Die Möglichkeit der Anerkennung philippinischer Urkunden/Dokumente durch ein Affidavit würde einige Prozesse erheblich beschleunigen.Weiss jemand Näheres?
Ich habe gelesen ,das die DBM so etwas durchaus in Aussicht stellt und dem kaum noch was im Wege steht.
Ja das habe ich auch gelesen. Es soll wohl eine Legalisierung dann möglich sein.
Nur hieß es erst Juni, dann August Details gibt es wohl noch nicht und ob das wirklich sooo viel schneller geht ? Die UP dauert aktuell 3-4 Monate. Wer seit Juni darauf gewartet hat, hat schon falsch gewettet weil er in dieser Zeit schon die UP fast fertig hätte
Ich glaube es erst wenn es soweit ist.
@linasyn ist es bei dir gerade aktuell mit der UP?
Als wir vor 6 Wochen ein Schengen-Visum beantragt haben, wollten sie in der griechischen Botschaft eine Apostille sehen von Geburtsurkunde des Kindes und ROM. Das läuft über das DFA, man geht dort hin (idealerweise mit Termin) und beantragt (und zahlt) das. Wenn es fertig ist, bekommt man Bescheid und kann es abholen. Der Prozess ist also
PSA / Urkunden bestellen → DFA / Apostillieren / DBM (in den meisten Fällen)
Das war noch ein bisschen witzig, denn wir haben unsere Ehe in der Botschaft in Berlin registriert (also DFA Zuständigkeit). Auf den Guidelines (des DFA) steht dass man N/A eintragen soll, wenn man keinen Mittelnamen hat. Also frei nach Onkel Hotte „gesägt, tun getan“. Im Prozess der Apostillierung sagte dann das DFA, dass sie noch eine Information der PSA brauchen bezüglich meines Middle Names, ob der denn wirklich „N A“ sei. Die PSA wiederum antwortete, dass sie die Doklumente lediglich verwalten. Wir waren aus dem Urlaub wieder da, als die Apostille kam.
Das zeigt aber auch, dass die das intern durchaus ernst nehmen, und nicht einfach überall den Stempel draufpappen. Es besteht also ein leiser Funken Hoffnung.
Und noch was, man kann das nicht so einfach in Recto besorgen, denn jede Apostille hat einen QR-Code und einen Link, wo man in einem Regierungsportal noch mal die Echtheit verifizieren kann.
@sir_pogy danke für die Erfahrungen.
Das mit dem QR Code kenne ich auch. Allerdings sieht man da nur das Deckblatt der Apostille und nicht z.b. die eigentliche GU ansich. Oder ist das mittlerweile anders bei neueren ?
Glücklicherweise will die DBM immerhin für ein Schengen Visum keine Urkundenprüfung, das ja das äquivalent zu deinem Fall in Griechenland wäre.
Der neue Prozess - wenn er denn kommt muss aber definitiv anders ablaufen z.b. dass die DBM das Dokument selbst bei der PSA anfordert und legalisiert. Denn Deutschland hat eben Widerspruch gegen die Akzeptanz der Apostille eingelegt, das kann die DBM nicht einfach selbst aufheben meiner Meinung nach.
Nein,bin aber völlig legal auf den Phils verheiratet was während der Pandemie durch Sonderregelung auch ohne UP bzw. „Legal Capacity“ möglich war.Um die Ehe in D anerkennen zu lassen bedürfte es dann aber weiterer behördlicher Schritte,die ich möglichst kurz und einfach halten möchte.
Es wäre sowieso nur interessant wegen der möglichen Witwenrente.Lebensmittelpunkt D
ist für mich nicht mehr vorstellbar.
Mmmmh,habe Bayani geantwortet,kommt aber hier als einfach neuer Beitrag…?
Und tatsächlich ist es seit heute möglich:
Erfahrungen sind gerne willkommen
Nice! Auf die Nachricht habe ich gewartet! Gute Entwicklung, auf beiden Seiten - Vereinfachung und Planbarkeit des Prozesses und ebenfalls gut für die Reputation des philippinischen Urkundenwesens.
Jepp… das wurde auch Zeit… die Begründung, „passende“ Urkunden könnten auf den Pinas durch Korruption erworben werden, könnte ja bei vielen Ländern Anwendung finden… dabei sind die philippinischen Behörden, wie wir wissen, durchaus streng… und wenn ich da nur z.B. an Rußland (oder den Vorgänger Sovjetunion) denke, wo deutsche Beamte seit Jahrzehnten haufenweise offensichtlich auf Wunsch gefertigte Urkunden akzeptieren mussten, kann man nur von einer politischen Entscheidung ausgehen, welche nunmehr endlich zugunsten der Antragsteller geändert worden ist…
Naja ich denke es geht eher um das Thema wie „ich gehe in eine andere Stadt und melde nach 20 Jahren meine Geburt an unter neuen Namen“.
Allerdings ist das ja auch gelöst in diesem Fall will die DBM zwingend ein Grundschulzeugnis!.
Und das Thema einer Fake Geburtsurkunde ist gelöst da man für den Prozess die GU bei der PSA anfordern muss online welche sie dann direkt zur DFA sendet.
Ich finde das gut gelöst. Das einzige was mich stört ist, dass beschrieben ist dass man 2x persönlich bei der DFA erscheinen muss (1. Zahlen und 2…Dokument abholen ).
Hier habe ich die DBM aber schon angeschrieben wie das alternativ gelöst werden kann - Antwort steht noch aus .
