Brauche mal Expertenrat. Ich möchte meiner philippinischen Partnerin (wir sind nicht verheiratet) nach meinem Ableben eine Summe X vererben. Ich habe meinen Wohnsitz in D, bin aber jedes Jahr min. für 5 Monate bei ihr auf den Philippinen. Ob ich später komplett auf die Philippinen umziehe ist noch offen. Ich bin noch verheiratet, aber getrennt lebend und habe eine Tochter. Nach meiner Kenntnis würde noch Ehefrau 50% und Tochter ebenfalls 50 % Erbe bekommen. Wie kann ich da jetzt meine Partnerin einbinden. Dafür braucht es sicher ein Testament. Suche nach einer sicheren Formulierung und möchte auch vermeiden das meine Partnerin Erbschaftssteuer in Deutschland zahlen muß. Die ist leider schon ab 20k€ für Personen die nicht verwandt sind fällig. Schonmal Danke für Eure Expertise.
Das ist doch eine echte Fachfrage - evtl. weiss @Prof da etwas dazu,
Pooh… aber nur kurz, da ich ab morgen für 1 Wo verreist bin.
- Summe X in welcher Gestalt.. Kap-vermögen; Bargeld, Immos ?
- Bei deutschem Wohnsitz des Erben besteht unbeschränkte ErbSt-Pflicht, auch wenn die Erbin auf den PHP wohnt.
- Ebenso ist an den evtl. Zugewinnausgleichs-Anspruch der Ehefrau zu denken !
- Nur wenn die stl. Ansässigkeit des Erben im Erbfall tatsächlich in den PHP ist und es sich nicht um Inlandsvermögen handelt, besteht keine deutsche ErbSt-Pflicht mehr, aber natürlich Phil. ErbSt mit 6 %.
- Erbrechtlich sind natürlich Ehefrau und Tochter mit 50 : 50 erbberechtigt; kann man nur durch ein gültiges Testament ändern, aber dann greifen immer noch die Pflichtteilsrechte der gesetzlichen Erben!
- Um deutsche Erbschaftssteuer zu vermeiden wären Vorweg- und Gelegenheits-Schenkungen an die Partnerin zielführend!
Aber im Detail eignet sich das m.E. nicht unbedingt für eine öffentliche Forums-Diskussion; sondern eher für eine individuelle Beratung. Bitte ggfs. per PM melden.
So hätte ich das auch gedacht. Kohle in den Urlaub mitnehmen und dann dort „anlegen“.
Allerdings ist dem Eingangstext zu entnehmen, dass die Ehefrau geplanterweise zum Zeitpunkt seines Ablebens nicht mehr mit dem TE verheiratet ist. Da kenne ich die Gesetzeslage zu wenig, aber sie sollte dann keinen Anspruch mehr haben.
Ja wenn man den Zeitpunkt seines eigenen Ableben immer so genau planen könnte
Meistens kommt es anders als man denkt… ![]()
Die Ehefrau hat nach einer rechtsgültigen Scheidung zwar keine Erb-Ansprüche mehr, aber die Scheidung löst natürlich mögliche Zugewinnansprüche in Form des Zugewinn- aber auch Versorgungsausgleichs etc. aus; es sei denn, es existiert ein wirksamer Ehevertrag!
Danke an Alle für die hilfreichen Informationen. Habe dabei gelernt das das Thema vielleicht etwas zu komplex für ein Forum ist. Werde mal einen Anwalt/Notar konsultieren.