superficies-ähnliche Konstruktionen).

Ganz grundsätzlich finde ich es schon interessant, dass viele User meinen sich mit halbgaren Internetrecherchen und Laienmeinungen sich eine professionelle rechtliche Prüfung und Beratung sparen zu können, und es fehlt leider oft ein Grundverständnis von rechtlichen Zusammenhängen - dadurch ist Streit und Chaos schon vorprogrammiert.

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So kann man das nicht stehen lassen.

Sicher sind die allermeisten Partnerschaften zwischen „Internationalen“ und Einheimischen so gestrickt, daß auf philippinischer Seite eine (junge) Frau steht. Aber das gibt es auch andersherum.
Fakt ist aber, daß der Nicht-Philippino kein Grundstück auf seinen Namen erwerben kann.

ich finde es viel interessanter wenn man theorien so exzessiv und rechthaberisch versucht zu analysieren , es zeugt immer wieder wie weit personen vom alltaeglichen leben in den philippinen entfernt sind , ich habe hier seit 1996 schon jede menge dieser leute kennen gelernt und in den allerseltensten faellen gab es eine einigung auf dem boden philippinischer gesetze so das man als auslaender sein recht bekam . wie gesagt haengt alles von der partnerin und deren persoenlicher entwicklung in der hier lebenden gemeinschaft ab .

es sollte eben keine werden , aber du hast es dann doch geschafft :slightly_smiling_face:

Die Einstellung, dass man als Ausländer ohnehin keine Chance hätte, kann man haben, oder eben nicht.
Ich bin da eher der Typ, der versucht nach Recht und Gesetz vorzugehen. Aber von Beginn an.
Ohne Einzelheiten zu kennen, kann man doch nur auf dieser Basis Ratschläge geben.
Zu breit ist das Spektrum der Möglichkeiten im Einzelfall.
Parameter zur Einschätzung der Lage wären z.B.
Frau auf Krawall aus
Clan im Hintergrund einflussreich und Finanzstark
Lot im Familienbesitz oder Fremdkauf
Lot mit sauberem Alleintitel
Wert des Haus im Verhältnis zum Lot
usw.

Wenn man ein Lot auf die Freundin kauft, die Herkunft des Geldes gleich dabei belegt und dieses Lot sogleich leased, kann man drauf bauen und ist Besitzer des Hauses.
Zugang und Rechte sind Teil des Leasingvertrages.
Das kann man sauber hinkriegen.

Das Gegenteil wäre vielleicht eine nicht selten vorkommende Geschichte, wo man bereits zusammen in einem Haus lebt, zwar alles bezahlt hat, aber sich um nichts gekümmert, bis die Füße kalt werden, weil es die Beziehung auch schon ist.
Dann noch einen Vertrag machen und glauben man könnte was „retten“ und die Frau rauswerfen, wird scheitern, selbst wenn alle Unterschriften vorhanden wären.

Ich denke man versteht was ich meine.

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Nun… wer seine deutsche Brille hier nicht ablegen kann, oder gar noch schnell auf Krawall gebürstet ist, sollte entweder mieten oder den Totalverlust immer mit einkalkulieren und auch verschmerzen können…

Ansonsten ist das philippinische ‚Recht‘ simpel:

  1. Möglichkeit: ihr vertragt euch und niemand interessiert sich für innerfamiliäre Besitzverhältnisse… alles ist in Butter…

  2. Möglichkeit: ihr vertragt euch nicht (mehr), aber die Pinay lässt dich weiter in deinem Haus wohnen und wartet auf dein Ableben… (braucht ein dickes Fell)

  3. Möglichkeit: ihr vertragt euch nicht mehr und die Pinay schmeisst dich raus, oder du überlässt der Pinay gleich freiwillig Haus und Hof, um irgendwo anders neu anzufangen…

  4. Möglichkeit: Recht haben wollen…
    will bewiesen sein… und daraus auch noch Recht zu bekommen, ist schon in Deutschland nicht regelmäßig leicht zu verwirklichen… hier auf den Pinas bist du als AFaM erst einmal der Gelackmeierte… selbst nach einem (vermeintlichen) ‚Sieg‘ (nach Jahren) vor Gericht…

Streit mit Pinoys zu suchen und dann vielleicht sogar noch vor Gericht Recht zu bekommen, ist meiner Erfahrung nach grundsätzlich nur was für Menschen, welche sich ausschließlich im Kriegszustand mit jedem und allem wohlfühlen und mit verklärtem Blick nur auf sich selbst den Heldentod anstreben…

Grundstücksstreitigkeiten enden selbst unter Pinoys - auch innerhalb der Familie - überdurchschnittlich oft mit Mord und Totschlag…

Letztendlich rate ich jedem, welcher sich schon über die Lebensumstände in Deutschland regelmäßig zu echauffieren weiß, nur dringend davon ab, auszuwandern… erst recht nicht auf die Philippinen!

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Wie meinst du das mit „andersherum“ ?

Ich wohne ja nicht auf den Phils und kenne viele Paare. Die sind ALLE in einem Alter, mehr oder weniger.

Das hier ist der alles entscheidenden Absatz. Da ist einiges möglich, man muß es nur verstehen.
Ohne Anwalt und Notar geht das natürlich nicht.
Das habe ich auch schon von einer philippinischen Anwältin so gehört.

Da hat der Prof schon recht! Und ist keinesfalls rechthaberisch!

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Na, es gibt einige Partnerschaften/Ehen, wo der Mann von den Phils kommt und die Frau „aus der Fremde“.

Daß es andersherum (sprich „freie Liebe“) hier in diesem eigentlich stark konservativ und religiös geprägten Land auch sehr viel gibt, steht nochmal auf einem anderen Papier.:wink:

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