Und die DBM hat geantwortet:
"Tatsächlich kann jemand in Vertretung geschickt werden, um die Gebühren für die Legalisation zu bezahlen und die Dokumente abzuholen. Bei Abholung der Dokumente vom DFA müssen die folgenden Unterlagen als Vollmacht vorgelegt werden:
-Vollmacht (Authorization letter)
-Kopie eines gültigen Ausweises – mit sichtbarer Unterschrift – der Urkundenbesitzerin bzw. des Urkundenbesitzers
-Wenn die bevollmächtigte Person nicht mit der Urkundenbesitzerin bzw. des Urkundenbesitzers verwandt ist: die E-Mail mit der Terminbestätigung zur Abholung
-Kopie und Original des Ausweises der bevollmächtigten Person"
Dazu gleich eine Frage: wir haben noch etwas ausstehend, wo die DBM bemängelte, dass auf einer (unterstützenden) Urkunde nur das Initial des Vaters, auf dem anderen der volle Name angegeben war.
Eine apostillierte Urkunde sollte dieses Problem lösen, korrekt?
Zweite Frage: kann ich mit dem ganzen Kram in „mein Standesamt“ in D gehen und das einfach eintragen lassen, oder muss die DBM die Dokumente noch mal „nachlegalisieren“ bevor ich sie in D einsetzen kann?
@Sir_Pogi das sind gute Fragen. Allerdings gibt es bisher keine Erfahrungsberichte, da der Prozess erst seit heute überhaupt möglich ist.
Wichtig ist: „nur“ eine Apistille reicht nicht aus, die Dokumente müssen auch von der DBM legalisiert werden. Das wird im Rahmen des beschriebenen Prozesses gemacht.
Diese sollte auch das Standesamt akzeptieren.
Es gibt allerdings nur einen kleinen Haken, denn:
„In Ausnahmefällen, bei begründeten Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit von philippinischen Urkunden, kann im Rahmen eines Amtshilfeersuchens einer deutschen Behörde eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden. Bitten um „Globalüberprüfungen“ sind insoweit nicht konkret genug. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit der Botschaft auf."
Daher: das Standesamt könnte bei berechtigten Zweifel trotzdem eine Urkundenprüfung anordnen.
Also der erste Schritt wäre meiner Meinung nach jetzt sowieso mit dieser Info zu Deinem Standesamt. Dem Standesamt würde ich auch auf folgenden Passus hinweisen:
„Deutschen Behörden steht es jedoch grundsätzlich frei, philippinische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 Abs. 1 ZPO) auch ohne weitere Formalität als echt anzusehen und zu verwenden.“
daher: vielleicht verzichtet das Standesamt ja generell auf „alles“ jetzt.
Ich hab mir das auch mal durchgelesen, ich glaub ich muss trotzdem noch Geld investieren:
Bei Beantragung eines Personenstandsnachweises (CEMAR/CENOMAR) beachten Sie bitte, dass sämtliche Personenangaben für den Personenstandsnachweis genau den Angaben in Ihrer Geburtsurkunde entsprechen.
Und der Satz vor dem von Dir zitierten:
Hinweis: Die Philippinen sind am 12.09.2018 dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen erklärt, so dass von den Philippinen ausgestellte Urkunden mit Apostillen aber ohne Legalisation durch die Deutsche Botschaft Manila weiterhin für den deutschen Rechtsbereich keine Wirkung entfalten.
Und dann auch noch das:
Die Botschaft behält sich in Einzelfällen vor, die Legalisation nicht durchzuführen.
Also VIEL einfacher und zuverlässiger ist es nicht wirklich
@Sir_Pogi ja genau. Du musst ja online beim PSA erstmal die GU und Cenomar neu bestellen und direkt zur DFA schicken lassen. Als erster Schritt.
Außerdem muss man 2x persönlich zum DFA (bezahlen und dann wenn Fertig abholen).
Wenn das Mädel jetzt nicht in Manila wohnt oder dort jemand kennt den sie Bevollmächtigen kann kommen auch noch Reisekosten etc dazu ;).
Allerdings gibt es nun keine Alternative mehr, denn die DBM schreibt ja dass eine „Globalüberprüfung“ nicht mehr gemacht wird.
Der grosse Vorteil ist nun aber eben wenn man vor hat zu heiraten, im besten Fall wohnt die Dame in Manila kann sie das alles schon besorgen von sich aus. Dann schickt sie es dir nach D, du gehst zum Standesamt und dann kann es direkt zum OLG, also im besten Fall geht es eben die Dauer der UP schneller.
Also wenn du z.b. schon eine GU und Cenomar mit Apostille hast bringt dir das gar nix - muss alles neu beantragt werden.
Das Mädel wohnt aber in Manila und geht selbst zum DFA (den Prozess haben wir ja schon einmal hinter uns). Mir ging es um den „deutschen Teil“, aber ich denke ich sehe das jetzt klar.
Es bleibt alles beim Alten, sie werden weinen dass die Namen nicht die gleichen sind, und damit muss ich trotzdem eine der beiden Urkunden ändern lassen.
@obermatz wo genau sind denn die Namen unterschiedlich?
Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Frau. Geht um den Namen ihres Vaters. Der ist auch schon tot, das macht es nicht unbedingt einfacher
Hi also für die Legalisation braucht man keine Heiratsurkunde. Schreibe doch gerne ausführlicher Deinen Fall .