Ehe-Annullierungs- und Nichtigkeitsklagen müssen nun elektronisch eingereicht werden

er Oberste Gerichtshof (SC – Supreme Court) hat am Freitag erklärt, dass Annullierungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Ehen nun elektronisch eingereicht und zugestellt werden müssen. – – In einer Pressemitteilung teilte der SC mit, dass er Regel 13-A der Zivilprozessordnung erweitert habe, die die elektronische Einreichung und Zustellung von Schriftsätzen, Anträgen und anderen Dokumenten in Zivilverfahren vor Gerichten erster und zweiter Instanz vorschreibt.

Der SC erklärte, dieser Schritt sei Teil seiner Bemühungen, Gerichtsverfahren im Rahmen des strategischen Plans für Justizinnovationen 2022-2027 zu rationalisieren.

Vor dieser Änderung galt Regel 13-A nicht für besondere Verfahren wie Eheannullierungs- und Ehenichtigkeitsverfahren.

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