Das Schengenvisum, Informationen, Rechtliches & Tipps

Das Schengenvisum deckt vom Gesetz her folgende Einreisegründe ab:

-Besuch

-Geschäftsreise

-Tourismus

-Messebesucher und Aussteller

-Seeleute

Hier vor allem zusammengefasst für die Bereiche Besuch / Tourismus, denn das sind ja im wesentlichen die Grundlagen um Freund/Freundin oder Bekannte / Verwandte die Einreise zu ermöglichen.

Ein Schengenvisum kann für die Dauer von 90 Aufenthaltstagen innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten (180 Tagen) beantragt werden.

Oder – aber dies muss dann auch gesondert begründet werden, ein Multi-Schengenvisum, welches zur mehrmaligen Einreise innerhalb eines Jahres berechtigt.

Die Gesamtanzahl der Aufenthaltstagen bleibt aber bei 90.

Das Visum muss immer von dem Land ausgestellt werden, welches das Hautreiseziel ist. Mit dem Visum darf man sich dann aber im gesamten Schengenraum (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Kroatien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) aufhalten und hin und her reisen.

Aber aufpassen – mit einem normalen Schengenvisum kann man z.B. nicht nach England reisen und dann wieder zurück, da dieses Visum nur zur einmaligen Einreise berechtigt. Anders natürlich bei dem Visum mit mehrmaliger Einreise.

Ein Schengenvisum ist nicht mit dem „Heiratsvisum“ gleichzusetzen.

Obwohl es gesetzlich erlaubt ist, auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in Deutschland zu heiraten, wird dies zum Einen etwas knapp mit der Zeit, um alle Vorgaben einer solchen Eheschließung und die Hochzeit in dieser Zeitspanne zu realisieren und zweitens muss (!) der Ehepartner danach wieder in sein Heimatland zurück, um ein Visum zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) zu beantragen.

Einer Verlängerung des Schengenvisums wird auch nach einer Heirat grundsätzlich nicht zugestimmt.

ANTRAG

Der Antrag muss persönlich bei VFS Global in Manila oder Cebu gestellt werden. Erst wenn man alle erforderlichen Unterlagen hat, sollte man sich für einen Antragstermin registrieren hier.

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Man muss den Ausdruck des Antragsformulars mit Kopien im Format A4 aller antragsbegründenden Unterlagen vorlegen und auch die Originale beifügen.

Hier die Liste wie von der DBM (Deutsche Botschaft Manila) angegeben:

  • Ihr gültiger Reisepass. Bitte beachten Sie: Ihr Reisepass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens drei Monate gültig sein.

  • Ein Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars, das Sie bitte hier herunterladen

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss. Das zweite Foto erhalten Sie später zurück.

  • Visumgebühr EUR 90,00 Euro, zahlbar in PHP (EUR 45,00 Euro für Antragsteller im Alter von 6 - 11 Jahren; gebührenfrei für Antragsteller unter 6 Jahren und für Ehepartner und minderjährige Kinder von Deutschen oder Unionsbürgern)

  • Einladungsschreiben

  • Nachweis, dass die Kosten Ihres Aufenthalts in Deutschland gesichert sind: Ihre original Bankbestätigung sowie Kontoauszüge der letzten sechs Monate oder eine Verpflichtungserklärung des Einladers nach §§ 66-68 AufenthG von der örtlichen Ausländerbehörde

  • Nachweise Ihrer Verwurzelung auf den Philippinen: Arbeitsvertrag und Kontoauszüge mit dem Eingang der letzten 6 Monatsgehälter auf Ihrem Konto (falls Sie angestellt sind), Gewerbeanmeldung, letzter Steuerbescheid und Kontoauszüge der letzten 6 Monate (falls Sie selbständig sind) oder Schulbescheinigung / Studienbescheinigung (falls Sie Schüler oder Student sind). Legen Sie bitte den Grundbuchauszug („land title“) im Original vor, falls Sie Grundbesitz haben. Wenn Sie verheiratet sind und / oder Kinder haben, weisen Sie dies bitte durch PSA Heiratsurkunde / Geburtsurkunden nach.

  • Falls Sie bereits in einen Schengenstaat gereist sind: Kopie Ihres damaligen Schengen Visums

  • Falls Sie zum ersten Mal nach Deutschland reisen, legen Sie bitte eine formlose Erklärung vor, in der Sie Ihre Absicht darlegen, das Schengengebiet vor Ablauf Ihres Visums wieder zu verlassen. Was genau stellt für Sie einen Anreiz dar, auf die Philippinen zurückzukehren und können Sie diese Umstände nachweisen?

  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Eine Liste von Versicherern, die einen ausreichenden Versicherungsschutz bieten, finden Sie hier: Recommended List of Insurance CompaniesPDF / 166 KB. Bei Reisekrankenversicherungen anderer Unternehmen muss sich aus den vorgelegten Versicherungsunterlagen ergeben, dass die in der Liste genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Zusätzliche Unterlagen für minderjährige Antragsteller:

  • Persönliche Vorsprache der sorgeberechtigten Elternteile mit ihren Reisepässen oder Personalausweisen. Im Ausland wohnhafte Elternteile, die nicht persönlich bei der Botschaft erscheinen können, können eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen, auf der ihre Unterschrift durch die zustände deutsche Botschaft oder die zuständige Stadtverwaltung in Deutschland beglaubigt wurde.

  • Wenn die Eltern des Kindes verheiratet waren und ein Elternteil verstorben ist: PSA Sterbeurkunde

  • Wenn die Eltern des Kindes verheiratet waren und derzeit nur einer der Elternteile das Sorgerecht hat: Scheidungs- oder Annulierungsurteil oder sonstiger Gerichtsbeschluss, aus dem sich die gerichtliche Sorgerechtsentscheidung ergibt

  • PSA Geburtsurkunde des Kindes

Alles zum Nachlesen und weitere Information findet man unter

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Meine Frau startete mit dem Schengenvisum und einmaliger Einreise. Ich glaube, dass sie dann beim nächsten Mal ein Visum mit zweimaliger Einreise bekam, kann mich aber nicht mehr im Detail erinnern. Zum Finale gab es dann ein Schengenvisum für 5 Jahre mit mehrmaliger Einreise (5 year Schengen multi entry).

Jetzt ist die Situation eine andere, weil wir in einem EU Land leben, welches nicht Teil des Schengenraumes ist. Da gibt es wieder eigene Regeln, aber die dürften hier nicht so von Interesse sein, denke ich.

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Ich habe tatsächlich noch NIE ein Schengen Visum gesehen für D welches nur zur einmaligen Einreise berechtigt.

Die DBM scheint da entspannt zu sein.

Wichtig bzgl Besuch ist: CFO wird nicht benötigt. Ein „Affidant of Support“ kann ich aber nur empfehlen wenn Freundin zu Besuch kommt. Details siehe Webseite der Botschaft bzw Konsulat. …

@Bayani Keine Ahnung, vielleicht war es auch ein Jahr gültig und die maximal drei Monate, was auf einmalig herauskam.

Welche gibt es denn? Hast Du einen Überblick?